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(GZ-14-2022)
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► Windkraft- und Photovoltaikstandorte in Bayern:

 

Druck aus Berlin auf Bayern wächst

Immer mehr Kommunen setzen auf automatisierte Flächenplanungsprozesse

Es wird ernst für Bayerns Kommunen und Landkreise. Bis zum Jahr 2030 sollen mindestens 80 % des deutschen Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Daher ist es auch kaum verwunderlich, dass Wirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck nicht nur mit Blick auf die Energiewende, sondern auch auf die drohende Energie- und Gaskrise die Zügel kräftig angezogen hat. Mit dem Wind-an-Land Gesetz und dem Windflächenbedarfsgesetz verordnet der Bund, dass bis spätestens Ende 2027 1,1 % der Landesfläche in Bayern für Windenergie ausgewiesen sein müssen, bis 2032 sogar 1,8 %. Das bedeutet eine rasante Beschleunigung des lahmenden Windkraftausbaus, ist aber gleichzeitig auch ein Damoklesschwert über Bayerns Kommunen, die nun in kurzer Zeit Flächen ausweisen müssen, um ihre Gestaltungshoheit im Gemeindegebiet zu erhalten.

Die Bayerische Staatsregierung reagiert auf die geplanten Reformen mit einem umfangreichen Klimaschutzprogramm, das u.a. eine Reform der 10H-Regel umfasst. Dadurch ergeben sich gerade für Windenergie in Bayern enorme Potenziale. Die regionalen Planungsverbände sind angehalten, das 1,8 %-Flächenziel zeitnah umzusetzen.

Viele Kommunen gehen nun aktiv in Raumplanungsverfahren, um die notwendigen Planungsgrundlagen zu erstellen. Gelingt es kommunal nicht, bis 2024 mögliche Flächen auszuweisen, könnten alle geeigneten Flächen im Außenbereich als privilegierte Flächen für Windkraftanlagen eingestuft werden. Eine automatisierte Positivplanung, die dem hohen Zeitdruck und kommunalem Fachkräftemangel entgegenwirkt, würde viele Kommunen entlasten.

Bayernweit werden die vom Freistaat Bayern geförderten Energienutzungspläne (ENP) seit über 10 Jahren zur Ausweisung von Potenzialflächen und für Standortkonzepte von Windkraft- und Photovoltaik (PV)-Freiflächenanlagen erfolgreich genutzt.

Digitale ENPs bieten zudem durch automatisierte Analysen und die direkte Anbindung an kommunale Kataster, Karten und Datenbanken eine effiziente und interaktive Planung.

Energienutzungspläne

Digital gestützte ENPs ermöglichen zudem eine schnelle Anpassung an sich ändernde Rahmenbedingungen und Gesetzeslagen, dienen als plastische Entscheidungsgrundlage für politische Gremien und ermöglichen durch die Visualisierung von Planungsauswirkungen mehr Bürgerbeteiligung. Einige Kommunen nutzen dieses Werkzeug daher bereits jetzt.
Der digitale ENP des Landkreises München bietet z.B. für seine 29 Kommunen über die „29++ Klima.Energie.Initiative.“ digitale Planungsgrundlagen, Services und Beratungsleistungen für die automatisierte Flächenausweisung. Die Energieagentur Ebersberg-München berät hierbei, die Basis bilden digitale Services und Standortkonzepte des Münchner Anbieters Eniano.

Der Vorteil: Eine Kommune kann alle relevanten Planungsgrundlagen nach Bedarf erzeugen. Sie hat die Möglichkeit, Flächen zu priorisieren und Ergebnisse für politische Gremien digital aufzubereiten. Vielen Kommunen gelingt es sogar, eine interkommunal abgestimmte Grundlage für die Flächennutzungsplanung und die sukzessive Bauleitplanung und Projektentwicklung zu realisieren.

Die Gemeinde Aschheim ist dabei besonders erfolgreich: Dank des digitalen ENPs konnte sie bereits jetzt priorisierte Flächen für Wind ausweisen, die Erweiterung der bestehenden Bürgersolaranlage planen und zusätzliche Freiflächen für PV definieren. Auch die Gemeinde Taufkirchen konnte über ein digitales Standortkonzept binnen eines halben Jahres in die Standortentwicklung für drei Windkraftanlagen einsteigen, die derzeit geprüft wird.

Die turbulenten Zeiten, in denen sich nicht nur Bayerns Kommunen wiederfinden, werden auch in Zukunft eine immer flexiblere, schnellere und umfassendere Planung erfordern. Die Förderinstrumente des Freistaates Bayern können, ergänzt durch Automation der Planung, Kommunen entlasten und ihre Mündigkeit in der Raumplanung auch in unsicheren Zeiten stärken.

 

 

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