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(GZ-12-2023)
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► „Care Gap“ wird zum „Pension Gap“:

 

Altersvorsorge für weibliche Beschäftigte von Kommunen

 

Ein Gastbeitrag von Eva Kaiser, Abteilungsleiterin freiwillige Versicherung, BVK Zusatzversorgung

Der Arbeitsplatz Kommune ist mehrheitlich weiblich. Laut dbb – Beamtenbund und Tarifunion sind fast zwei Drittel der gut 1,6 Mio. Beschäftigten bei den deutschen Kommunen weiblich. Um genau zu sein: 62,5 Prozent sind Frauen und 37,5 Prozent Männer. Das Thema, dass Frauen in Deutschland ein deutlichgeringeres Alterseinkommen erzielen als Männer, ist deshalb für die kommunalen Arbeitgeber von besonderer Bedeutung.

Ein angemessenes Leben im Alter führen zu können, ist selbstverständlich ein Ziel, das für Männer und Frauen gleichermaßen bedeutend ist. Wie sich zeigt, ist eine zusätzliche Altersversorgung für Frauen aber noch wichtiger als für Männer. Die Frage ist: Wie können die Kommunen ihre weiblichen Beschäftigten darin unterstützen, den Unterschied beim Alterseinkommen zu verringern?

Das ist gar nicht so einfach. Denn es tut sich eine noch deutlichere Lücke in der Altersversorgung der Frauen auf: Die durchschnittliche monatliche gesetzliche Rente lag 2021 für Männer bei rund 1.369 Euro brutto und für Frauen bei rund 909 Euro brutto. Frauen erhielten also rund 34 Prozent weniger Bruttorente. Hiervon gehen noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab, und sie muss in der Regel auch versteuert werden. Bei der durchschnittlichen Betriebsrente für die kommunalen Beschäftigten der BVK Zusatzversorgung liegt der Unterschied bei ca. 40 Prozent – in absoluten Zahlen erhalten hier die Männer monatlich durchschnittlich 471 Euro brutto und die Frauen 279 Euro brutto.

Auch, wenn staatliche Leistungen einen Teil auffangen können, müssen viele Frauen im Ruhestand einen erheblichen Rückgang ihres Lebensstandards in Kauf nehmen. Gerade deshalb ist es für Mitarbeiterinnen von größter Bedeutung, über die Altersversorgung der ersten Säule hinaus gute Altersvorsorge zu betreiben. Ein Auftrag nicht nur für die weiblichen Beschäftigten, sondern auch für die Personalpolitik der Kommunen.

Der „Care Gap“ wird zum „Pension Gap“

Ursachen für diese Unterschiede gibt es vielfältige, ins Auge sticht ein wiederkehrender Grund: Wer weniger in die Altersversorgung einzahlt, bekommt grundsätzlich auch weniger heraus. So einfach ist es. Erfreulicherweise liegt laut der Bundesagentur für Arbeit die Erwerbstätigenquote der Frauen bei guten 73,1 Prozent (Männer 80,6 Prozent) und nimmt damit Rang 7 in der EU ein. In Teilzeit arbeitet die Hälfte der Arbeitnehmerinnen, jedoch nur 12 Prozent der Arbeitnehmer. Die Unterschiede in der Rentenhöhe ergeben sich insbesondere aus den unterschiedlichen Erwerbsbiographien. In der sog. „Care Arbeit“, also in der Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen, engagieren sich typischerweise Frauen stärker. Gemäß dem Statistischen Bundesamt sind rund 40 Prozent der Mütter von Kindern unter drei Jahren erwerbstätig. Bei den Vätern sind es rund 90 Prozent. So ist der Gehaltsunterschied und damit die Einzahlung in die Gesetzliche Rentenversicherung in jüngeren Jahren zwischen Männern und Frauen in gleichen Berufen wenig spürbar, er vergrößert sich im Laufe des Erwerbslebens jedoch enorm und ist im Alter folgenschwer.

Die Kommunen leisten bereits heute mit der Betriebsrente durch die Zusatzversorgung einen wichtigen Beitrag zur Altersversorgung ihrer Beschäftigten. Auch beweisen sie sich schon lang als attraktive Arbeitgeber insbesondere für Frauen, etwa mit attraktiven Arbeitszeitmodellen und Angeboten an Plätzen in kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen. Damit können sie sich als verantwortungsbewusster Arbeitgeber präsentieren und Vorbildfunktion einnehmen. Weiter können Kommunen auch an dieser Stelle dem Fachkräftemangel begegnen, indem sie es ermöglichen, dass Mitarbeiterinnen ihre Erwerbstätigkeit erhöhen und die stärkere Übernahme von Care Arbeit durch Mitarbeiter selbstverständlicher wird. Das würde nahezu automatisch die Altersvorsorge der Mitarbeiterinnen verbessern.

Die Kommunen können ihre Mitarbeiterinnen unterstützen, ihre Altersversorgung zu verbessern, ja geradezu zu optimieren. Sie können aktive Aufklärungsarbeit leisten und die Mitarbeiterinnen für das Thema sensibilisieren. Sie können durch Informationen helfen, zunächst einmal ein Bewusstsein für das Thema und die Notwendigkeit zusätzlicher eigener Vorsorge zu schaffen. Ein weiterer Schritt besteht darin, Frauen dabei zu unterstützen, tatsächlich zusätzlich etwas für ihre Altersvorsorge tun.

Verwaltungen und Firmen, die sich für die Frauen bei der eigenen Altersvorsorge einsetzen, stärken ihr Image als attraktiver und fürsorgender Arbeitgeber. Kommunale Beamte, Angestellte und Arbeiter leisten hervorragende Arbeit. Sie sollten demzufolge einen Anspruch auf einen gesicherten Ruhestand haben. Indem Arbeitgeber sich über das Normalmaß für die Altersvorsoge ihrer Beschäftigten und im Besonderen ihrer weiblichen Mitarbeiterinnen engagieren, übernehmen sie nicht nur unternehmerische, sondern auch gesellschaftspolitische Verantwortung. Und letztlich zahlt dieses Engagement auch auf das personalpolitische Instrument der Mitarbeitergewinnung und -bindung ein. Gering(er) verdienende Frauen bedürfen besonders einer Unterstützung hinsichtlich der Möglichkeiten zum Aufbau einer zusätzlichen Alterssicherung.

Der Aspekt, dass sich jemand kümmert und auch an ihre Ansprüche denkt, wird sie den Mehrwert eines soliden Arbeitgebers erkennen lassen und ihr Commitment steigern. Es geht den kommunalen Arbeitgebern nicht nur um einen außenwirksamen Imageerfolg, es geht um tatsächliche Fürsorge und Übernahme von Verantwortung. Das schafft nachhaltig Vertrauen. Mit der BVK Zusatzversorgung haben die bayerischen kommunalen Arbeitgeber eine Versorgungseinrichtung an ihrer Seite, die das Thema Altersvorsorge für Frauen schon seit Längerem adressiert.

Die BVK Zusatzversorgung als Partner der Kommunen

Die BVK Zusatzversorgung ist in Sachen Altersversorgung der wichtigste Partner der bayerischen Kommunen. Sie setzt für deren Beschäftigte die betriebliche Altersversorgung auf der Grundlage des Altersvorsorgetarifvertrag-Kommunal (ATV-K) um. Diesen Partner können die bayerischen Kommunen auch in Sachen zusätzliche Altersvorsorge für Frauen in Anspruch nehmen. Hilfreich ist dabei, dass die tarifvertraglich verankerte freiwillige Versicherung (PlusPunkt-Rente) der BVK Zusatzversorgung in Hinblick auf eine zusätzliche Absicherung (nicht nur) von Frauen mehrere Vorteile aufweist.

Für viele Versicherte ist beim Vertragsabschluss der Gesichtspunkt der verlässlichen, lebenslangen Altersabsicherung von großer Bedeutung. Unter diesem Gesichtspunkt ist die PlusPunkt-Rente der BVK Zusatzversorgung ein absolutes Premium-Produkt: Sie bietet eine im Marktvergleich kaum zu überbietende garantierte lebenslange Altersrente. Die Versicherten können eigenverantwortlich über die Altersvorsorge entscheiden: Vertragsabschluss, Beitragshöhe und Fördervariante liegen in ihrem Ermessen. Kommunale Arbeitgeber können ihre weiblichen Beschäftigten deshalb guten Gewissens dazu ermutigen, sich eigenständig fürs Alter abzusichern und sich dabei beraten zu lassen.

Fachkundige und neutrale Beratung

Die BVK Zusatzversorgung berät fundiert zur betrieblichen Altersversorgung und deren staatlicher Förderung, darüber hinaus auch zu Fragen zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Beraterinnen und Berater der BVK Zusatzversorgung agieren in jeder Hinsicht neutral, da sie keine Provisionen für den Abschluss von Verträgen erhalten. Ein Vorteil, den viele unserer Kunden schätzen. Viele Mitglieder der BVK Zusatzversorgung nutzen bereits unsere Angebote. Alle übrigen sind ebenfalls herzlich eingeladen, sich wegen Informationsveranstaltungen und Beratungstagen für ihre Beschäftigten dorthin zu wenden.

Zudem bietet die BVK Zusatzversorgung nicht nur Beratungen vor Ort, sondern auch telefonische Online-Beratungen durch ihr Kundencenter an. Dabei kann als Beratungsschwerpunkt die „Beratung Altersvorsorge für Frauen“ ausgewählt werden, die speziell auf die Bedürfnisse von weiblichen Versicherten der BVK Zusatzversorgung zugeschnitten ist. Hier erhalten Frauen fundierte Informationen, wie sie ihre Altersvorsorge frühzeitig und vorausschauend planen können – inklusive passender Modellberechnungen. Termine für die „Beratung Altersvorsorge für Frauen“ können über das Online-Terminbuchungstool auf der Internetseite der BVK Zusatzversorgung https://www.bvk-zusatzversorgung.de/terminbuchung direkt gebucht werden.

Eva Kaiser, Abteilungsleiterin freiwillige Versicherung, BVK Zusatzversorgung

 

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