Die Bundesnetzagentur hat Ende 2018 die Versorgungsauflagen bei der Versteigerung der 5G-Frequenzen in einer Weise festgelegt, die eine verlässliche und lückenlose Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum auch in den nächsten Jahren nicht sicherstellt. Dabei steht im Koalitionsvertrag des Bundes, dass es neue Frequenzen nur gegen eine flächendeckende Versorgung geben soll.
Bis Ende 2022 mindestens 100 MBit/s
Nach den beschlossenen Auflagen sollen bis Ende 2022 mindestens 98% der Haushalte je Bundesland mit mindestens 100 Mbit/s versorgt sein. Der Ausbau in den kreisfreien Städten (rd. 3,8 Mio. Einwohner in Bayern) ist für die Betreiber in der Regel wirtschaftlicher als in den Landkreisen (rd. 9,2 Mio. Einwohner in Bayern). Das bedeutet, die Lücke bleibt in den Landkreisen.
Wettbewerbs- und Standortfaktor
„Das Potenzial der Digitalisierung ist gerade im ländlichen Raum riesig. Bildung, Mobilität, Pflege – einfach alle Themen können uns digital ein großes Stück mehr Richtung gleichwertige Lebensverhältnisse im ländlichen Raum bringen. Eine flächendeckende digitale Infrastruktur ist zudem ein wichtiger Wettbewerbs- und Standortfaktor. Wir brauchen daher zügig ein Gesamtkonzept für den flächendeckenden Mobilfunknetzausbau.
Dabei müssen alle Lösungen auf den Tisch, angefangen bei rechtlichen Möglichkeiten zu verpflichtendem Roaming (gegen entsprechende Netzentgelte) bis hin zur Errichtung einer Infrastrukturgesellschaft zum Bau von Mobilfunkmasten. Bei der Vergabe für die Lizenzen müssen die richtigen Konditionen gesetzt werden. Beim Mobilfunkthema liegen wir meilenweit zurück. Mobilfunk ist aber genauso elementar wie alle anderen Bereiche der Daseinsvorsorge“, so der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter.
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