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(GZ-3-2024 - 1. Februar)
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► Finanzminister Füracker:

 
 

Bargeldobergrenze der EU beschneidet Freiheitsrechte!

 

„Die auf EU-Ebene beschlossene Bargeldobergrenze im Geschäftsverkehr lehnt Bayern strikt ab. Eine generelle Begrenzung der Bargeldnutzung beschneidet die Menschen empfindlich und unverhältnismäßig in ihren Freiheitsrechten! Bürgerinnen und Bürger müssen auch in Zukunft frei und selbst entscheiden können, wie sie bezahlen möchten“, betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich der Trilogverhandlungen.

Bargeld ist geprägte Freiheit: Es ist schnell, braucht keine technische Infrastruktur und schützt die Privatsphäre – kein anderes Zahlungsmittel kann mit all diesen Vorteilen aufwarten. Die Ampelregierung hat es versäumt, sich auf EU-Ebene ausreichend für die Wahlfreiheit beim Bezahlen einzusetzen. Das öffentliche Auftreten des Bundesfinanzministers gegen die Einführung von Bargeld-Obergrenzen war letztlich ein reines Lippenbekenntnis!“, stellte Füracker fest.

„Auch in Bayern setzen wir uns klar und entschlossen für eine Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung ein. Mit einer generellen Bargeld-Obergrenze im Geschäftsverkehr schießt die EU aber weit über dieses Ziel hinaus“, fuhr der Minister fort.

Die EU-weite Obergrenze für Barzahlungen im Geschäftsverkehr von 10.000 Euro, auf deren Einführung sich Rat, EU-Parlament und EU-Kommission in sogenannten Trilogverhandlungen Mitte Januar dieses Jahres geeinigt haben, ist Teil einer von der Kommission im Juli 2021 initiierten EU-Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Vor ihrem Inkrafttreten muss die Verordnung noch vom Rat und dem EU-Parlament formal gebilligt werden. Nach einer aktuellen Umfrage im Auftrag der Deutschen Bundesbank wollen 93 Prozent der Befragten auch in Zukunft selbst entscheiden können, ob sie bar oder unbar bezahlen.

 

 

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