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(GZ-11-2024 - 6. Juni)
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► Schreiben von Bürgermeister Günther Werner an MdL Wolfgang Fackler:

 

Nicht den Kommunen die Schuld in die Schuhe schieben

 

Der Artikel in der Bayerischen GemeindeZeitung vom 03.05.2024 „Bürger sollten sich rechtzeitig für angepasste Hebesätze einsetzen“ veranlasste Haßfurts Ersten Bürgermeister Günther Werner zu einer Replik an den CSU-Abgeordneten Wolfgang Fackler. Wir veröffentlichen sein Schreiben im Wortlaut.

Günther Werner, Erster Bürgermeister Haßfurt. Bild: Stadt Haßfurt
Günther Werner, Erster Bürgermeister Haßfurt. Bild: Stadt Haßfurt

„Sehr geehrter Herr Abgeordneter Fackler, im genannten Artikel der GemeindeZeitung werden Sie mit dem Hinweis zitiert, dass die Bürgerinnen und Bürger in Bezug auf die neue Grundsteuer von Vergleichsberechnungen erst einmal absehen sollen. Sie sollten vielmehr auf die neuen Hebesätze der Gemeinden warten. Nachdem bei uns in Haßfurt Bürgerinnen und Bürger sich aufgrund ihres Grundsteuermessbetragsbescheides an uns wandten, hat der zuständige Mitarbeiter angefangen eine kleine Tabelle anzulegen.

Dabei hat sich mittlerweile herausgestellt, dass sich die Werte zu den bisherigen Einheitswerten drastisch unterscheiden. Die Spanne reicht vom 1,2-fachen bis zum 18-fachen Wert! Aufgrund dieser Tatsache werden wir es schwer haben, die von der Staatsregierung immer wieder in den Raum gestellte Kostenneutralität zu erreichen. Dabei ist auch der Nivelierungshebesatz von entscheidender Bedeutung. Dieser beträgt in Bayern den Wert 310, was bedeutet, dass eine Kommune diesen Wert nicht unterschreiten darf um Kürzungen bei Förderungen in Kauf zu nehmen.

Aus diesem Grund und der Tatsache, dass viele Kommunen im ländlichen Raum schon jetzt nur Hebesätze zwischen 320 und 400 haben, haben diese Kommunen nur wenig Spielraum ihren Hebesatz nach unten anzupassen. Dies bedeutet auf der anderen Seite, dass viele Grundbesitzer tatsächlich aufgrund des neuen Grundsteuermessbetrags mehr bezahlen müssen.

Die Thematik habe ich bereits mit mehreren Mandatsmitgliedern diskutiert. Ich habe den Eindruck, dass dieser Fakt wenig interessiert und die Schuld der höheren Grundsteuer am Schluss den Kommunen in die Schuhe geschoben wird, da sie ihre Hebesätze nicht entsprechend – also auch unter 310 – angepasst haben. Da nützt es auch nichts, wenn Sie den Bürgerinnen und Bürgern empfehlen frühzeitig das Gespräch mit ihrer Kommune zu suchen. In Anbetracht der angespannten Haushaltslage vieler Kommunen werden diese keine gekürzte Förderung akzeptieren und maximal ihren Hebesatz auf 310 (Nivelierungshebesatz) festsetzen können.

Ich bin gespannt, wie Sie als Bürgerbeauftragter der Bayerischen Staatsregierung dies sehen. Von Ihren Kollegen, mit denen ich dieses Thema besprochen habe, habe ich bisher keine Rückantwort erhalten.“

 

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