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(GZ-3-2019)
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► Bundeswettbewerb „Klimaaktive Kommune 2019“ gestartet:

 

250.000 Euro Preisgeld für „Klimaaktive Kommunen“

 

Der Bundeswettbewerb „Klimaaktive Kommune 2019“ läuft. Städte, Landkreise und Gemeinden sind deutschlandweit aufgerufen, sich mit ihren vorbildlichen Projekten zum Klimaschutz und zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu beteiligen. Bewerbungsschluss ist der 31. März 2019.

Für die Auszeichnung der Gewinner stehen insgesamt 250.000 Euro Preisgeld und damit 25.000 Euro je Preisträger zur Verfügung. Die gesuchten Klimaprojekte sollen andere Kommunen anregen, neue Ideen auf ihre eigenen Situationen zu übertragen und zu realisieren.

Initiatoren sind das Bundesumweltministerium und das Deutsche Institut für Urbanistik. Kooperationspartner sind der Deutsche Städtetag, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund. Die Gewinner werden auf der 12. Kommunalen Klimakonferenz im November 2019 in Berlin bekannt gegeben und ausgezeichnet.

Bewerbungen sind in vier Kategorien möglich:

1. „Ressourcen- und Energieeffizienz in der Kommune“

Vorbildliche Maßnahmen zur Minderung des Ressourcen- bzw. Energieverbrauchs in Kommunen, z.B. in den Bereichen Stadtplanung und -entwicklung, Mobilität und Fuhrpark oder Infrastruktur. Ebenso gefragt sind erfolgreich umgesetzte Projekte in der Abfall- und Abwasserwirtschaft, in Industrie- und Gewerbegebieten sowie durch Kopplung verschiedener Sektoren. Die Steigerung der Ressourcen- und Energieeffizienz kann dabei beispielsweise mit technischen, organisatorischen oder sozialen Maßnahmen verbunden sein.

2. „Klimaanpassung in der Kommune“

Erfolgreiche kommunale Ansätze, die das Querschnittsthema der Anpassung an die Folgen des Klimawandels – wie stärkere und häufiger auftretende Starkregenereignisse, Stürme, Hitzewellen oder Trockenperioden – vor Ort voranbringen. Eingereicht werden können z.B. konkrete Maßnahmen, handlungsfeldbezogene oder fachübergreifende Strategien, planerische Instrumente oder Modellprojekte, um den Schutz der Bevölkerung sowie die Robustheit von Gebäuden, Infrastrukturen, Natur- und Erholungsräumen gegen zukünftige Extremwetterereignisse zu stärken. Synergien von Klimaanpassung und Klimaschutz sind wünschenswert.

3. „Kommunale Klimaaktivitäten zum Mitmachen“

Vorbildliche Aktionen, um Menschen zur Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen und/oder Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu motivieren, z.B. kommunale Kampagnen oder spezifische Angebote.

4. Sonderpreis „Klimafreundliche kommunale Beschaffung“

Erfolgreich umgesetzte Projekte, rund um das Thema kommunale Beschaffung: Hier kann die Verankerung im öffentlichen Vergabeverfahren ebenso im Mittelpunkt stehen wie zum Beispiel klimagerechte Standards bei Neubau und Sanierung, beim Mobilitäts- und Fuhrparkmanagement, beim Ausbau der IT-Infrastruktur oder der Verpflegung. Gefragt sind auch interkommunale Einkaufsgemeinschaften oder solche zwischen Kommunen und anderen Einrichtungen.

In allen Kategorien sind innovative Projekte von besonderem Interesse. Ausdrücklich gewünscht sind ebenfalls Kooperationsprojekte, bei denen die kommunale Verwaltung mit weiteren Akteuren (z.B. Vereinen, Verbänden, Kammern, Handwerk) und/oder mit anderen Kommunen sowie mit kommunalen Unternehmen zusammenarbeitet.

Bewerbungsformulare und weitere Informationen stehen unter www.klimaschutz.de/wettbewerb2019 bereit.

Teilnahmeberechtigt sind Städte, Gemeinden und Landkreise.

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