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(GZ-13-2022)
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► Beabsichtigte Ausweitung der CO2-Bepreisung auf Siedlungsabfälle:

 

Für die Tonne

Deutliche Kritik üben VKU und BDEW am BMWK-Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG). Mit dem Gesetz soll die CO2-Bepreisung ab 2023 insbesondere auf Abfälle ausgeweitet werden. Insgesamt kämen mit der Novelle auf die Verbraucher im nächsten Jahr Zusatzbelastungen von 900 Mio. Euro zu, die im Jahr 2024 die Milliardengrenze überschreiten würden.

Wie Ingbert Liebing, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen, der auch die kommunalen Entsorgungsbetriebe vertritt, betonte, „können wir nicht nachvollziehen, dass in der aktuellen Krisenlage, in der die Bundesregierung händeringend nach Entlastungsmöglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger sucht, zusätzliche Belastungen in Milliardenhöhe ausgelöst werden sollen“. Ein CO2-Preis für die Siedlungsabfallentsorgung sei fachlich falsch und sozial ungerecht. „Wer wirklich die privaten Haushalte entlasten will, für den haben wir einen pragmatischen Vorschlag: Stampfen Sie diesen Gesetzentwurf buchstäblich in die Tonne!“

„Eine CO2-Bepreisung der Müllverbrennung und damit eine zwangsläufige Erhöhung der Abfallgebühren hätten keine klimaschützende Lenkungswirkung, da diese Anlagen einen gesetzlichen Entsorgungsauftrag zu erfüllen haben und nicht auf andere ‚Brennstoffe‘ ausweichen können“, erläuterte Liebing.

Ein CO2-Preis ohne Lenkungswirkung müsse aber als verkappte Steuer bewertet werden, und das Bundeswirtschaftsministerium habe sogar mit einer Einnahmeerwartung von 900 Mio. Euro allein für 2023 die Zusatzbelastung für die Verbraucherinnen und Verbraucher selbst klar benannt, unterstrich der Hauptgeschäftsführer.

In der Vergangenheit habe sich der VKU bereits mehrfach deutlich gegen eine Ausweitung des nationalen Brennstoffemissionshandels auf die thermische Siedlungsabfallbehandlung ausgesprochen. Ein solcher Schritt würde als nationaler Alleingang das Preisgefälle bei den Abfallbehandlungskosten in Europa weiter vergrößern und damit erhebliche Anreize für steigende Müllexporte schaffen.

Brüssel muss entscheiden

Das Vorpreschen des Bundeswirtschaftsministeriums stößt auch deshalb auf großes Unverständnis, weil in Brüssel aktuell im Rahmen des „Fit für 55-Klimapakets“ intensiv über eine mögliche Einbeziehung der Müllverbrennung in den Europäischen Emissionshandel diskutiert wird – dann allerdings erst nach einer gründlichen Folgenabschätzung, bei Wahrung einer mehrjährigen Übergangsfrist und in allen EU-Mitgliedstaaten gleichzeitig. Liebing: „Über einen Emissionshandel für die energetische Abfallverwertung kann sinnvollerweise nur Brüssel entscheiden, nicht Berlin.“

Als besonders problematisch bewertet der VKU, dass gerade Mieterhaushalte überproportional belastet würden, hätten diese doch mit ihren Abfallgebühren zum einen den Durchschnittsemissionsfaktor der Müllverbrennungsanlagen unter Einrechnung der sehr kunststoffhaltigen Gewerbeabfälle zu bezahlen. Zum anderen hätten Mieter in Großwohnanlagen etwa ein Drittel mehr Restmüll als Eigentümer von Einfamilienhäusern und würden entsprechend auch mehr Zertifikatekosten zu tragen haben.

Nach Auffassung des BDEW sollte der Anwendungsbereich des nationalen Emissionshandels für Betreiber von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen nicht eröffnet werden. Die vorgeschlagene Ausweitung der CO2-Bepreisung auf die fossilen Fraktionen von Siedlungsabfällen könne vor dem Hintergrund von Abfallhierarchie und Gewährleistung der Entsorgungssicherheit nur eine sehr begrenzte klimapolitische Lenkungswirkung entfalten. Vielmehr berge der Alleingang über den nationalen Emissionshandel Risiken für das Klima durch die drohende Umleitung von Abfallströmen von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen zu Mülldeponien innerhalb der EU, die stark klimaschädliches Methan ausstoßen.

Die Bundesregierung sollte dem Ausgang der laufenden Verhandlungen über die Ausweitung des EU-Emissionshandels nicht vorgreifen, so der BDEW. Auch gelte es, die wichtigen Beiträge von Siedlungsabfallverbrennungsanlagen zu erhalten: zum einen zur sicheren Versorgung mit Wärme und Strom bei einem minimalen Einsatz von Öl und Gas, zum anderen zur Ressourcenschonung und damit zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.

DK

 

 

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