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(GZ-8-2023)
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► Herausforderungen enorm:

 

Städtebauförderung vereinfachen, Ausgabereste abbauen

Positionspapier von GdW und Bundesverband „Die Stadtentwickler“

 

Die Herausforderungen der Städte sind enorm: Um den erforderlichen Transformationsprozess bewältigen zu können, sind die Kommunen auf eine starke und verlässliche Unterstützung durch die Städtebauförderung von Bund und Ländern angewiesen. In der Praxis gibt es allerdings zunehmend Schwierigkeiten: Der Bedarf an Städtebaufördermitteln steigt, gleichzeitig gibt es immer mehr Ausgabereste, d.h. nicht abgerufene Mittel aus dem Programm. Denn so wirksam die Städtebauförderung vor Ort ist, so bürokratisch und umständlich sind ihre Verfahren.

Vor diesem Hintergrund haben der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW und der Bundesverband „Die Stadtentwickler“ ein gemeinsames Positionspapier zur Vereinfachung und Flexibilisierung der Städtebauförderung vorgelegt, dass eine Reihe von Lösungsvorschlägen bietet.

„Grundsätzlich sollten die Kommunen mehr Handlungsspielraum über bereits bewilligte Mittel und deren Einsatz im Verlauf der Fördermaßnahmen erhalten. Auch im Rahmen bewilligter Gesamtmaßnahmen sollten Reaktionsmöglichkeiten auf akute Krisen und etwaige politische Schwerpunktverschiebungen in der Kommunalpolitik ermöglicht werden“, betonen die Verbände. Allein die Situation in den Innenstädten und die zunehmende Dringlichkeit der Klimathemen zeigten diese Notwendigkeit deutlich. Kommunen sollte daher ermöglicht werden, Sanierungsziele anzupassen. Auch sollten die Sanierungsträger mit Land, Bewilligungsstellen, Förderbanken und Kommunen in einen regelmäßigen Fachdialog insbesondere zu den Verfahren und Prozessen einbezogen werden, so wie dies in einigen Bundesländern bereits der Fall ist.

Vor dem Hintergrund des akuten Personalmangels in den Kommunen schlagen die Verbände
vor, die Abläufe innerhalb der Verwaltung zu optimieren, um die Bearbeitung und Betreuung der Fördermaßnahmen sicherzustellen. Für die kommunalen Verwaltungen könne die Einbindung von Sanierungsträgern und Sanierungsbeauftragten nach § 157 Baugesetzbuch eine wichtige Unterstützung bei der Beantragung, Verausgabung und Abrechnung der Mittel der Städtebaufördermittel darstellen.

Effizienz der Fördermittel erhöhen

Aus der praktischen Erfahrung im Umgang mit den Fördermaßnahmen vor Ort sollten die Kommunen zudem „Empfehlungen zur Vereinfachung der formalen Anforderungen an die Beantragung und Prüfung der Fördermittel“ erarbeiten. Nach dem weitgehenden Erreichen von Sanierungszielen insbesondere auch bei der Energiewende im Bestand sollten die Fördergebiete abgeschlossen und abgerechnet werden. Um die Effektivität und Effizienz der eingesetzten Fördermittel zu erhöhen, seien diese grundsätzlich in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten gemäß § 143 Baugesetzbuch einzusetzen. In besonders gelagerten Fällen kämen auch Gebietskulissen nach § 171 in Betracht. Die zur Verfügung stehenden Impulse zur Aktivierung privater Investitionen wie fachliche Beratungen, Zuschüsse zu Bauvorhaben und steuerliche Abschreibungen müssten eingesetzt werden, führten sie doch zu ei-ner erfolgreichen, zeitnahen Erreichung der Sanierungsziele.

Laut Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, „haben Bund, Länder und Kommunen bereits erkannt, dass man gemeinsam daran arbeiten muss, dass die Städtebauförderung auch die Wirkung entfalten kann, für die sie vor mehr als 50 Jahren geschaffen wurde. Jetzt kommt es darauf an, die Vorschläge zügig umzusetzen, damit durch mehr Flexibilität und Vereinfachung auf allen Ebenen die Mittel dort einsetzt werden können, wo sie am dringendsten gebraucht werden.“

790 Mio. Euro vom Bund

Aktuell stellt der Bund jährlich 790 Mio. Euro für die Städtebauförderung bereit. Davon profitieren deutschlandweit mehr als 2.200 Projekte in rund 2.000 Kommunen. Allerdings reicht das Geld vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen bei weitem nicht aus. Daher fordern die Verbände bereits seit langem, die Städtebaufördermittel auf jährlich 1,5 Mrd. Euro aufzustocken.

Neben dem Fördermittelbedarf sind in den vergangenen Jahren auch die Ausgabereste gestiegen – von 4 Mio. Euro auf 680 Mio. Euro zwischen 2011 und 2021. Auch wenn die Kommunen das vom Bund bereitgestellte Geld noch nicht abrufen konnten, benötigen sie es dringend, um ihre städtebaulichen Maßnahmen vollständig umsetzen zu können.

DK

 

 

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