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(GZ-1/2-2021)
Gastbeiträge

► EEG-Novelle 2021:

 

Schub für den Ausbau der Erneuerbaren

 

Von Dr. Andreas Lenz, MdB

Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2021 (EEG) sollen die ambitionierten Ziele beim Ausbau der Erneuerbaren Energien (laut Koalitionsvertrag 65 Prozent am Stromanteil bis 2030) erreicht werden. Das EEG 2021 umfasst zahlreiche einzelne Aspekte in den Bereichen Photovoltaik, Biomasse, Windkraftanlagen, Wasserkraft und der Geothermie. Alle Teilbereiche tragen dazu bei, dass zukünftig mehr Erneuerbare Energien im Strommix beinhaltet sein werden.

Dr. Andreas Lenz, MdB.
Dr. Andreas Lenz, MdB.

Photovoltaik

Bayern ist Sonnenland – die Photovoltaik (PV) wird zukünftig weiter an Bedeutung gewinnen. Dabei sollen vor allem die Potentiale auf den Dachflächen genutzt werden.

Deshalb gilt für uns: ‚Dach vor Freifläche‘. Dafür wird mit dem EEG 2021 ein eigenes Segment für die Ausschreibung von großen Dachflächen geschaffen.

Dabei gibt es für Anlagen von 300 – 750 Kilowatt peak (kWp) die Wahl zwischen der Teilnahme an Ausschreibungen oder einer Festvergütung innerhalb der auch Eigenverbrauch möglich ist.

An Randstreifen entlang von Autobahnen und Schienenwegen können Kommunen Sonderflächen für PV-Anlagen ausweisen. Zukünftig ist es möglich diese Seitenstreifen von 110 Meter auf 200 Meter auszuweiten. Dadurch können Bestandsanlagen, die bereits einen Netzanschluss haben erweitert werden, außerdem werden die Anlagen insgesamt gebündelt.

Zudem werden neue innovative Formen von PV-Anlagen bei der Erprobung unterstützt. So werden im Jahr 2022 eigene Ausschreibungen für die so genannte Agro-PV oder Floating-PV durchgeführt.

Bei Agro-PV handelt es sich um eine zusätzliche, parallele Nutzung einer bewirtschafteten Ackerfläche durch PV, vor allem bei Sonderkulturen ist hier Potenzial vorhanden. Bei Floating-PV werden PV-Anlagen auf Flößen auf Seen ausgebracht.

Windkraft

Ein Teil der Wertschöpfung aus Windkraft wird künftig auch direkt bei der Kommune vor Ort ankommen, wo die Windräder stehen. Kommunen können mit dem EEG 2021 je erzeugter Kilowattstunde Strom 0,2 Cent von den Betreibern der Windräder erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass sich Flächen der Kommune im Umkreis von 2.500 Metern um das Windrad befinden. Ein Windrad wird sich für die Kommune zukünftig also stärker finanziell ‚lohnen‘.

Zugleich ist sichergestellt, dass die Einnahmen nicht auf die Kreisumlage angerechnet werden. Der Bundestag hat zudem die Bundesregierung aufgefordert, noch in diesem Jahr eine gesetzliche Regelung vorzulegen mit der die Kommunen in denen Windräder stehen von den Gewerbesteuereinnahmen profitieren.

Das Ziel ist, dass bis zu 90 % der Gewerbesteuereinnahmen nicht mehr am Sitz des Betreibers, sondern am Standort der Windräder anfallen. Auch so profitiert die Standortkommune zukünftig stärker.

Geothermie und Wasserkraft

Auch bei Geothermie und Wasserkraft wurde nochmal nachgebessert. Bis 2024 wird für Geothermie-Anlagen die Degression ausgesetzt und beträgt dann jährlich 0,5 Prozent bis ein Bestand von 120 Megawatt installierter Leistung erreicht ist.

Kleine Wasserkraftanlagen bis 500 kW erhalten für 100 kW ihrer installierten Leistung eine zusätzliche Vergütung von 3 Cent je kWh. Fallende Wasserstände und gestiegene umweltrechtliche Anforderungen machen eine Erhöhung der Vergütung notwendig. Die recht technisch klingenden Daten bedeuten wesentliche Verbesserungen für die Geothermie und Wasserkraft vor Ort.

Kommunale Planungshoheit

Die Kommunale Planungshoheit wird nicht angetastet. Befürchtungen, dass direkt in die kommunale Planungshoheit eingegriffen werden können, sind ausgeräumt.

Darüber hinaus wird die Möglichkeit von direkten Stromlieferverträgen eröffnet. Auch das ist eine Möglichkeit Strom regional vor Ort zu vermarkten und Wertschöpfung im kommunalen Umfeld zu generieren.

Der Ausbau der Erneuerbaren erhält durch das EEG 2021 einen Schub, er wird kommunalfreundlicher und trägt dazu bei die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen.

Dr. Andreas Lenz, MdB

 

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