Fachthemazurück

(GZ-15/16-2022)
gz fachthema
GZ-Plus-Mitgliedschaft

► Sonderdruck - 13. Bayerisches EnergieForum in Garching:

 

(Ost-)Wind soll verstärkt in Bayern Strom erzeugen - Comeback der bayerischen Windkraft

Georg Freiherr von Aretin, OSTWIND Erneuerbare Energien GmbH

Georg Freiherr von Aretin, Leiter Projektentwicklung Windenergie bei der Regensburger OSTWIND Erneuerbare Energien GmbH, skizzierte die Entwicklung der Windenergienutzung in Bayern vom Gründungsjahr der OSTWIND 1992 bis zum erhofften Comeback mit dem beschlossenen „Aufweichen“ der kontraproduktiven 10-H-Regel, die den Windkraftwerkausbau im Freistaat de facto zum Erliegen gebracht hat. Der Tiefpunkt war 2018 mit einem Windkraftzubau von 22 Megawatt, 0,9 Prozent des bundesdeutschen Zuwachses von rund 2.400 Megawatt; Besserung bis heute nicht wirklich in Sicht.

Bild: Ferdinand Stöhr auf Unsplash
Bild: Ferdinand Stöhr auf Unsplash

Besonders beeindruckend zeigte sich die konsequente Inkonsequenz der Bayerischen Regierung in dem Kaleidoskop von Aussagen zur Windkraftnutzung durch den derzeitigen Ministerpräsidenten von Bayern, Markus Söder:

2011 wollte er große Teile des Freistaats (zwei Prozent der Landesfläche) für den Bau von Windkraftanlagen freigeben und die Genehmigungsverfahren radikal vereinfachen.

2018 folgte der radikal vereinfachte Umkehrschluss, dass Bayern KEIN Windland sei und es keine Verspargelung der Landschaft geben solle.

Und in der Kabinettssitzung vom 17. Mai 2022 wurde ein klares JEIN zur Windkraftnutzung im Freistatt postuliert: Die 10-H-Regelung (Mindestabstand der Anlage entsprechend dem 10-fachen ihrer Höhe zu Wohnbebauung) bleibt bestehen, wird aber reformiert, so dass mindestens 800 neue Windkraftwerke in den nächsten Jahren errichtet werden und auch zwei Prozent der Fläche Bayerns für einen entsprechenden Windkraftausbau verfügbar gemacht werden. Es sollen verbindliche Flächen in Vorranggebieten für Windkraftnutzung in der Regionalplanung ausgewiesen werden.

Entsprechende Regelungen sind im Landesentwicklungsplan zu verankern. Künftig ist lediglich ein Mindestabstand von 1.000 Meter von der Wohnbebauung einzuhalten, was beim Repowering älterer Anlagen, die teilweise näher an der Wohnbebauung stehen, zu Problemen führen dürfte.

Auf diesen Kabinettsbeschluss baut die international projektierende OSTWIND ihre Windkraft-Comeback-Hoffnung in Bayern. Das Unternehmen hat bisher knapp 1.100 Megawatt Windkraftleistung in 120 Windparks mit über 600 Windrädern sowie 15 Solarparks projektiert und ist selber auch Betriebsführer von Erneuerbare Energien-Anlagen.

Die technische Entwicklung in der Windkraftwerkstechnik lässt auch Bayern zu einem wirtschaftlich attraktiven Windkraftwerksstandort insbesondere in der nördlichen Hälfte des Freistaates werden. Moderne Windräder haben eine Leistung von sechs bis sieben Megawatt bei einer Nabenhöhe von rund 160 Meter, wo die Windgeschwindigkeit in einem Bereich liegt, der über 2.100 Volllaststunden Stromerzeugung zulässt, und das auch in der südlichen Landeshälfte.

Dieser künftigen Nutzungsskizze stehen allerdings zahlreiche Hindernisse entgegen, vor allem Natur- und Artenschutzbelange sowie die Berücksichtigung kommunaler Planungshoheit, die durch die angestrebte freistaatliche Neuregelung ausgehebelt würde.

OSTWIND schlägt aufbauend auf dem zarten Pflänzchen Bayerischer Windoffenheit deshalb ein besseres Windkonzept für Bayern vor: Dazu zählt in erster Linie die ersatzlose Streichung der 10-H-Regel sowie die konsequente Beibehaltung der kommunalen Planungshoheit. Sie ist ein entscheidender Faktor, die Akzeptanz für neue Windkraftwerke vor Ort in der Bevölkerung zu schaffen bzw. zu stärken. Da die einzelnen Kommunen aber keine gesamträumliche Planung erbringen können, muss die Planungssteuerung in einer Region bei der Regionalplanung als Zusammenschluss der Gemeinden und Landkreise liegen.

Die Grundsätze für einen regionalplanerischen Rahmen sollten im Landesentwicklungsprogramm dargestellt werden. Das Landesentwicklungsprogramm sollte hierzu zwingend eine den Zielen des Bundes angepasste Vorgabe für Flächenziele machen (Ausweisung von einem Prozent der Landesfläche bis 2024 und zwei Prozent bis 2030 als Windkraftwerks-Vorranggebiete). Dabei muss eine verbindliche zeitliche Vorgabe für die Neuaufstellung der Regionalpläne die Grundlage sein, um den Windkraftwerksausbau nicht durch den vorgelagerten Planungsprozess zu verzögern.

Grundsätzlich sollte gelten, dass unter Einbeziehung aller Kriterien tatsächlich die besten Standorte für die Erzeugung von Windstrom (auch in Bayern) ausgewählt werden.

Weitere Informationen unter www.ostwind.de

JK 

 

Georg Freiherr von Aretin, OSTWIND Erneuerbare Energien GmbH
Georg Freiherr von Aretin, OSTWIND Erneuerbare Energien GmbH

 

Download Sonderdruck/Dokumentation 13. Bayerisches EnergieForum in Garching

 

Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?

Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!

 

GemeindeZeitung

Fachthema

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung