Fachthemazurück

(GZ-6-2024 - 14. März)
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► Klarheit bei „roten Gebieten“:

 

Änderung der Ausführungsverordnung Düngeverordnung

Kaniber zu Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

 

Aufgrund neuer Bundesvorgaben mussten bis Ende November 2022 die mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete in Bayern mit der Änderung der Ausführungsverordnung Düngeverordnung (AVDüV) neu ausgewiesen werden. Mittlerweile sind über 60 Normenkontrollanträge gegen die Ausweisung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängig, geklagt haben circa 1.000 landwirtschaftliche Betriebe. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat vier Musterverfahren abgetrennt und nun die ersten Urteile in den Musterverfahren verkündet.

„Unsere Ausweisungsverordnung ist grundsätzlich rechtmäßig. In einem Fall wurde eine Messstelle als nicht geeignet angesehen. Da werden wir die Urteilsbegründung abwarten müssen. Der gesamten Bayerischen Staatsregierung ist aber auch bewusst, dass wir sowohl im Interesse der Landwirte wie auch der gesamten Gesellschaft das Ausweisungsmessnetz bis Ende des Jahres 2024 auf 1.500 Ausweisungsmessstellen ausbauen müssen. Das bleibt eine große Herausforderung für die Wasserwirtschaftsverwaltung und das Umweltministerium. ...

Der Bund muss endlich die versprochene verursachergerechte Regelung beim Düngerecht angehen. Das hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir vor zwei Jahren in einer Protokollerklärung im Bundesrat verbindlich zugesagt. Darauf warten die Landwirte immer noch“, so Agrarministerin Michaela Kaniber zu den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs.

 

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