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(GZ-21-2023 - 9. November)
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► BMBF-Projekt „DiversPrivat“:

 

Forschungsprojekt für mehr Schutz der Privatsphäre

 

Viele Nutzerinnen und Nutzer digitaler Dienste stimmen der Sammlung und Verarbeitung ihrer privaten Daten oft pauschal zu, ohne sich darüber bewusst zu sein, welche Folgen dies haben kann. Im BMBF-Projekt „DiversPrivat“ entwickeln Forscher aus vier Universitäten Mechanismen, um die Datenschutzkompetenz zu erhöhen. Mit dabei ist auch ein Team der Universität Passau.

Groß und farbig unterlegt steht im Pop-up-Fenster des Onlineversands „Ich akzeptiere“, darunter ganz klein „Individuelle Datenschutzeinstellungen“: Es geht um Cookies, personalisierte Anzeigen und individuelle Inhalte, denen Nutzerinnen und Nutzer zustimmen sollen. Viele Nutzerinnen und Nutzer digitaler Dienste klicken oft pauschal auf „Zustimmen“, ohne über mögliche Folgen Bescheid zu wissen. Dieses Problem stellt sich bei denjenigen Personengruppen besonders stark, die aus strukturellen oder individuellen Gründen wenig Hintergrundwissen über digitalen Privatheitsschutz mitbringen.

Ein Team aus Forschenden der Universität Duisburg-Essen, der Eberhard Karls Universität Tübingen, der Universität Passau und der Universität Kassel widmet sich im Projekt „DiversPrivat“ dem Thema „Diversitätsgerechter Privatheitsschutz in digitalen Umgebungen“. Das Passauer Teilprojekt leitet Prof. Dr. Karoline Reinhardt, Inhaberin der Professur für Angewandte Ethik an der Uni Passau. „Bisher wurde wenig untersucht, wie sich verschiedene Diversitätsdimensionen auf die Möglichkeit auswirken, die eigene Privatsphäre zu schützen“, so Reinhardt. Daher erforscht sie mit ihrem Team im Projekt die Grenzen von Einwilligungserklärungen und die Benachteiligungen, zu denen es durch mangelnden Privatheitsschutz kommen kann.

Rechtliche und ethische Aspekte

Ziel des Gesamtprojekts ist es, die Sensibilität für die Preisgabe privater Daten zu erhöhen, um mögliche negative Folgen zu vermeiden. Sozialpsychologinnen und -psychologen der Universität Duisburg-Essen untersuchen, welche optischen oder akustischen Signale Aufmerksamkeit erregen, um so zu verhindern, dass dem Sammeln von Daten zu schnell zugestimmt wird. Um das Vorhaben so praxisnah und anwendungsreif wie möglich zu gestalten, analysiert ein Team der Universität Kassel die rechtlichen Aspekte des Vorhabens, in Tübingen werden ethische Aspekte betrachtet.

„Der Schutz der Privatsphäre darf kein Luxusgut sein“, fordert Reinhardt. „Daher müssen wir untersuchen, wann und wie es dazu kommt, dass Menschen benachteiligt sind, wenn es darum geht, sich im digitalen Raum zu schützen.“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung fördert das Teilprojekt für drei Jahre mit ca. 300.000 Euro.

 

 

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