Knapp zufolge muss es oberstes Ziel der Gigabitförderung sein, Fördermittel zielgerichtet in den Kommunen einzusetzen, in denen die Internetversorgung besonders schlecht und ein Glasfaserausbau ohne staatliche Förderung in den nächsten Jahren nicht möglich ist. Angesichts der im Vergleich zu 2024 deutlich reduzierten Fördermittel hätte das BMDV die Kriterien für die Beantragung anpassen sollen, um sicherzustellen, dass nur in den Kommunen Förderverfahren initiiert werden, die realistische Chancen auf eine Zusage haben. Denn schon im letzten Jahr seien 90 Prozent mehr Fördermittel beantragt worden als verfügbar waren. Nun bestehe die Gefahr, dass 2025 noch mehr Kommunen aussichtslose Förderanträge stellen.
Auch das 2024 neu eingeführte Lückenschlussprogramm sollte auf Basis der bisherigen Erfahrungen weiterentwickelt werden, betonte der Behördenleiter: „Die Praxis hat gezeigt, dass die Obergrenze von 1 Million Euro pro Projekt zu niedrig angesetzt ist. Das Gesamtbudget des Lückenschlussprogramms – mit 40 Millionen Euro weniger als vier Prozent des gesamten Fördertopfes – sollte ebenfalls deutlich aufgestockt werden, um eigenwirtschaftlichen und geförderten Ausbau zielgerichtet zu ergänzen. Die nächste Bundesregierung sollte einen Teil der Fördermittel für die Ausgabe von Glasfaser-Gutscheinen einsetzen, von denen Verbraucherinnen und Verbraucher und kleine und mittlere Unternehmen (KMU) direkt profitieren.“
Mit Blick auf die Pläne der Bundesnetzagentur für die Verlängerung der Mobilfunkfrequenzen unterstrich Knapp: „Statt endlich echten Wettbewerb zu schaffen, hält die Bundesnetzagentur an ihrem Kurs fest, die Mobilfunk-Platzhirsche Telekom, Vodafone und Telefónica vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen. Dass die Behörde bekräftigt, am bisher völlig wirkungslosen Verhandlungsgebot festzuhalten, zeigt, dass sie das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, das zur Aufhebung der Frequenzvergabe-Entscheidung 2018 geführt hat und stärkeren Wettbewerb fordert, offenbar nicht ernst nimmt.“
Wirksamen Wettbewerb sicherstellen
Die Behörde, so der Verbandsvertreter, könne das Gerichtsurteil nicht ausblenden, da sich die darin aufgestellten Forderungen und gerügten Fehler wie ein roter Faden durch das aktuelle Frequenzverfahren ziehen. Statt praktisch nutzlose „Leitplanken“ für ein Verhandlungsgebot aufzustellen, müsse die Behörde endlich wirksamen Wettbewerb sicherstellen. Dies gelinge nur mit einer Diensteanbieterverpflichtung, die jahrelang erfolglose Verhandlungsversuche verhindern würde und Wettbewerb sicherstellt. Denn seit Jahren blockierten Telekom und Co. etwa das Angebot von leistungsstarken 5G-Tarifen für Wettbewerber ohne eigenes Mobilfunknetz – ein klarer Nachteil für die Verbraucher und Geschäftskunden. Stand heute hätten auch Glasfaser ausbauende Unternehmen weiter keine Chance, wettbewerbsfähige Bündelprodukte aus Glasfaser-Internet und Mobilfunk anzubieten.
„Dass die Bundesnetzagentur heute Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln eingelegt hat, ist verfahrenstechnisch ihr gutes Recht“, bekräftigte Knapp. Es zeige allerdings, „dass sie sich offensichtlich nicht vom Vorgehen der früheren Führung der Bundesnetzagentur distanzieren möchte“.
DK
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