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(GZ-18-2022)
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► Für die Versorgungssicherheit unverzichtbar:

 

Starkes Plädoyer pro Wasserkraft in Bayern

Über 120 Teilnehmende, darunter zahlreiche Ehrengäste aus Politik, Verbänden und Wirtschaft, konnte Fritz Schweiger, 1. Vorsitzender der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V. (VWB), zur diesjährigen sehr gut besuchten Jahreshauptversammlung begrüßen. Entsprechend hochkarätig war das Podium besetzt, darunter auch Florian Streibl, Mitglied des Bayerischen Landtags und Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler.

Florian Streibl, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Bayerischen Landtag, und Fritz Schweiger (hi.li.), Vorsitzender der VWB, auf der Jahresversammlung 2022. Foto: Jan Kiver 2022
Florian Streibl, Fraktionsvorsitzender der Freien Wähler im Bayerischen Landtag, und Fritz Schweiger (hi.li.), Vorsitzender der VWB, auf der Jahresversammlung 2022. Foto: Jan Kiver 2022

Drei starke Kernbotschaften pro Bayerischer Wasserkraft sandte der VWB aus dem Augustiner Schützengarten der Königlich Privilegierten Hauptschützengesellschaft München von 1406 in den Freistaat:

Die Wasserkraftnutzung auch der sogenannten „Kleinen Wasserkraft“ ist in Bayern systemrelevant und wegen ihrer Bedeutung als grundlastfähige Energie für die Versorgungssicherheit unverzichtbar.

Trotz der Aufwertung der Wasserkraftnutzung im novellierten Erneuerbaren Energiegesetz 2023 als Energieerzeugungsform von überragendem öffentlichen Interesse geht der „Kampf“ um die weitere Nutzung und den Ausbau der Wasserkraft in Bayern weiter. Die (kleine) Wasserkraft ist nicht das Problem, sondern Teil der Lösung.

Bayerns größte Industrie- und Handelskammer (für München und Oberbayern) übernimmt als neu installierter Träger öffentlicher Belange in Bayern eine neutrale Bewertungsposition im Rahmen der weiteren Wasserkraftnutzung in Bayern. Die IHK wird künftig eine wichtige, unabhängige Rolle in Genehmigungsverfahren für Neuanlagen und Wiederbewilligungsverfahren für Bestandsanlagen in der Wasserkraft spielen. Als Träger öffentlicher Belange soll sie helfen, die bisweilen verhärteten Positionen bei Erneuerung und Ausbau der Wasserkraft zwischen Umwelt-/ Naturschutzverbänden, Genehmigungsbehörden und Wasserkraftbetreibern/ -investoren zum Konsens zu bringen.

Wasserkraft bleibt gleichberechtigt

VWB- Vorsitzender Fritz Schweiger ließ in seinem Bericht über das ereignisreiche Geschäftsjahr der VWB gerade auch die jüngsten, existenzbedrohenden Einflussnahmen der Naturschutz- und Umweltverbände gegen die Wasserkraftnutzung Revue passieren. Deren massive Einflussnahme in Berlin auf das Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) drohte der vor allem für Bayern so wichtigen Wasserkraft buchstäblich das Wasser abzudrehen. Dank des unermüdlichen Engagements von Bayerischer Politik und Wirtschaftsverbänden sowie insbesondere der VWB konnte quasi in letzter Sekunde das Unheil erfolgreich abgewehrt werden.

Wasserkraft bleibt im EEG 2023 gleichberechtigt mit den anderen erneuerbaren Energien von überragendem öffentlichen Interesse. Dieser gesetzlich festgeschriebene Status bedeutet für die Wasserkraftbetreiber künftig eine entsprechende Verantwortung im Sinne einer Nach- bzw. Neujustierung ausgewogener ökologischer, ökonomischer und sozialer Projektlösungen. Insbesondere auch die zuständigen Behörden müssen sich entsprechend dem neuen EEG 2023 in ihren Genehmigungsverfahren für die Wasserkraftnutzung bewegen und anpassen, „so schwer es auch einzelnen Behördenvertretenden fallen mag“, kommentierte Fritz Schweiger.

Unverzichtbare Energiequelle in Bayern

Dass die Wasserkraft eine unverzichtbare weil zuverlässige Energiequelle in Bayern ist, daran ließ Streibl in seinem Referat genauso wenig Zweifel wie an der Betonung der Bedeutung für die regionale Wertschöpfung. Denn gerade auch die kleineren Wasserkraftanlagen vor Ort in der Region versorgen die Menschen über Stadt- und Gemeindewerke sowie Energiegenossenschaften, wie auch Mühlen, Sägewerke und Handwerksbetriebe zuverlässig mit Strom. Streibl betonte, dass die Freien Wähler fest an der Seite der heimischen Wasserkraft stehen, denn sie ist nicht nur ein Garant für Klimaschutz und regionale Versorgungssicherheit, sondern auch für eine klimagerechte, bezahlbare und verlässliche Energieversorgung aus erneuerbaren Energiequellen.

Heimatenergie ist Freiheitsenergie

Die Energie vor Ort zu erzeugen und zu nutzen ist die entschiedene Antwort auf energiepolitische Abhängigkeiten. Erneuerbare Energien sind damit nicht nur Heimatenergien, sie sind auch Freiheitsenergien. Die aktuelle geopolitische Situation erzwingt die anstehende Neustrukturierung der bayerischen Energiepolitik. Die Antwort auf Abhängigkeiten kann laut Streibl nur sein, die Energie vor Ort zu erzeugen und zu nutzen. Dabei kommt der Wasserkraft und insbesondere auch der kleinen Wasserkraft eine Schlüsselrolle zu.

Walter Nussel, CSU, Mitglied des Bayerischen Landtags und Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung, appellierte, den Kampf um die Nutzung der bestehenden Energieerzeugungsformen wie der Wasserkraft, die in Bayern verfügbar sind, konsequent fortzusetzen.

Überragendes öffentliches Interesse

Dr. Norbert Ammann, Referatsleiter für Umwelt, Energie und Klima der Industrie- und Handelskammer (IHK) für München und Oberbayern, erklärte die neue Rolle der IHK als Trägerin öffentlicher Belange bei künftigen wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren. In Krisenzeiten zeigt sich unter anderem auch der große Stellenwert der kleinen und großen Wasserkraft für eine sichere, regionale und klimaverträgliche Energieversorgung besonders deutlich.

Als Trägerin öffentlicher Belange setzt sich die IHK für München und Oberbayern als unabhängige und neutrale Sachverständige bei wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren in ganz Bayern ein. Damit sollen bis dato übliche Genehmigungsverzögerungen für zukunftsweisende Wasserkraftprojekte durch ausufernde Bürokratie und Umweltklagen, die unnötig lange bei den Gerichten festhängen, künftig vermieden werden.

Planbar und zuverlässig

Hermann Steinmaßl, ehemaliges Mitglied des Landtags, Altlandrat von Traunstein, Vorstandsmitglied im VWB und stv. Sprecher der Landesvertretung Bayern des Bundesverbands Erneuerbare Energien (LEE Bayern), untermauerte die Unverzichtbarkeit der Wasserkraftnutzung insbesondere in Bayern. Wasserkraftwerke liefern selbst in Zeiten mit wenig Wasser, rund um die Uhr planbar und zuverlässig Energie. Wasserkraftwerke können unabhängig von Witterungseinflüssen den Grundbedarf der Menschen an Strom decken (Grundlastfähigkeit). Die langjährige durchschnittliche Jahreserzeugung der Wasserkraftwerke in Bayern liegt bei rund 12 Milliarden Kilowattstunden; das entspricht in etwa 1.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr und Einwohner in Bayern.

Des Weiteren können die rotierenden Massen der Wasserkraftgeneratoren die Stabilität der Stromnetze unterstützen, zur Notstromversorgung beitragen und nach einem Netzausfall helfen, die Stromversorgung wieder aufzubauen. Steinmaßl‘s Fazit: Jedes Wasserkraftwerk trägt zur Versorgungssicherheit und Netzstabilität bei und steht im überragenden öffentlichen Interesse. Deshalb ist es notwendig, sich dahingehend ehrlich zu machen, dass für eine klimagerechte Energieversorgung die Nutzung aller erneuerbaren Energien einschließlich der Wasserkraft unverzichtbar ist.

Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass dazu Eingriffe in Landschaft und Natur zwangsläufig erfolgen werden. Diese Eingriffe so gering wie möglich zu halten, gehört zu den großen Herausforderungen der angestrebten Energiewende. Die Fehler der Vergangenheit in Form einseitiger Abhängigkeiten sollten sich, wenn möglich nicht wiederholen.

JK

 

 

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