Offiziell gelten die neun regionalen bayerischen Industrie- und Handelskammern (IHK) als Träger öffentlicher Belange (TöB). Mit der Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Wasserrechts vom 12. November 2021 sind sie als „weitere Sachverständige“ bei Wasserkraftthemen wie Anlagenleistung, Wirkungsgrad, Grundlastfähigkeit unter Klimaschutz- und volkswirtschaftlichen Aspekten sowie regionaler Versorgungssicherheit einzubinden.
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