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(GZ-6-2020)
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► Förderprogramm:

 

Energiekredit Kommunal Bayern

Erhöhte Tilgungszuschüsse und geänderte Fördervoraussetzungen

 

Als Kommunal- und Förderbank des Freistaates Bayern unterstützt die BayernLabo mit ihrem Klassischen Kommunalkredit und ihren kommunalen Förderkrediten bei der Projektfinanzierung. Speziell bei der Realisierung der Energiewende werden Investitionen in die Energieeffizienz mit dem Förderprogramm Energiekredit Kommunal Bayern in Zusammenarbeit mit der KfW gefördert. Aktuell haben sich folgende Änderungen ergeben.

Direktor Wolfgang Schmidt, BayernLabo.
Direktor Wolfgang Schmidt, BayernLabo.

Erhöhte Tilgungszuschüsse ab 24.01.2020: Bei Zusagen ab dem 24.01.2020 bieten wir Ihnen eine erweiterte Förderung in unserem Energiekredit Kommunal Bayern an. Die Tilgungszuschüsse werden im Bereich Sanierung Einzelmaßnahmen um 10% erhöht. Es bestehen folgende Maximalförderungen pro Quadratmeter:

1. Sanierung:

a) KfW­-Effizienzgebäude 70: 27,5% des Zusagebetrages, maximal 275 Euro pro m²

b) KfW­-Effizienzgebäude 100: 20,0% desZusagebetrages, maximal 200 Euro pro m²

c) KfW­-Effizienzgebäude Denkmal: 17,5% des Zusagebetrages, maximal 175 Euro pro m²

2. Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben:

20,0% des Zusagebetrages, maximal 200 Euro pro m²

Geänderte Fördervoraussetzungen bereits ab 01.01.2020

Die KfW hat auf Basis der durch die Bundesregierung im September 2019 auf den Weg gebrachten, gesetzlich verbindlichen Klimaziele zum 01.01.2020 Produktänderungen in Kraft gesetzt. Um die Förderung im darauf basierenden Energiekredit Kommunal Bayern der BayernLabo zu erhalten, sind bei den Antragstellungen ab dem 01.01.2020 folgende, neue technische Mindestanforderungen zu erfüllen:

1. Bei Sanierung

zum KfW Effizienzgebäude/Einzelmaßnahmen Einzelmaßnahmen:

Die Kosten für Wärmeerzeuger auf Basis der Energieträger Öl oder Gas (z. B. Öl-/ Gas-Brennwertkessel oder Niedertemperatur-Kessel), sowie KWK- und BHKW-Anlagen auf Grundlage von Öl werden nicht mehr von der KfW gefördert. Wärmeerzeugung in Form von Strahlungsheizungen, Warmluft-Erzeuger und wärmegeführten KWK- und BHKW-Anlagen auf Grundlage von Erdgas, sowie der Anschluss an Nah- und Fernwärme werden weiterhin von der KfW gefördert.

KfW-Effizienzgebäude:

Bei Sanierungen zum KfW- Effizienzgebäude werden Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z.B. Öl-Brennwertkessel, ölbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen), sowie Niedertemperatur-Kessel (auf Basis von Öl oder Gas) nicht mehr gefördert. Erfolgt die Wärmeversorgung über einen nicht förderfähigen Wärmeerzeuger, kann dieser dennoch bei der energetischen Berechnung eines KfW-Effizienzgebäudes berücksichtigt werden.

2. Bei Neubau/Ersterwerb

Planen Sie den Neubau / Ersterwerb eines KfW-Effizienzgebäudes, darf generell kein Wärmeerzeuger auf Basis des Energieträgers Öl (z.B. Öl-Brennwertkessel) ab 01.01.2020 eingesetzt werden. Der Ausschluss für den Einsatz gilt auch für Kombinationen, z. B. von Öl-Brennwertkesseln mit Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Hybridsysteme), im Einsatz von Nahwärmesystemen für die Versorgung von Effizienzgebäuden (z.B. Öl-Brennwertkessel als Spitzenlastkessel) oder vergleichbaren Anwendungen.

Diese Änderungen betreffen auch Folgeanträge bereits beantragter Mehrjahresvorhaben.

 

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