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(GZ-19-2018)
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► Hauptausschuss des Bayerischen Bezirketages:

 

Abschlussbilanz in Bad Kissingen

 
Bei ihrer zweitägigen Sitzung in Bad Kissingen zogen die Mitglieder des Hauptausschusses des Bayerischen Bezirketages Bilanz ihrer Arbeit über die vergangenen fünf Jahre. Am 14. Oktober werden neue Bezirkstage gewählt; somit setzen sich dann auch die Gremien des Bezirketages, der Interessenvertretung der sieben Bezirke, neu zusammen.

Der Präsident des Bayerischen Bezirketags, Josef Mederer, sprach nach der Sitzung von einer sehr erfolgreichen Arbeit; man habe Positionen gegen die Staatsregierung durchgesetzt. Ausdrücklich begrüßte er noch einmal den Erlass des neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (PsychKHG). Der erste Entwurf sei ungenügend gewesen, nun genüge das Gesetz – auch nach den Interventionen des Bezirketags – den Anforderungen. Oberster Kritikpunkt sei die Erfassung von Daten Betroffener gewesen.

PsychKHG echtes Hilfegesetz

Das PsychKHG bezeichnete Mederer als „echtes Hilfegesetz“. Er freue sich, dass nun ein modernes und zukunftsweisendes Gesetz zur Versorgung – und wenn nötig Unterbringung – von psychisch kranken Menschen in Bayern auf den Weg gebracht worden sei. Entstigmatisierung psychischer Erkrankungen und niedrigschwellige Hilfe seien Ziele des neuen PsychKHG.

Teil 1 des Gesetzes trat laut Mederer am 1. August in Kraft. Danach müssen in jedem der sieben Bezirke Ansprechstellen für psychisch Kranke eingerichtet werden, die rund um die Uhr besetzt sind. Im Bedarfsfall sollen die Ansprechpartner auch Ärzte oder Kliniken vermitteln. Erfahrungsberichten zufolge hilft dem Anrufer in 60 Prozent der Fälle bereits ein längeres Gespräch. In München gebe es diese Telefon-Hotline bereits, betonte der Präsident. Noch nicht geklärt sei, ob es bayernweit einheitliche Rufnummern geben wird. Der zweite Teil des Gesetzes, der die Unterbringung von psychisch Kranken besser regeln soll, tritt am 1. Januar 2019 in Kraft.

Mederer wies zudem darauf hin, dass sich die Bezirke am Aufbau von Pflegestützpunkten durch die Landkreise beteiligen wollen, da diese nun auch für Menschen mit geistigen Behinderungen zuständig seien. Die Pflegestützpunkte böten eine kostenlose Beratung zu allen Themen rund um die Pflege und stünden allen Bürgern offen, egal ob gesetzlich oder privat versichert.

Auf der Tagesordnung stand schließlich auch das Thema Landespflegegeld, das derzeit konträr zwischen München und Berlin diskutiert wird. Erstmalig seit Anfang September erhalten die bayerischen Bürgerinnen und Bürger ein Landespflegegeld in Höhe von jährlich 1.000 Euro. Voraussetzung ist, die Betroffenen müssen mindestens die Pflegestufe 2 haben.

Das Bayerische Landespflegegeld wird nicht mit anderen Sozialleistungen wie der Grundsicherung und insbesondere nicht mit der Hilfe zur Pflege verrechnet. Begründung: Es sei wichtig und richtig, dass es ohne Kürzung ausbezahlt werde. Zuvor hatte das Bundessozialministerium nämlich angekündigt, das Landespflegegeld zwar nicht auf existenzsichernde Leistungen nach SGB II und XII – vor allem Hartz IV und Grundsicherung im Alter – anrechnen zu wollen. Das Geld solle aber mit der Hilfe zur Pflege verrechnet werden.

Der Hauptausschuss sei sich mehrheitlich einig gewesen, dass das Landespflegegeld nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden soll, berichtete Mederer nach der Sitzung. Es sei deutlich geworden, dass dieses Geld bei den Bedürftigen bleiben soll.

Rahmenvereinbarung „Budget für Arbeit“

Darüber hinaus bezeichnete er es als sehr erfreulich, dass mit dem bayerischen Sozialministerium eine Rahmenvereinbarung „Budget für Arbeit“ abgeschlossen werden konnte. Viele Menschen mit Behinderungen wünschen sich für ihr Arbeitsleben mehr Selbstbestimmung und Teilhabe. Diesen Wunsch greift das neue „Budget für Arbeit“ auf. Es ist im Bundesteilhabegesetz (BTHG) verankert und richtet sich an Menschen mit Behinderungen, die berechtigt sind, in einer Werkstatt zu arbeiten. Mit dem „Budget für Arbeit“ werden sie beim Wechsel auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Damit können sie eine Stelle außerhalb einer Werkstatt annehmen und trotzdem die Unterstützung durch den Bezirk bekommen.

Konkret trägt das Inklusionsamt die Kosten der Anleitung und Betreuung am Arbeitsplatz, während die Bezirke den Lohnkostenzuschuss finanzieren. Damit können sich Behinderte seit diesem Jahr selbst auf dem Arbeitsmarkt eine Stelle suchen. Monatlich erhalten Arbeitgeber maximal 1.440 Euro als Ausgleich dafür, dass ihre behinderten Arbeitnehmer weniger leistungsfähig sind als ihre Kolleginnen und Kollegen.

DK

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