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(GZ-6-2024 - 14. März)
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► GVB zu EU-Krisenmanagement- und Einlagensicherungsregeln:

 

Finanzstabilität und Proportionalität wahren

 

Im April 2023 legte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine Überarbeitung der Regelungen zum Krisenmanagement von Banken und zur Einlagensicherung (Crisis Management & Deposit Insurance, CMDI) vor. Damit sollen die europäischen Abwicklungsvorschriften künftig nicht mehr nur für internationale Großbanken gelten, sondern auf mittlere und kleinere Banken ausgeweitet werden. Die Änderungen betreffen aber auch weitere Kernelemente wie die genossenschaftliche Institutssicherung.

Wie der Bayerische Genossenschaftsverband in einem Positionspapier darlegt, möchte die Europäische Kommission mit der CMDI-Reform das EU-Krisenmanagement ausbauen und einen einheitlichen Abwicklungsansatz für in Schieflage geratene Banken etablieren. Durch eine Ausweitung des Anwendungsbereichs auf nicht-systemrelevante Banken würden die regulatorischen Anforderungen auch für kleine Institute an die der Großbanken angeglichen. Zudem sollen effiziente nationale Absicherungsmechanismen zugunsten einer europäischen Lösung abgelöst werden.

Aus Sicht des GVB verletzt der Gesetzentwurf durch die Ausweitung des Anwendungsbereichs den Proportionalitäts- und den Subsidiaritätsgrundsatz. Für die Ausweitung des EU-Abwicklungsregimes bestehe kein Anlass. Nationale Sicherungs- und Insolvenzregeln seien bereits bestens geeignet, um maximalen Einlegerschutz zu garantieren.

„Regionalbanken sind im europäischen Kontext nicht systemrelevant und durch nationale Systeme abgesichert“, unterstreicht der Genossenschaftsverband. „Der Kommissionsvorschlag erläutert folglich nicht, wie eine Ausweitung des Abwicklungsmechanismus auf nicht-systemrelevante Banken die Finanzstabilität erhöhen soll und Eingriffe in nationale Sicherungstöpfe rechtfertigt. Im Gegenteil kann die beabsichtigte, möglichst schnelle Abwicklung das Vertrauen in das Bankensystem beschädigen.“ Darüber hinaus sei im Legislativpaket eine Vereinheitlichung effizienter nationaler Instituts- und Einlagensicherungssysteme vorgesehen. Das geplante Verfahren für den präventiven Einsatz von Einlagensicherungsmitteln ist laut GVB jedoch praxisfern und der Prozess zur Kostenoptimierung würde den präventiven Mitteleinsatz faktisch unmöglich machen. Dem vorausschauenden Charakter der genossenschaftlichen Institutssicherung werde mit dem Vorschlag nicht Rechnung getragen, und das obwohl sich die Institutssicherung und das genossenschaftliche Prüfungssystem seit über 80 Jahren bestens bewährt haben. Eine Einschränkung der präventiven Maßnahmen von Institutssicherungen wäre daher der falsche Weg für die Finanzstabilität in Europa.

„Kleine und mittlere Institute leisten bereits heute finanzielle Beiträge zum europäischen Abwicklungsfonds sowie zur Finanzierung des Single Resolution Boards (SRB). Es ist sachlich nicht nachvollziehbar, worin der Mehrwert für die Finanzstabilität liegt, wenn kleine Institute zusätzlichen, unverhältnismäßigen Kosten ausgesetzt werden“, stellt der GVB fest. „Sie sollten daher gänzlich von der Ausweitung des EU-Abwicklungsregimes ausgenommen werden. Auch die deutschen Instituts- und Einlagensicherungssysteme haben ihre Praxistauglichkeit bewiesen. Eine Aushebelung dieser funktionierenden Systeme muss verhindert werden, da ansonsten Fehlanreize erzeugt würden.“

DK

 

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