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(GZ-7-2019)
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Klappt die Umsetzung?

 

Gerade erst haben die Kommunen die Neuerungen durch die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verkraftet, da stehen sie schon vor der nächsten Herausforderung: Gemäß dem Onlinezugangsgesetz (OZG) müssen sie bis 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch digital anbieten; der OZG-Umsetzungskatalog listet 575 solcher Leistungen auf. Um einen einheitlichen Zugang zu schaffen, sollen außerdem die Online-Portale von Bund, Ländern und Gemeinden technisch zu einem Verbund verknüpft werden. Die Federführung für beide Projekte liegt beim IT-Planungsrat.

Der Zeitplan ist ambitioniert, Zweifel an der pünktlichen Umsetzung sind berechtigt, wie beim zweitägigen DATABUND-Forum in München deutlich wurde. Der DATABUND, Verband der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor, organisiert diese Foren bereits seit 2011, um den fachlichen Austausch zu fördern und heiße Themen zu diskutieren.

Unübersichtliche Situation

Standpunkte zum geplanten E-Government lieferten beim diesjährigen Forum drei Impulsvorträge. Dr. Tobias Plate, Referatsleiter „Digitaler Staat“ im Bundeskanzleramt, stellte die Vorteile der Verwaltungsdigitalisierung für die Bürger heraus: Sie sollen sich nicht mehr um Zuständigkeiten kümmern müssen, über ein Bundesportal beziehungsweise den Portalverbund werden sie künftig immer zur richtigen Stelle geleitet. Die Authentifizierung geschieht über ein sogenanntes Bürgerkonto.

Derzeit sei die Situation jedoch unübersichtlich, kommentierte Frank Steimke, Leiter der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), die den IT-Planungsrat unterstützt. Es dürfe nicht nur darum gehen, Formulare zu digitalisieren, im Fokus müssten vielmehr nutzerfreundliche Prozesse stehen. Dafür sei es nötig, die Daten „vernünftig zugänglich“ zu machen. Nach seiner Beobachtung ist es manchen der zuständigen Stellen gar nicht bewusst, welche Zugriffsmöglichkeiten bereits heute bestehen.

Sirko Scheffler, Geschäftsführer von brain-SCC, berichtete aus den Kommunen, für die seine Firma Portale entwickelt. Nach seinen Worten ist die OZG vielen Gemeinden noch gar nicht bekannt – geschweige denn, welche Änderungen sie bringt. Scheffler forderte unter anderem die Einbeziehung der Fachverfahren in die Planung und Umsetzung, die Erstellung einer realistischen Zeitplanung und die finanzielle Unterstützung für die Kommunen.

Keine gebratenen Tauben

In der Podiumsdiskussion wurden die Referenten dann noch deutlicher. Die Digitalisierungsprojekte seien zu langsam und zu unbeweglich, zitierte Frank Steimke Stimmen aus der Praxis. Oft brauche die Abstimmung zwischen Bund, Ländern und weiteren Beteiligten Zeit – „vielleicht zu viel Zeit“. Hier sei es nötig, verstärkt miteinander zu kommunizieren. Dr. Tobias Plate stimmte ihm zu: „Die Kommunikationsstränge müssen verbessert werden“, etwa zu den Herstellern oder zu den Kommunen. Gleichzeitig appellierte er an alle Beteiligten, Eigeninitiative zu ergreifen. Bei drängenden Themen dürfe niemand warten, „bis ihm die gebratene Taube in den Mund fliegt“. Sirko Scheffler wies darauf hin, dass die Standardisierung – die vielfach als derzeit mangelhaft beurteilt wurde – gemeinsam mit den Software-Herstellern erreicht werden sollte: Diese würden bislang nicht beziehungsweise nicht ausreichend einbezogen.

Kritik am „zentralistischen Ansatz“

Weiterer Kritikpunkt war das Vorhaben des Bundes, bei der Digitalisierung der Verwaltung selbst Lösungen zu schaffen. Wäre es nicht besser, lediglich Rahmen und Standards vorzugeben? Ist E-Government ohne Wettbewerb überhaupt möglich? Der DATABUND-Vorstandsvorsitzende Stephan Hauber bekannte sich klar zum Wettbewerb: „Er ist die Basis unserer Gesellschaft.“ Das OZG sei in seiner Wirkung positiv zu bewerten, doch die Lösungen seien leider festgeschrieben – für ihn der Grund, warum sich das E-Government derzeit losgelöst von den gesamtgesellschaftlichen Digitalisierungsprozessen entwickle. Dabei gebe es schon bestehende Lösungen, auf die aber „nicht einmal im Ansatz“ zurückgegriffen werde.

Auch Rudolf Schleyer, Vorstandsvorsitzender der AKDB, kritisierte den „zentralistischen Ansatz“ des Bundes, der dem föderalistisch geprägten Grundgedanken des OZG zuwiderlaufe. Von den 575 Verwaltungsleistungen würden 460 von Ländern oder Kommunen vollzogen beziehungsweise umgesetzt. Es gebe zahlreiche Beispiele für dezentrale und erfolgreiche Lösungen, etwa die kommunalen Melderegister.

Viele Kommunen verfügen außerdem bereits über gut funktionierende Serviceportale. Dieter Rehfeld, Chef der Regio IT GmbH aus Aachen, bezeichnete sie als „Drehscheibe der Digitalisierung“. Sein Unternehmen habe sich für eine offene Technologie entschieden, um verschiedene Zugangsmöglichkeiten zu schaffen: „Wenn das Thema Portal funktionieren soll, dann muss es natürlich einen Zusammenhang zwischen Landes- und Bundesportalen geben.“ Trotzdem habe jede Kommune ihre eigene Identität, daher gehe es nicht ohne Wettbewerb.

Möglicher Nutzen der Blockchain

Professor Wolfgang Prinz vom Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) beschrieb schließlich den möglichen Nutzen der Blockchain. Transaktionen ließen sich damit dezentral, sicher und irreversibel abwickeln, weshalb sie sich gut für Behörden eigne, etwa für Zertifizierung, Prüfung und Registratur. Noch stehe diese Entwicklung allerdings am Anfang: Nötig sei zunächst eine Identifikation relevanter Blockchain-geeigneter Use Cases.

Die Situation rund um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) scheint derzeit unübersichtlich, gerade Kommunen wissen oft noch nicht, was auf sie zukommt. Kritisch äußerten sich viele Teilnehmer des DATABUND-Forums 2019 zum zentralistischen Ansatz bei der Umsetzung des OZG, der Wettbewerb ausschließe, sowie zur mangelnden Kommunikation. In vielen Grundfragen waren sich die öffentlichen und privatwirtschaftlichen Dienstleister auf dem Forum erstaunlich einig und vereinbarten einen engeren Austausch.

Autoren: Eduard Heilmayr/David Schahinian

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