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(GZ-19-2023 - 12. Oktober)
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► GAB-Altlastensymposium in Hof:

 

Rechtliche Aspekte, praxisgerechte Lösungen

 

Mit knapp 300 Teilnehmern war das diesjährige Altlastensymposium der Gesellschaft zur Altlastensanierung in Bayern (GAB) sehr gut besucht. An zwei Tagen wurden in Hof aktuelle Entwicklungen zu rechtlichen und fachlichen Aspekten der Altlastenbearbeitung, hier insbesondere zur Umsetzung der Mantelverordnung, präsentiert und Sanierungsmöglichkeiten von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) vorgestellt. Weitere Schwerpunkte waren die Themen Rüstungsaltlasten und Kampfmittelräumung sowie die Entsorgung. Vorträge zum Thema Klimawandel und Altlasten rundeten das Vortragsprogramm ab.

Neu strukturiert wurde die von Winfried Pollmann (Amt für Umwelt und Naturschutz der Stadt Kempten) vorgestellte Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung BBodSchV. So stehen die Regelungen für den vorsorgenden Bodenschutz nun am Anfang, gefolgt von den Regelungen für das Auf- und Einbringen von Materialien auf oder in den Boden. Es folgen die Regelungen zur Gefahrenabwehr, für Untersuchung, Bewertung und Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie zur Vorerkundung, Probenahme,
Analyse und gemeinsame Bestimmungen.

Bodenschutzverordnung

Neu in der insgesamt verschlankten Verordnung ist Pollmann zufolge, dass für Schadstoffe, die aus Böden eluiert werden können, sich die Bestimmungsmethode geändert hat und zudem das Thema der natürlichen Schadstoffminderung explizit aufgenommen wurde. Weiterhin seien Prüf-, Vorsorge- und Maßnahmenwerte an aktuelle Erkenntnisse angepasst und erweitert worden. Für organische Schadstoffe wurden für den Wirkungspfad Boden - Grundwasser weitere Prüfwerte u. a. für Chlorbenzole, Chlorethen (Vinylchlorid), sechs sprengstofftypische Verbindungen und sieben PFAS-Einzelverbindungen abgeleitet.

PFAS-Sanierungsverfahren

Dr. Judith Forberg, Bayerisches Landesamt für Umwelt in Hof, schilderte den aktuellen Stand verschiedener PFAS-Sanierungsverfahren. Sie informierte über Standardsanierungsverfahren wie z. B. Abdichtung oder Überbauung bei PFAS-belasteten Böden bzw. Pump-and-Treat-Maßnahmen bei der Sanierung des PFAS-belasteten Grundwassers ebenso wie über Sanierungsverfahren, die bereits auf dem Markt bzw. kurz vor Marktreife sind. Dabei ging sie bei PFAS-belasteten Böden auf die thermische Desorption, die Immobilisierung sowie die In-situ- wie auch Ex-situ-Bodenelution ein.

Für die Aufbereitung PFAS-belasteten Wassers, so die Referentin, würden aktuell eine Vielzahl an Verfahren erforscht und entwickelt. Neben der (Weiter-)Entwicklung verschiedener Sorptionsmaterialien (zum Beispiel Zeolithe, spezielle Polymere) würden destruktive Verfahren, wie die Ultraschallbehandlung, Plasmabestrahlung oder chemische Oxidations- und Reduktionsverfahren, erprobt. Nach ihrer Ansicht wird bei künftigen Sanierungen von PFAS das Augenmerk zunehmend auf Verfahrenskombinationen liegen, mit dem Ziel einer endgültigen Zerstörung der PFAS und damit deren dauerhafter Entfernung aus der Umwelt.

Über Möglichkeiten und Grenzen zur Behandlung ETV-belasteter Böden berichtete Dr. Martin Biersack, Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU). In der Vergangenheit kamen im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen bei Rüstungsaltlasten bevorzugt konventionelle Dekontaminations- oder Sicherungsverfahren zur Anwendung. Als mögliche Alternative wurden in den vergangenen Jahren Behandlungsverfahren Immobilisierung (IM) durch Torf oder Kompost und alkalische Hydrolyse (AH) für rüstungsspezifische organische Schadstoffparameter eingesetzt. Für beide Verfahren liegen mittlerweile auch in Bayern Anwendungsbeispiele vor.

Rüstungsaltlasten

Das LfU hat den aktuell bekannten Kenntnisstand hinsichtlich der wesentlichen Verfahren zur Behandlung von Boden- und Grundwasserkontaminationen durch sprengstoff- und pulvertypische Verbindungen (ETV-Verbindungen) bei Rüstungsaltlasten in einem Grundlagenbericht zusammengefasst. Der Bericht ist ebenso wie die Ergebnisse des LfU-Forschungsprojektes im Internetangebot des LfU eingestellt.

Darüber hinaus wies Biersack darauf hin, dass die Ergebnisse eines aktuell abgeschlossenen LfU-Projekts die Eignung von Kompost als Medium für Sorptions- und Abbauprozesse für Explosivstofftypische Verbindungen (ETV) bestätigt hätten. Der Projektbericht enthalte darüber hinaus auch Informationen zur Sanierungsplanung, zur Durchführung von Vorversuchen im Rahmen der Eignungsprüfung sowie verfahrenstechnische Vorgaben für die großtechnische Anwendung der Alkalischen Hydrolyse und der Immobilisierung mittels Kompost und werde dieses Jahr noch veröffentlicht.

Michael Kremer vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz gab einen Überblick zur Umsetzung der Mantelverordnung. Zunächst ging er auf die Fortschreibung und Weiterentwicklung des bayerischen Verfüll-Leitfadens ein. Er wies darauf hin, dass insbesondere bei allen Genehmigungen, die im Zeitraum 16.07.2021 bis 31.07.2023 erteilt wurden, ab 1.08.2023 zusätzliche Vorgaben beachtet werden müssen. So müsse der Abfallerzeuger künftig vor Verfüllung mit Bauschutt prüfen, ob eine höherwertige Verwertung erreichbar ist. Hervorgehoben wurde zudem, dass der Betreiber einer Verfüllung in jedem Fall nur Material annehmen dürfe, das für seine Verfüllung geeignet ist und dies durch laboranalytische Untersuchungen nachgewiesen werden muss.

Ersatzbaustoffverordnung

Im Hinblick auf die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) teilte Kremer mit, dass eine Vielzahl konkreter Vorschläge Bayerns weder im Bund noch beim Bundesrat berücksichtigt wurden. Momentan werde der Spielraum geprüft, der ggf. auf Landesebene für eine praxisgerechte Lösung z. B. im Wege der Veröffentlichung bayerischer FAQs genutzt werden könnte. Abschließend wies Kremer auf die bayerische Arbeitshilfe „Umgang mit Bodenmaterial“ mit einer Reihe anschaulicher Best Practice-Beispiele hin. Hier würden insbesondere mögliche Vermeidungsmaßnahmen erläutert, um zu entsorgenden Bodenaushub („Abfall“) erst gar nicht entstehen zu lassen.

Christopher Zier, LfU, Klimazentrum Hof, informierte über den Klimawandel in Bayern und erwartbare Entwicklungen. Bei der Temperatur sei eine eindeutige Zunahme erkennbar. Dabei würden die Sommer- und Winterhalbjahre wärmer, es gebe deutlich weniger Eis- und Frosttage, die Frostperioden seien kürzer, es gebe mehr Hitzetage und Tropennächte sowie längere Trockenperioden. Beim Jahresniederschlag sei eine tendenzielle Abnahme zu erkennen. Die Wintermonate würden niederschlagsreicher, wobei es mehr Regen und weniger Schnee geben wird. Die Sommermonate hingegen würden niederschlagsärmer mit der Folge von mehr Trockenperioden und mehr Starkregenereignissen. Wie sehr sich durch die Klimaentwicklungen die Klimafolgen in Zukunft verstärken und weitere Folgen auftreten werden, hänge zentral davon ab, wie ambitioniert Klimaschutz betrieben wird, so Zier.

Klimawandel und Grundwasser

Sein Kollege Dr. Jörg Neumann schilderte den Klimawandel im Freistaat unter dem Aspekt ‚Auswirkungen auf das Grundwasser‘. Er berichtete, dass die bisherigen Beobachtungen in Bayern bereits deutliche Auswirkungen des Klimawandels auf das Grundwasser zeigen. Entsprechend werde seit rund 20 Jahren ein Rückgang der Messwerte festgestellt, der sich in den vergangenen Jahren vielerorts nochmals verschärft hätte. Verantwortlich für diese Entwicklung sei das Defizit bei der Grundwasserneubildung. Dies habe bereits jetzt unmittelbare Auswirkungen auf das insgesamt verfügbare Dargebot und erfordere entsprechende Anpassungsmaßnahmen im Hinblick auf verschiedene Grundwassernutzungen.

DK

 

 

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