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(GZ-20-2023 - 26. Oktober)
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► Landkreis Miltenberg:

 

Gewässer-Nachbarschaftstag

 

Um die Kommunen bei der Aufgabe der Obhut der Gewässer zu unterstützen, wurden 2002 die Gewässer-Nachbarschaften Bayern gegründet. Erstmals seit fünf Jahren wurde ein Nachbarschaftstag für den Landkreis Miltenberg veranstaltet, dem Experten aus Landkreisverwaltung und Gemeinden gerne beiwohnten. Eine Exkursion in das Fechenbachtal, das seit 1987 ein geschützter Landschaftsbestandteil ist, bildete den Abschluss des Nachbarschaftstags.

Für Landrat Jens Marco Scherf ist die Verantwortung der Kommunen für die Gewässer dritter Ordnung eine wichtige Aufgabe. Eine intakte Natur sei wichtig, auch damit Menschen sich entspannen und die Ruhe genießen können. Der Erhalt der Landschaft funktioniere nur im Schulterschluss von Regierung, Landratsamt, Gemeinden und Landschaftspflegeverband (LPV), zeigte sich Scherf überzeugt und lobte den LPV für dessen wichtige Rolle beim Erhalt der Kulturlandschaft.

Verantwortung der Kommunen

Wie wichtig es ist, sich um die Gewässer zu kümmern, verdeutlichte Michael Keilbach, Berater für die Gewässernachbarschaft im Landkreis Miltenberg, mit Zahlen: Von 100.000 Kilometern Fließgewässer in Bayern sind 90.000 Gewässer dritter Ordnung und liegen somit in der Verantwortung der Kommunen. Dafür gebe es auch Fördermittel, wusste Keilbach zu berichten und leitete so zum Vortrag von Dr. Anne-Kathrin Jackel (Regierung von Unterfranken) über, die das Beratungsangebot „Auf zu lebenswerten Bächen“ vorstellte, das speziell für ökologische Maßnahmen an kleinen Fließgewässern konzipiert wurde.

Jackel zufolge sind naturnahe Bäche vielfältige Lebensräume, haben keinerlei Hindernisse (Wehre oder Schwellen), bieten abgeschattete Bereiche und sorgen durch flache Ufer für Verbindungen zu Auen. Oft sei es mit geringem Aufwand möglich, Bäche so zu gestalten, dass sie für Lebewesen ein attraktiver Lebensraum sind. „Eine Renaturierung bietet viele Vorteile“, betonte Jackel und nannte unter anderem die Schaffung notwendiger Rückhalteräume bei Starkregen, eine kühlende Wirkung innerorts und den Schutz der Biodiversität. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verpflichte dazu, alle Oberflächengewässer bis zum Jahr 2027 in einen guten Zustand zu versetzen. Dafür gebe es aber auch vielfältige Förderungen. Bis zu 75 Prozent würden beispielsweise bereitgestellt für die Herstellung und die Verbesserung der Durchgängigkeit des Gewässers, indem Hindernisse für kleine Fische, etwa Staubereiche, entfernt werden.

Mit einer Förderung könne man auch rechnen, wenn man die massiven Sicherungen des Ufers oder der Sohle reduziert, in geeigneten Bereichen Totholz zur Verbesserung der Gewässerstruktur einbringt, einen standortgerechten Ufersaum herstellt oder ingenieurbiologische Maßnahmen zu einer naturnahen Ufer- und Böschungssicherung umsetzt. Weitere Fördermöglichkeiten böten das Amt für Landwirtschaft und Ernährung, die Städtebauförderung und der Naturschutz, erläuterte Jackel.

Sie vermutet, dass man im Landkreis Miltenberg die von der EU vorgegebenen Ziele für Gewässer bis 2027 vermutlich erreichen werde. Bereits jetzt seien zwei Bäche im Südspessart in sehr gutem, etliche Bäche im Odenwald in gutem Zustand. Bei den restlichen Bächen – zumeist im nördlichen Landkreis – sei allerdings noch viel zu tun.

Mit dem Thema „Naturschutz an Gewässern“ befasste sich Ulrich Müller (Untere Naturschutzbehörde, Landkreis Miltenberg). Demnach sind „alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung von Biotopen führen, verboten.“ Gesetzlich geschützt sind natürliche oder naturnahe Bereiche von fließenden und stehenden Binnengewässern einschließlich ihrer Ufer und der uferbegleitenden Vegetation, Verlandungsbereiche sowie Altarme und regelmäßig überschwemmte Bereiche.

Uferstreifen gesetzlich geschützt

Ein natürliches Gewässer zeichnen u.a. Bereiche mit gewundenem, auch verzweigtem Lauf, kleinräumigen Wechseln von Uferrelief, Gewässertiefe und Breite, natürlichem Uferbewuchs und fehlenden technischen Eingriffen aus. Wichtig zu wissen: Auch die Uferstreifen sind gesetzlich geschützt. Somit darf nicht gerodet, gefällt oder abgeschnitten werden, eine garten- und ackerbauliche Nutzung ist in einem fünf Meter breiten Streifen entlang des Gewässers untersagt. Diese Gewässerrandstreifen schützen Arten und Lebensräume, vernetzen Lebensräume und schützen Gewässer vor dem Eintrag von Stoffen.

Aber auch gehölzfreie Gewässerabschnitte sind laut Müller wichtige Lebensräume – etwa für den Eisvogel oder Libellen. Für Maßnahmen an Gewässern gebe es diverse Fördermöglichkeiten – gemäß der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinie, dem Vertragsnaturschutzprogramm und dem Europäischen Fonds für Regionalentwicklung.

DK

 

 

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