Fachthemazurück

(GZ-7-2024 - 28. März)
gz fachthema

► Füracker zum Onlinezugangsgesetz 2.0:

 

Bund muss nachbessern

 

Der Bundestag hat eine Neuauflage des Onlinezugangsgesetzes beschlossen. Das OZG 2.0 gibt Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen und Organisationen das Recht, digitale Verwaltungsleistungen des Bundes vom Jahr 2028 an beim Verwaltungsgericht einzuklagen. Bayern unterstützt die Bemühungen des Bundes, Fortschritte bei der Verwaltungsdigitalisierung zu erreichen. Um die Digitalisierung schnell und zielführend voranzutreiben, seien jedoch umfangreiche Änderungen am Gesetz notwendig, forderte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Im engeren Sinn bezieht sich das OZG 2.0 nur auf Bundesverwaltungen wie die Bundesanstalt für Arbeit oder das Amt für Ausbildungsförderung (Bafög). Gleichwohl soll es auch auf die Bundesländer und Kommunen ausstrahlen. Das Gesetz sieht vor, dass Bund und Länder in einem gemeinsamen Gremium in den kommenden zwei Jahren Standards entwickeln, die für alle Beteiligten verbindlich sind. Damit soll auch verhindert werden, dass in den Verwaltungen mehrfach Programme geschrieben werden, um dasselbe Problem zu lösen.

Nach dem Willen der Ampel-Koalition soll auch die Infrastruktur für ein digitales Bürgerkonto nicht mehrfach angeboten werden, sondern sich auf das zentrale Bundeskonto (Bund-ID) konzentrieren. Bislang bieten auch einzelne Bundesländer digitale Bürgerkonten an.

Ein vereinfachtes Log-in, das sich den Gepflogenheiten beim Online-Banking annähert, soll zu mehr Akzeptanz der Bund-ID beitragen. Bislang müssen Anwender sich bei jeder Einwahl mit dem elektronischen Personalausweis („ePerso”) identifizieren. Künftig soll dies nur beim ersten Mal notwendig sein. Danach reicht auch eine Bestätigung durch biometrische Merkmale aus, etwa FaceID beim iPhone. Darüber hinaus wird mit dem OZG 2.0 auch das Schriftformerfordernis in der Verwaltung abgeschafft.

Vergebene Chance

„Mit ihrer Fixierung auf den elektronischen Personalausweis im Onlinezugangsgesetz 2.0 vergibt die Bundesregierung eine wichtige Chance: Die Nutzung der ELSTER-Konten auch für nicht steuerliche Zwecke kann einen bedeutenden Beitrag zum Erfolg der Verwaltungsdigitalisierung leisten“, hob Füracker hervor. Mit inzwischen über 20 Millionen Nutzerkonten biete ELSTER ein hervorragendes Beispiel dafür, wie umfassend komfortable digitale Angebote von den Bürgerinnen und Bürgern und Unternehmen anerkannt und nachgefragt werden. Statt auf der jahrzehntelangen Erfahrung der Steuerverwaltung mit Online-Authentifizierung aufzubauen, wolle die Ampelregierung den bislang erfolglosen und nutzerunfreundlichen elektronischen Personalausweis durchsetzen.

Nachbesserungsbedarf bestehe auch deshalb, weil wichtige Belange der Länder und Kommunen weiter unberücksichtigt bleiben, fuhr der Minister fort. Der Bund dürfe sich insbesondere seiner finanziellen Verantwortung im Digitalisierungsbereich nicht entziehen, weshalb sich der Freistaat für die dringend nötige Überarbeitung des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuss einsetze.

Füracker zufolge muss Deutschlands Ziel eine Spitzenposition im Bereich der digitalen Verwaltung sein. Hier sei noch viel zu tun. „Alle Akteure sind dazu aufgerufen, ihre Anstrengungen bei der Digitalisierung des Staates zügig und in der Sache zu verstärken. Vollmundige Zielankündigungen, schnelle Schlagzeilen und öffentlichkeitswirksame Scheindebatten sind bei diesem wichtigen Thema deplatziert.“

Stellungnahme Bitkom

Der Digitalverband Bitkom begrüßt das „überfällige OZG-Änderungsgesetz“. Laut Präsident Dr. Ralf Wintergerst nimmt die Koalition damit „wichtige Weichenstellungen für eine wirklich digitale Verwaltung“ vor. Dazu zählten etwa durchgehend digitale Verwaltungsprozesse zumindest auf Bundesebene, aber auch zentral bereitgestellte und gemeinsam genutzte Basiskomponenten und eine verpflichtende Durchsetzung von Standards und offenen Schnittstellen. Künftig könne der Bund dafür sorgen, dass das digitale Rad auf kommunaler Ebene nicht immer wieder neu erfunden wird.

„Wir müssen uns von alleinstehenden Insellösungen verabschieden. Nötig sind gleichzeitig mehr Mittel für Investitionen in eine moderne IT-Infrastruktur. Nachdem im Zuge der Haushaltsplanung 2024 Einsparungen vorgenommen wurden, brauchen wir an dieser Stelle im Laufe des Jahres eine Kehrtwende. Digitalisierung gibt es nicht zum Nulltarif, aber sie lohnt sich“, stellte Wintergerst fest.

Bund, Länder und Kommunen sind gefragt

Mit dem OZG-Änderungsgesetz sei die gesetzliche Grundlage für eine digitale Verwaltung geschaffen, jetzt müssten Bund, Länder und Kommunen die Umsetzung gemeinsam vorantreiben. Dazu gehöre zum Beispiel, dass Best Practices wo immer möglich kopiert werden und Verwaltungsleistungen, die einen hohen Standardisierungsgrad aufweisen, den Kommunen vom Bund zur Verfügung gestellt werden.

An dieser Bereitschaft zur Kooperation hänge der Erfolg der Gesetzesnovelle, denn sie hat aus Sicht des Bitkom-Präsidenten in der vorliegenden Form eine Schwäche: „Der Umsetzungsdruck auf Seiten der Verwaltung wird nicht ausreichend erhöht.“ Es sei zwar ein Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen vorgesehen, doch dieser bleibe zahnlos, weil zu viele Ausnahmemöglichkeiten eröffnet werden. Außerdem sollten Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger das Recht erhalten, die erneute Angabe von Daten zu verweigern, wenn diese Daten bereits bei einer öffentlichen Stelle vorliegen. Dies sei bislang nicht vorgesehen, erläuterte Wintergerst.

DK

 

Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?

Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!

 

GemeindeZeitung

Fachthema

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung