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(GZ-8-2023)
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► RENEXPO Interhydro 2023:

 

Bayern zeigt Wasserkraftflagge

 

Florian Streibl, Mitglied des bayerischen Landtags und Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler, vertrat als politisches Schwergewicht die bayerische Wasserkraft beim internationalen Branchentreff RENEXPO Interhydro 2023 in Salzburg. Begleitet wurde er vom Referatsleiter für Wasserkraft im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Stefan Thums.

V.l.: Florian Streibl, MdL und FW-Fraktionsvorsitzender, gemeinsam mit dem Bad Kissinger Mühlen- und Maschinenbauunternehmer Walter Schuhmann. Bild: Jan Kiver
V.l.: Florian Streibl, MdL und FW-Fraktionsvorsitzender, gemeinsam mit dem Bad Kissinger Mühlen- und Maschinenbauunternehmer Walter Schuhmann. Bild: Jan Kiver

Im Rahmen des traditionellen Energietalks zur Messeeröffnung beschäftigten sich Dr. Jürgen Schneider, Sektionschef beim österreichischen Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Florian Streibl und Dr. Paul Ablinger, Geschäftsführer des Vereins Kleinwasserkraft Österreich, mit der Frage, welchen Beitrag die Wasserkraft künftig für die Versorgungssicherheit und Energieautarkie leisten können sollte.

Schneider und Ablinger ließen keinen Zweifel aufkommen, dass die Wasserkraftnutzung für Österreich eine lösungsorientierte Schlüsselrolle gerade auch bei der Bewältigung der Energiewende und Klimakrise einnimmt und deshalb deren Ausbau ganz oben auf der Prioritätenliste steht. Die Klimakrise gilt aktuell als größte Herausforderung für die Menschheit. Der Beitrag Österreichs zur Bewältigung ist das Ziel, bis 2040 ein klimaneutrales Österreich zu schaffen und bis 2030 den gesamten österreichischen Stromverbrauch bilanziell zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien umzustellen. Einen wesentlichen Beitrag dazu wird die Wasserkraft leisten unter anderem auch durch den Ausbau von Speicher- und Pumpspeicherkraftwerken sowie dem Stromnetz.

Ganz so euphorisch stellt sich die Wasserkraftnutzung in den deutschen „Südstaaten“ Bayern und Baden-Württemberg bis jetzt leider noch nicht dar. Zu sehr ist die Diskussion gerade auch bei der Kleinen Wasserkraft immer noch von naturschutzideologischen Grabenkämpfen geprägt, was bis in die Genehmigungsämter ausstrahlt.

Dessen ungeachtet sieht Streibl die Wasserkraft als hoch geschätzte, zuverlässige, heimische, dezentral erneuerbare Energiequelle in Bayern, die neben gesicherter Leistung auch wertvolle Systemdienstleistungen wie Speicherfähigkeit, wetterunabhängige Grundlastbereitstellung, Spannungs- und Frequenzhaltung sowie Schwarzstartfähigkeit nach einem Blackout bereitstellt. Ohne konsequente Wasserkraftnutzung wird der Umbau der Energieversorgung hin zu einer klimaneutralen Stromversorgung nicht gelingen. Strom aus Wasserkraft ist für Streibl Heimatenergie und elementarer Teil des Energiemixes der Zukunft. Daher befürwortet Bayern klar die weitere, langfristige, ökologische und naturverträgliche Wasserkraftnutzung. Wo es technisch sinnvoll und ökologisch verträglich ist, soll sie weiter genutzt, optimiert und wenn möglich ausgebaut werden, wie zum Beispiel an der unteren Salzach beim Tittmoninger Becken oder bei Passau mit dem Energiespeicher Riedl.

Streibl betonte, dass mit dem am 1. Januar 2023 in Kraft getretenen bayerischen Klimaschutzgesetz ein entscheidender Schritt getan wurde, die Bedeutung der erneuerbaren Energien auch im Landesrecht fest zu verankern. Qua Gesetz liegen die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung von erneuerbaren Energien sowie den dazugehörigen Nebenanlagen nun im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Sicherheit. Dieser gesetzgeberische Paradigmenwechsel gilt auch für den Bau und Betrieb von Wasserkraftanlagen.

Bei einem Messerundgang mit Schwerpunkt auf bayerische Technologieaussteller informierte sich Streibl über Entwicklungen, wie sich eine umweltverträgliche Wasserkraftnutzung optimieren lässt, was Bayern ja auch seit 2021 entsprechend fördert. Gut ein Drittel der rund 60 Ausstellenden kamen aus Deutschland.

In einem fundierten Vortrag präsentierte der Vorstand des LVBW (Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke e.G.), Dipl.-Ing. (FH) Otto Mitterfelner, die Geschichte und Leistungen der kleinen Wasserkraft auf der zentralen Bühne der Messehalle.

Bayerisch-österreichischer Betreibertag

Zu spannend waren die diesjährigen Vorträge mit Schwerpunkt Förderung und Ausbau der Wasserkraft. Bis zu 100 bayerische und österreichische Kraftwerksbetreibende der Kleinen Wasserkraft wollten aktuelle Informationen zur Gesetzeslage und zu Fördermöglichkeiten in Österreich und Bayern erhalten. Die Veranstaltung entstand aus einer Kooperation des Vereins Kleinwasserkraft Österreich und dem Land Salzburg sowie dem Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke LVBW e.G. und der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V. (VWB).

Speziell für die bayerischen Belange informierte der Referatsleiter Wasserkraft im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Stefan Thums, über die Potenzialanalyse einer möglichen energetischen Nutzung an Querbauwerken in Bayern. Unterschieden wurden Standorte mit einem Leistungspotenzial von mehr als 100 Kilowatt und solchen zwischen 50 und 99 Kilowatt. Weiteres Ziel der Potenzialanalyse ist es, an geeigneten Standorten Akzeptanzinstrumente zu schaffen und Ausbauhemmnisse zu minimieren.

Eine für viele Teilnehmer überraschende Information bot der Vortrag von Anian Pauli, Referent Wasserkraftwerke bei der IHK für München und Oberbayern. Diese wurde qua Gesetzesnovellierung des Erneuerbaren Energien- Gesetzes als Trägerin öffentlicher Belange neu installiert und muss daher grundsätzlich bei wasserrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Wasserkraftnutzung in das Genehmigungsverfahren als Trägerin öffentlicher Belange eingebunden werden. Dabei nimmt die IHK München und Oberbayern in Wasserrechtsverfahren in ganz Bayern Stellung zu energiewirtschaftlichen und volkswirtschaftlichen Aspekten gerade auch beim Klimaschutz. Das ist grundlegend neu und stärkt die Position der Antragstellenden, die bisher allein einer Phalanx von (ökologischen) Sachverständigen gegenüberstanden, für die bisher die ganzheitliche, also auch ökologisch-volkswirtschaftliche Betrachtung einer Wasserkraftbaumaßnahme keine zu berücksichtigende Rolle spielte. Ein weiterer kaum zu unterschätzender Vorteil des Engagements der IHK ist der beschleunigende Effekt bei solchen Genehmigungsverfahren.

Dipl.-Ing. (TUM) Werner Kröger, Mitarbeiter im Referat Wasserkraft des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie referierte über das Förderprogramm für (kleine) Wasserkraftanlagen in Bayern. Detailliert stellte er dar, unter welchen Voraussetzungen Fördermöglichkeiten für kleine Wasserkraftwerke bestehen. Bayerns Förderangebot geht gerade bei sehr kleinen Anlagen über das übliche EEG-Förderprogramm hinaus und ermöglicht dadurch einen ansonsten unwirtschaftlichen Weiterbetrieb nach einer ökologischen Ertüchtigung eines Kraftwerks. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren ist komplex und kann über die Internetseite von Bayern innovativ erfolgen. Wichtig ist, unbedingt vor Beauftragung einer Ertüchtigungsmaßnahme den Förderantrag zu stellen.

Den krönenden Abschluss bildete der unterhaltsame und fundierte Ausflug in die Juristerei nach der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2023, dem sogenannten Osterpaket von 2022. Dr. Martin Schröder, Rechtsanwalt und Mitglied im Vorstand der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern, zeigte, wie tiefgreifend sich der Gesetzesrahmen zu Gunsten der (kleinen) Wasserkraft (Wasserkraft ist nun von überragendem öffentlichem Interesse) verändert hat. Er appellierte eindringlich an die Wasserkraftbetreibenden, entsprechend dem neuen Gesetzesrahmen für ihr Recht zu kämpfen, auch wenn es Zeit, Geld und Nerven kosten wird, denn großteils wird die neue Rechtslage als noch nicht bekannt in den Amtsstuben ignoriert.

PS: Das diesjährige GZ-Wasserkraftforum findet am 20. Juli in Gunzenhausen statt.

JK

 

 

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