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(GZ-14-2022)
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► Bayerisches ÖPNV-Soforthilfeprogramm:

 

Region München sieht sich benachteiligt

Landrat Göbel fordert Minister Bernreiter zur Nachbesserung auf

Zur Stärkung des öffentlichen Verkehrs in den ländlichen Räumen hat die Bayerische Staatsregierung ein Soforthilfeprogramm vorgelegt. Angesichts stark gestiegener Kraftstoffpreise stellt der Freistaat einmalig zehn Millionen Euro für die bayerischen Landkreise zur Verfügung, um Busunternehmen und Aufgabenträger im öffentlichen Personennahverkehr zu entlasten.

Die Planungsregion 14, der neben dem Landkreis und der Stadt München die Landkreise Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg angehören, soll dabei nur eine Soforthilfe von einer Million Euro erhalten (34 Cent je Einwohner), die restlichen neun Millionen Euro werden auf die weiteren Regionen Bayerns verteilt, die somit 87 Cent je Einwohner bekommen. Der Münchner Landrat Christoph Göbel begrüßt die Soforthilfe-Pläne der Staatsregierung, hat jedoch gleichzeitig Verkehrsminister Christian Bernreiter in einem Schreiben aufgefordert, Nachbesserungen vorzunehmen, damit eine Gleichbehandlung aller bayerischen Regionen gewährleistet ist. Aus seiner Sicht „ist die einseitige, erhebliche Schlechterstellung der Landkreise rund um München nicht hinnehmbar und …rechtlich nicht vertretbar“.

Die angedachte Schlechterstellung der Planungsregion München und die Absicht, 90 Prozent der Finanzhilfe in die übrigen Regionen fließen zu lassen, könne er, Göbel, „absolut nicht nachvollziehen“. Der knappe Hinweis, dass die Soforthilfe insbesondere auf den ländlichen Raum zielt, trage aufgrund der gleichen Betroffenheit aller Regionen nicht. Die benannte ,,besondere finanzielle Leistungsfähigkeit der Planungsregion München“ sei bereits durch die Tatsache hinlänglich berücksichtigt, dass in dieser Region das Angebot der Aufgabenträger im Regionalbusverkehr besonders gut ausgebaut ist und durch die vielen dort gefahrenen Kilometer im Busverkehr die Auswirkungen der hohen Treibstoffkosten besonders gravierend sind.

Außervertraglichen Kostenausgleich

„Um auf die drastischen Preisanstiege bei den Treibstoffen zu reagieren und die Verkehrsunternehmen, die die Leistungen unseres Busverkehrs erbringen, zu unterstützen, strebe ich in Abstimmung mit den anderen sieben MW-VerbundIandkreisen einen außervertraglichen Kostenausgleich an, den ich den Kreisgremien in ihrer nächsten Sitzung zur Beschlussfassung vorschlagen werde“, macht Göbel deutlich.

Auf Basis der Index-Werte für den März 2022 ergebe sich bei dem geplanten außervertraglichen Kostenausgleich für den Landkreis München bereits allein für den Monat März 2022 ein Betrag in Höhe von ca. 662.300 Euro. „Und es steht zu erwarten, dass für zahlreiche weitere Monate Zahlungen erforderlich werden, abhängig von der Entwicklung der Treibstoffpreise. Unter Zugrundlegung Ihrer Pläne, dem Landkreis München einmalig O,34 Euro je Einwohner zukommen zu lassen und der Einwohnerzahl von 350.500 (Stand 31.12.2021), ergibt sich eine Soforthilfe für den Landkreis München in Höhe von 119.170 Euro. Der entstehende Differenzbetraq allein für den März sind 543.130 Euro, die der Landkreis München aus eigenen Mitteln bestreiten muss“, stellt der Landrat klar. „Allein richtig wäre, die geplanten 10 Millionen Euro gleichmäßig auf alle Regionen Bayerns zu verteilen, da alle mit den gleichen Bedingungen zu kämpfen haben, und weiß bei diesem Anliegen alle meine Kollegen der Verbundlandkreise hinter mir.“

DK

 

 

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