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(GZ-18-2023 - 28. September)
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► Recht auf schnelles Internet:

 

Neue Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie und Breitband-Mindestversorgung

 

Der Freistaat unterstützt die bayerischen Kommunen auch künftig auf höchstem Niveau. Nach Angaben von Finanz- und Heimatminister Albert Füracker werden im Rahmen der neuen Bayerischen Kofinanzierungs-Gigabitrichtlinie 2.0, die seit 1. August 2023 in Kraft ist, wie schon bei der Vorgängerrichtlinie die niedrigen Fördersätze des Bundes von 50 Prozent auf 90 Prozent angehoben.

Füracker zufolge können sich die Kommunen seit April für das neue Bundesförderprogramm bewerben. Die Frist zur Einreichung der Förderanträge beim Bund läuft noch bis zum 15. Oktober 2023. Dem Freistaat stehen bei der neuen Bundesförderung heuer insgesamt 450 Millionen Euro an Bundesgeldern zu. „Gemeinsam mit den Kommunen ist es unser Ziel, diese Summe möglichst auszuschöpfen. Die Kommunen im Freistaat haben ihre Hausaufgaben gemacht, über 630 sind bereits in das neue Bundesprogramm gestartet. Es ist jetzt am Bund, für eine schnelle und unbürokratische Umsetzung der Projekte zu sorgen, damit möglichst schnell weitere Glasfaseranschlüsse in Bayern verlegt werden können.“

Das neue Förderprogramm des Bundes ermöglicht eine Förderung des Glasfaserausbaus auch in Gebieten, die bereits mit Super-Vectoring versorgt sind (bis zu 250 Mbit/s). Neben den deutlich erhöhten Fördersätzen können finanzschwache Gemeinden zusätzlich bei der Finanzierung des Eigenanteils unterstützt werden. Im Ergebnis können dann auch Fördersätze über 90 Prozent erreicht werden.

Seit April 2023 wurden im Freistaat 557 Projekte in 637 Gemeinden gestartet. Seit 2014 haben der Freistaat, seine Kommunen und der Bund mit den laufenden Förderprogrammen über 3,6 Milliarden Euro in den Breitbandausbau in Bayern investiert – allein 2,3 Milliarden Euro davon sind Fördermittel des Freistaats. Bayern ist damit unumstritten Spitzenreiter in Deutschland. Profitiert hat besonders der ländliche Raum: Seit Ende 2013 konnte die Versorgung der Haushalte mit schnellem Internet von 27 Prozent auf über 92 Prozent verbessert werden. Nach Fertigstellung allein der bereits laufenden Maßnahmen ist schnelles Internet nahezu flächendeckend (über 99 Prozent) im Freistaat verfügbar. Bei der Versorgung mit Giga-
bitbandbreiten belegt der Freistaat als größtes Flächenland mit 66 Prozent versorgter Haushalte ebenfalls eine starke Ausgangsposition.

Bundesbürokratie erstickt Recht auf schnelles Internet

Weniger erfreulich ist aus Fürackers Sicht dagegen der Umstand, dass der Bund das Recht auf eine Breitband-Mindestversorgung von 10 Mbit/s nicht durchsetzt. 2021 habe dieser einen entsprechenden Anspruch für alle Haushalte in Deutschland geschaffen. Die Bürgerinnen und Bürger warteten nun schon lange auf die Bearbeitung ihrer Anträge wegen Unterversorgung mit Internet – bei der Bundesnetzagentur gehe aber nichts voran, monierte der Minister.

Bei über 3.000 Anträgen aus ganz Deutschland sei bisher wohl noch in keinem einzigen Fall ein Netzbetreiber zum Ausbau unterversorgter Haushalte verpflichtet worden. Das sogenannte Recht auf schnelles Internet werde bisher von der Bundesbürokratie geradezu erstickt, es sei ein „zahnloser Tiger“. „Wenn der Bund den Menschen schon ein Recht auf eine Mindestversorgung mit Internet zugesteht, dann muss er dieses Recht auch endlich effektiv durchsetzen. Vor allem Mehrpersonenhaushalte im ländlichen Raum werden digital abgehängt“, machte Füracker deutlich.

„Bayern hatte sich schon im Mai 2022 für eine höhere Mindestversorgung von 30 Mbit/s beim Bund eingesetzt, 10 Mbit/s sind schlicht zu wenig. Der Bund zeigte sich jedoch nicht einsichtig, sondern kündigte lediglich eine Erhöhung auf 15 Mbit/s an. Der Bund muss nun wenigstens dieser schwachen Zusicherung nachkommen und die Mindestversorgung zumindest sofort auf die versprochenen 15 Mbit/s erhöhen“, unterstrich der Minister.

Vor allem bei Mehrpersonenhaushalten reichen die festgelegten 10 Mbit/s im Downstream für paralleles Home-Office, Home-Schooling sowie Video-Streaming nicht aus.

DK

 

 

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