Fachthemazurück

(GZ-5-2017)
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► CSU-Arbeitskreise Energiewende und Umwelt:
 
Runder Tisch treibt Klimaschutzkonzept voran

Gemeinsam mit dem Arbeitskreis für Umwelt und Landesentwicklung (AKU) hat der Arbeitskreis Energiewende (AKE) seine Empfehlungen für das CSU-Wahlprogramm zur Bundestagswahl vorgestellt. Darin wird ein klares Bekenntnis zur Energiewende abgelegt. Dabei müsse allerdings sichergestellt sein, „dass die zukünftige Energieversorgung gleichrangig sicher, sauber und bezahlbar ist und im Einklang von Mensch und Natur sowie technologieneutral, innovationsoffen, marktwirtschaftlich, sozial und mit möglichst wenigen Eingriffen durch den Staat gestaltet wird“.

Darüber hinaus rufen AKE und AKU dazu auf, zur Umsetzung des Klimaschutzplans 2050 ein integriertes „Klima- und Energiekonzept 2030“ zu entwickeln, das die Ziele der definierten Handlungsfelder mit möglichst wenigen Staatseingriffen technologieneutral, kostenoptimal, marktwirtschaftlich und wirtschaftspolitisch sinnvoll erreicht. Der Ausstiegspfad aus der Kohleverstromung sollte im Konsens mit allen Akteuren definiert werden.

Auch plädieren die Arbeitskreise dafür, dass für die künftigen politischen Rahmenbedingungen der Energiewende in allen Sektoren (Strom, Wärme/Kälte, Mobilität) nicht Einzeltechnologien im Vordergrund stehen, sondern ein integriertes Gesamtsystem Energie möglichst marktwirtschaftlich, technologieneutral und in-novationsoffen entstehen kann. „Dabei muss ein sinnvolles und kostenoptimales Zusammenspiel aus Dezentralität und Zentralität entstehen.“ Für den immer wichtiger werdenden Zubau von Energiespeichern sei zwar einerseits weitere Forschung und Entwicklung erforderlich, vielmehr seien jedoch wirksame Marktanreize zu entwickeln. Speicher dürften außerdem gegenüber dem Netzausbau nicht benachteiligt sein.

Das EEG sollte grundsätzlich beibehalten bleiben, „da ein zielerfüllendes Voranschreiten der Energiewende ohne Förderungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich ist und das EEG das geeignetste Instrument dazu ist“. Das EEG sollte marktwirtschaftliche Mechanismen weiterverfolgen. Bürgerenergieanlagen müssten weiter einen privilegierten Status mit ausreichenden Bagatellgrenzen haben.

„Wir fordern, dass Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt werden, um den weiteren Anstieg der Strompreise zu dämpfen“, heißt es weiter. Um die überschießenden Kosten zu finanzieren, schlagen AKE und AKU u. a. folgende Maßnahmen vor: Abschaffung der Stromsteuer und aufkommensneutral im Gegenzug sukzessiv steigende Abgaben auf fossile Brennstoffe und Energieträger, Absenkung der Liquiditätsreserve des EEG-Kontos, Reduzierung der Mehrwertsteuer auf 7 %, Kostenübernahme des Netzausbaus durch den Bund, Finanzierung der Industrieprivilegien durch den Bundeshaushalt (die besondere Ausgleichsregelung kommt einer Subvention gleich und ist deshalb durch den Bund zu leisten), für Energielieferanten verpflichtende Weitergabe der Börsenstrompreise (zzgl. Kosten und Marge) an die Verbraucher sowie Reduzierung klimaschädlicher Subventionen des Bundes. Sollten diese Maßnahmen nicht möglich sein und/oder genannte Einzelmaßnahmen nicht ausreichen, sei über die Einführung eines Kostenstreckungsfonds nachzudenken.

Zur unterstützenden Finanzierung der Energiewende sollte nach Auffassung der Arbeitskreise ein nationaler Investitionsfonds mit einer garantierten festverzinslichen Rendite eingeführt werden, der allen Bürgerinnen und Bürgern offensteht. Dieser Fond sollte in initiale Infrastrukturprojekte der Energiewende, z.B. in Netzinfrastrukturen oder Speicher, investieren.

Versorgungslücken vermeiden

Wenn 2022 das letzte bayerische Kernkraftwerk abgeschaltet wird, darf es laut AKE und AKU keine Versorgungslücke geben: „Planungsverfahren und Bürokratie dürfen die Versorgungssicherheit nicht gefährden. Es muss sichergestellt werden, dass die HGÜ-Trassen nach Bayern so schnell wie möglich fertiggestellt werden, dass ca. 2 GW gesicherte Kraftwerkskapazität im Süden realisiert wird und zusätzlich erforderliche Kraftwerkskapazitäten absolut gesichert kontrahiert werden. Für die durch die HGÜ-Trassen Betroffenen (z.B. Land- und Forstwirte) muss ein fairer Ausgleich gefunden werden.“

Um die Verbraucher und Unternehmen in Bayern nicht weiter zu belasten, sei die einheitliche Strompreiszone innerhalb Deutschlands beizubehalten. Engpässe dürften nicht innerhalb von Gebotszonen preislich ausgeglichen werden, sondern jenseits der Gebotszone. Starre konventionelle Restlasten müssten möglichst schnell verringert werden, da sie die Kosten für Redispatch treiben und die mögliche Aufspaltung des Marktgebiets begünstigen.

Die Netze aller Spannungsebenen seien beschleunigt auszubauen und zu ertüchtigen, damit der Zubau an erneuerbaren Energieanlangen stärker voranschreiten kann. Bei allen künftigen Netzentwicklungsplänen seien die wirtschaftlich sinnvoll zu realisierenden Potenziale der dezentralen Erzeugung, der Speicherung und der Sektorkopplung  einzubeziehen. Generell sollte insbesondere der Ausbau der Übertragungsnetze durch den Bundeshaushalt bzw. eine staatliche Netzgesellschaft finanziert und betrieben werden, da es sich hierbei um eine Infrastrukturaufgabe handelt und diese als solche vom Staat zu tragen ist.

Ferner plädieren die Arbeitskreise dafür, die Wasserkraft in Bayern zu erhalten und auszubauen. So sollte z. B. bei der Sanierung von Querverbauungen geprüft werden, Wasserkraftwerke einzubauen, sofern nicht vorhanden. Die bestehenden Gesetze für eine stärkere Wasserkraftnutzung müssten auf den Prüfstand gestellt und ggf. angepasst werden, ohne den Natur- und Artenschutz zu gefährden. Die Wasserkraft benötige eine auskömmliche Vergütung. Diese lasse sich durch Grundlastfähigkeit und Systemdienlichkeit begründen. Für die Wasserkraft sollte es eigene Ausschreibungen im EEG geben.

Als wichtige Energiequellen müssten auch Bioenergie, Geothermie, Windenergie und Photovoltaik weiterhin Rahmenbedingungen haben, um ihre Potenziale in größtmöglichem Umfang (unter wirtschaftlichen und systemdienlichen Gesichtspunkten) voll ausschöpfen zu können, heißt es in dem Positionspapier.

Notwendig sei zudem eine nahezu vollständige Reduktion der Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen (außer, sie sind emissionsneutral) aus dem Mobilitätsbereich bis zum Jahr 2050. Der Ausstieg aus fossilen Energieträgern sollte technologieneutral sein und könne durch folgende Maßnahmen gelingen: Beschleunigte Bereitstellung von Infrastrukturen durch den Bund und die Wirtschaft, stufenweises Absenken der EU-Grenzwerte für Flottenemissionen, stufenweise steigende Abgaben auf fossile Treib- und Kraftstoffe, wirksame Kaufanreize und zu einem späteren Zeitpunkt ggf. die Einführung von Abwrackprämien oder Quoten für emissionsneutrale Fahrzeuge und Verkehrsmittel.

Darüber hinaus müsse das Ausbautempo Erneuerbarer Wärme deutlich forciert und auf die Beschlüsse des Paris-Abkommens und des Klimaschutzplans 2050 angepasst werden, lautet eine weitere Forderung. „Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung muss kommen, ohne dass dabei der Handwerkerbonus aufgegeben wird.“ Die Abgaben für Energie müssten sich stärker am Ziel der CO2-Reduktion im Wärmemarkt ausrichten.

DK

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