Fachthemazurück

(GZ-3-2023)
gz fachthema

► Aktualisierte BdSt-Broschüre „Kommunalkompass“:

 

Tipps zum Sparen in der Kommune

Die Politik ist dazu aufgerufen, die öffentlichen Haushalte nachhaltig zu sichern – nicht nur in Bund und Ländern, sondern auch bis hinein in die Kommunen. In diesem Sinne wurden in der aktualisierten BdSt-Broschüre „Kommunalkompass – Tipps zum Sparen in der Kommune“ Vorschläge, die sich bei der Haushaltskonsolidierung bewährt haben, grundlegend überarbeitet.


Kapitel 1: Innere Verwaltung

Laut Rolf Baron von Hohenhau, Präsident des Bundes der Steuerzahler in Bayern, stammen die Vorschläge aus der langjährigen Analyse und Bewertung von Kommunalhaushalten durch die Landesverbände des BdSt. Ab sofort wird die Bayerische GemeindeZeitung in ihren Ausgaben mit dem Themenschwerpunkt „Finanzen“ über konkrete Konsolidierungstipps zu den Themen Innere Verwaltung, Sicherheit und Ordnung, Schule und Kultur, Kinder, Jugend und Sport, Soziales und Senioren, Planen, Bauen und Umwelt, Wirtschaftsförderung und Tourismus, sowie Allgemeine Finanzwirtschaft informieren.

Beim Thema Innere Verwaltung ist zunächst eine klare Aufgabenteilung zwischen Vertretung und Verwaltung ein wesentlicher Schlüsselfaktor für die Konsolidierung des kommunalen Haushalts: Während Kommunalpolitiker strategische Entscheidungen treffen und das „Was“ festlegen sollten, sollte der Verwaltung das „Wie“, d.h. die konkrete Ausführung, überlassen bleiben. Leider, so die Beobachtung der Experten, hindere das Einbringen persönlicher Expertise in Detailfragen durch Kommunalpolitiker häufig eher bei der effizienten Aufgabenerfüllung.

Daneben sollten Möglichkeiten zur Verkleinerung der Vertretungskörperschaften genutzt und die Zahl der ständigen Ausschüsse geringgehalten werden. Schließlich erzeuge jeder Ausschuss zusätzlichen Aufwand in der Verwaltung und erfordere weitere Abstimmungsprozesse. Zudem wird vorgeschlagen, in den Vorlagen die zuständigen Sachbearbeiter der Verwaltung zu benennen, die fachliche Rückfragen der Kommunalpolitiker unverzüglich beantworten können. Jede Beschlussvorlage sollte nicht nur Alternativen samt ihren finanziellen Auswirkungen enthalten, sondern darüber hinaus neben dem einmaligen Haushaltsaufwand immer auch Aussagen über die mittelfristigen Folgekosten und – soweit möglich – eine Wirtschaftlichkeitsberechnung.

Gutachteraufträge

Empfohlen wird, externe Gutachten zur Entscheidungsvorbereitung nur zu vergeben, wenn der politische Wille zur Umsetzung auch vorhanden ist, die notwendigen Finanzmittel tatsächlich zur Verfügung stehen und der Gutachterauftrag klar definiert ist. Gleiches sollte auch für interne Prüfaufträge an die Verwaltung gelten. Zudem wird darauf hingewiesen, die Kommunikation zwischen Verwaltung und Kommunalvertretern weitgehend zu digitalisieren.

„Kommunalpolitiker müssen für ihre besondere Tätigkeit eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten“, heißt es weiter. „Satzungen, die pauschalierte Regelungen vorsehen, erleichtern die Abwicklung und fördern die Transparenz. Da bei der Fraktionsfinanzierung häufig die Aufgaben der Selbstverwaltung mit der Parteipolitik verschwimmen, ist die Finanzausstattung der Fraktionen nach strengen Maßgaben zu begrenzen und es muss eine transparente Verwendungskontrolle durch die Rechnungsprüfungsämter geben.“

Als entscheidender Schlüssel für wirtschaftliches Verwaltungshandeln wird ein effizienter Aufbau und Ablauforganisation genannt. Hier gelte es, moderne Erkenntnisse aus der Organisationswissenschaft mit den besonderen Aufgabenstellungen der öffentlichen Verwaltung zu verbinden.

Personalausstattung

Gilt bei der Personalausstattung der Verwaltung das Motto: „Mehr Klasse als Masse“, sollte die Sachausstattung in erster Linie der Arbeitserleichterung für die Mitarbeiter dienen, um die wertvollste Ressource, die menschliche Arbeitskraft, besonders effektiv einsetzen zu können. Allen Entscheidungsträgern müsse bewusst sein, dass die IT-Ausstattung keine einmalige Investition darstellt, sondern ein dauerhaft laufendes Projekt mit regelmäßigem Anpassungsbedarf. Pflege und Wartung der IT-Ausstattung seien Sache der Spezialisten. Verwaltungsmitarbeiter sollten sich auf ihre Aufgabenbereiche konzentrieren und nicht mit der Lösung von IT-Problemen befasst sein.

Zu den Aufgaben einer Kommune gehört es, das Gemeinschaftsleben und den Bürgersinn zu stärken. Dabei dürfe aber nicht vergessen werden, dass die Kommune selbst hier nur die Rahmenbedingungen schaffen kann. „Imagepflege darf kein Selbstzweck werden“, macht der BdSt deutlich.

Bürgerschaftliches Engagement und Gemeinschaftsleben innerhalb einer Kommune sollten durch die ehrenamtlichen Strukturen der Organisationen, Vereine und Verbände geprägt werden. Dies gelte auch für die Pflege internationaler Kontakte und Patenschaften. Durch die Übertragung von imagebildenden und repräsentativen Aufgaben auf ehrenamtliche Gremien könnten oft bessere Ergebnisse erzielt werden als durch hauptamtliches Verwaltungshandeln.

Zumeist als wenig erfolgreich erweise sich eine kostenträchtige Imagewerbung für die Ansiedlung von Gewerbebetrieben und Wohnbevölkerung. Standortentscheidungen würden nach anderen Kriterien getroffen. Gepflegte öffentliche Einrichtungen und eine Außendarstellung unter Verwendung des traditionellen Wappens reichten zusammen mit regen ehrenamtlichen Aktivitäten für ein gutes Standortimage aus. Die professionelle Entwicklung eines „Corporate Designs“ mit neuen Wort-Bild-Marken durch Werbeagenturen sei dagegen weder sinnvoll noch notwendig.

„Mit seinen gesammelten Vorschlägen bringt der Bund der Steuerzahler das Problem auf den Punkt: Durch die Bundes- und Landesgesetzgeber werden den Kommunen immer mehr Pflichtaufgaben mit höheren Qualitätsstandards auferlegt, ohne für die notwendige Finanzierung zu sorgen. Darum fällt es Verantwortlichen schwer, selbst zwingend nötige Konsolidierungsmaßnahmen zu beschließen“, so Maria Ritch, Vizepräsidentin des Bundes der Steuerzahler in Bayern. Somit richte sich die Publikation in erster Linie an ehrenamtliche Kommunalpolitiker und Verwaltungen. Schließlich gälten die Kommunen als „Keimzelle unserer Demokratie“.

 

Kapitel 2: Sicherheit und Ordnung

Das Bedürfnis der Bürgerschaft nach einem erhöhten Sicherheitsgefühl, Ordnung und Sauberkeit in Städten steigt. Die Präsenz der Polizei im Straßenbild nimmt ab, weil sie sich auf Einsatzaufgaben konzentriert. Deshalb wird von Städten und Gemeinden immer häufiger gefordert, einen kommunalen Ordnungsdienst vorzuhalten, der über die Aufgaben der traditionellen Parkraumüberwachung hinausgeht.

Ein eigenständiger kommunaler Ordnungsdienst sollte nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler nur vorgehalten werden, wenn dafür ein tatsächlich nicht abweisbarer Bedarf vorhanden ist. Die Erwartung, der kommunale Ordnungsdienst könne sich durch die Verhängung von Bußgeldern selbst finanzieren, bewahrheite sich in der Praxis nicht. Zumindest bei Vollkostenrechnung erfordere daher die Einrichtung eines kommunalen Ordnungsdienstes immer den Einsatz zusätzlicher Haushaltsmittel. Die Beschäftigung des Ordnungsdienstes sollte sich deshalb auf wirkliche Brennpunkte mit einer hohen Zahl von Ordnungswidrigkeiten konzentrieren.

Empfohlen wird, die Absicherung von (Groß)-Veranstaltungen an private Sicherheitsdienste zu vergeben, weil deren Einsatz günstiger als jener der eigenen Mitarbeiter ist. In benachbarten Städten und Gemeinden sollte der Ordnungsdienst interkommunal organisiert werden, um Verwaltungskosten einzusparen und Schwerpunkte bilden zu können.

Eine „Pflichtaufgabe nach Weisung“ der Städte und Gemeinden stellt die Organisation einer den örtlichen Verhältnissen entsprechenden leistungsfähigen Feuerwehr dar. Die Vorgaben und Rahmenbedingungen werden durch Landesrecht festgelegt und unterscheiden sich je nach Bundesland im Detail. Dennoch gibt es Stellgrößen für die Kommunalpolitik, die den finanziellen Aufwand beeinflussen.

Freiwillige Feuerwehren

Laut BdSt sind Freiwillige Feuerwehren eine sehr wertvolle und kostengünstige Ressource, weil für die hauptamtliche Besetzung einer Funktionsstelle rund um die Uhr durchschnittlich fünf Vollzeitstellen benötigt werden. Wo immer möglich, sollte deshalb der Brandschutz über Freiwillige Feuerwehren sichergestellt werden. Das Ehrenamt findet aber dort seine Grenzen, wo die Häufigkeit der Alarmierung nicht mehr mit Berufs- und Privatleben zu vereinbaren ist oder zu bestimmten Tageszeiten nicht ausreichend einsatzbereite Kräfte zur Verfügung stehen.

Freiwillige Feuerwehren mit hauptamtlichen Kräften ermöglichen es, die Ehrenamtlichen von Kleineinsätzen zu entlasten und die Hilfsfrist zu verkürzen, wenn nur wenige Freiwillige schnell verfügbar sind. Auch in Städten mit einer Berufsfeuerwehr sollten die freiwilligen Einheiten eingebunden werden: Während diehauptamtlichen Kräfte den Grundschutz sicherstellen, können sie bei größeren Einsatzlagen verstärken und Sonderaufgaben übernehmen. Damit sinkt der Personalbedarf der Berufsfeuerwehr.

Für Sonderaufgaben, die eine spezielle Ausbildung und Ausstattung erfordern, aber nur selten benötigt werden, bietet sich eine interkommunale Aufgabenteilung an, die nicht nur Kosten spart, sondern auch die qualitative Aufgabenwahrnehmung verbessert.
Einsatzfahrzeuge sollten nur dort stationiert werden, wo die örtliche Feuerwehreinheit sie auch sicher besetzen kann. Ein Löschfahrzeug, das aus Personalmangel nicht ausrücken kann, ist für die Kommune wertlos. Daher kann eine Zusammenlegung von Standorten zur erheblichen Stärkung des Einsatzwertes beitragen. Traditionsreiche ehrenamtliche Strukturen können bestehen bleiben und sich einen gemeinsamen Einsatzstützpunkt teilen.

„Bei den Ausschreibungen ist es sehr wichtig, auf produkt- und herstellerneutrale Leistungsverzeichnisse zu achten“, heißt es weiter. Ausschreibungen, die auf ein „Wunschfahrzeug“ zugeschnitten sind, verhinderten den Wettbewerb und führten zu erheblichen Mehrkosten. Insbesondere Spezialfahrzeuge wie etwa Drehleitern, Kräne oder Wechsellader seien nicht nur in der Anschaffung teuer, sondern führten auch zu hohen Folgekosten, weshalb sie nach Möglichkeit interkommunal beschafft und unterhalten werden sollten.

Sehr stark unterscheidet sich zwischen den Bundesländern die Organisation des Rettungsdienstes. Wie der Bund der Steuerzahler ausführt, sei die Sicherstellung in allen Flächenländern jedoch den Kreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zugewiesen worden. Auslegungsfragen des EU-Wettbewerbsrechts führten aktuell zu Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen. Grundsätzlich solle der Regelrettungsdienst aber kostendeckend betrieben werden, d. h. alle Aufwendungen sollten sich durch Benutzungsgebühren oder -entgelte refinanzieren.

Rettungsdienst

Nach Auffassung des BdSt sollte der Rettungsdienst als kostenrechnende Einrichtung betrieben werden. Bei Feuerwehren, die in den Rettungsdienst eingebunden sind, sei die Kostenstelle Rettungsdienst sauber zu trennen, damit ein Nachweis des Kostendeckungsgrades möglich ist.

Es wird empfohlen, die Standorte der Rettungswachen und die Rettungsmittelvorhaltung in einem Bedarfsplan festzulegen, der mit den Kostenträgern (Krankenkassen) abzustimmen ist. Im Streitfall könnten Sachverständigenbüros zur Berechnung des notwendigen Bedarfs herangezogen werden.

Vor größeren Infrastruktur- und Fahrzeuginvestitionen sollte die Zustimmung der Kostenträger eingeholt werden, um die Abrechnungsfähigkeit sicherzustellen. Für die Bewältigung von größeren Notfallereignissen seien auch die Mittel des Katastrophenschutzes einzuplanen, die ebenfalls den Kreisen unterstehen. Den Regelrettungsdienst freiwillig verstärkende Initiativen („Helfer vor Ort“, „First Responder“) sollten ausschließlich ehrenamtlich betrieben und aus Spendenmitteln finanziert werden.

 

Kapitel 3: Schule und Kultur

Für die Städte und Gemeinden werden die Aufgaben als Schulträger zu einer immer größeren Herausforderung. Nicht nur die weiter zunehmende Digitalisierung von Unterricht und Verwaltung führt zu notwendigen Investitionen, sondern auch neue pädagogische Konzepte mit kleineren Lerngruppen (Kurssysteme, Binnendifferenzierung) erzeugen Anpassungsbedarf bei den Schulgebäuden. Hinzu kommen die Ganztagsbetreuung mit Mittagsverpflegung und Schulgebäude mit hohen Sanierungsrückständen. Die Summe der bestehenden Probleme ist in manchen Kommunen so groß, dass über eine grundlegende Neuplanung des Schulkonzepts nachgedacht werden muss.

Durchgängig zweizügig

Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler ist insbesondere aus pädagogischen Gründen die romantische Vorstellung von wohnortnahen Klein- und Kleinstschulen abzulehnen. Für die Vorhaltung von Fachräumen und -sammlungen sowie für einen qualifizierten Fachunterricht mit entsprechender Vertretung im Krankheitsfall sollte eine Schule durchgängig mindestens zweizügig sein.

Feste Schuleinzugsbereiche erleichterten die Bedarfsplanung und seien die Voraussetzung für eine leistungsfähige Schülerbeförderung. Um gegenseitige Synergieeffekte zu nutzen, sollten Schülerbeförderung und öffentlicher Nahverkehr möglichst integriert werden. Eine flexible Anpassung der Stundenplanzeiten könne auch örtliche Verkehrsprobleme entzerren.

Gesamtkonzept erarbeiten

Vor energetischen Einzelmaßnahmen sollte laut BdSt ein Gesamtkonzept erarbeitet werden, das insbesondere auch eine digitale Regelung der Gebäudetechnik beinhaltet. Sinnvoll sei dies auch vor Nachbesserungen bei Brandschutzmaßnahmen.

Umfassende Digitalisierungskonzepte erforderten eine hohe Planungskompetenz, die in der Regel nur durch externe Berater sichergestellt werden kann. Dabei sei darauf zu achten, dass die Beratung produkt- und anbieterneutral erfolgt. Für einen hohen Grad der Digitalisierung sei ein entsprechender Administrationsaufwand unverzichtbar. „Dieser kann und sollte nicht durch die Lehrkräfte geleistet werden, weil sich diese auf den Unterricht konzentrieren müssen“, heißt es.

Bei Schulgebäuden mit hohem Sanierungsrückstand und keiner anforderungsgerechten Raumausstattung gelte es überdies zu prüfen, ob ein Neubau die wirtschaftlichere Alternative darstellt. Für die Finanzierung gebe es unterschiedliche Konsolidierungsvorschläge für den kommunalen Haushalt, die teilweise auch private Investoren mit einbeziehen. „Für die notwendigen Wirtschaftlichkeitsvergleiche sollte sich die Kommune anbieterneutral beraten lassen. Bei einem Schulneubau sollte auf eine möglichst multifunktionale Nutzung geachtet werden, um die Räume außerhalb des Unterrichts für Veranstaltungen, Volkshochschulen und andere Einrichtungen nutzen zu können.“

Kultur und Bildung

Ohne Frage haben Kommunen auch einen Kultur- und Bildungsauftrag. Gleichzeitig unterliegen diese sogenannten freiwilligen Leistungen einem permanenten Einsparungsdruck. Dieser Zwiespalt hat dazu geführt, dass viele Kommunen zwar zahlreiche Kultur und Bildungsmaßnahmen (mit) finanzieren, sich jede einzelne Einrichtung aber nicht ausreichend ausgestattet empfindet, um ihren Auftrag in der gewünschten Qualität erfüllen zu können. „Darum gilt hier das Motto: Weniger ist mehr! Die Kommunen sollten sich im Kultur- und Bildungsbereich auf wenige Maßnahmen konzentrieren, die dann aber auch eine besondere Strahlkraft erzielen“, betont der Bund der Steuerzahler.

Mehrspartentheater sind nach seinen Angaben sehr teuer, weil neben den künstlerischen Ensembles auch eine große Zahl von technischen, kaufmännischen und sonstigen Mitarbeitern mit hohen tariflichen Eingruppierungen zu finanzieren sind. Für benachbarte Kommunen böten sich Theaterverbünde an, die mit ihren Produktionen mehrere Bühnen bespielen. Ensembles, Werkstätten und Leitung könnten zusammengelegt werden. Durch die Übernahme von Inszenierungen anderer Häuser sei es möglich, das Repertoire kostengünstig zu erweitern.

Eine Verlängerung der Spielzeit (zum Beispiel als Sommertheater) ermögliche die Erhöhung der Besucherzahlen, heißt es weiter. In spielfreien Zeiten sollten die Bühnen und Häuser auch für andere kulturelle Zwecke zur Verfügung stehen. Museen und Galerien sollten nur dann in kommunaler Trägerschaft betrieben werden, wenn sie tatsächlich eine überregionale Bedeutung aufweisen. Für die Durchführung von Kulturveranstaltungen jeglicher Art sei es sinnvoll, nach Möglichkeit (dauerhafte) Sponsoren zu finden.

Stadtbibliotheken und Volkshochschulen

Die Kostenbelastung durch Museen und Galerien könne ebenso wie die von Stadtbibliotheken deutlich gesenkt werden, wenn die Öffnung auf Zeiten hoher Besucherzahlen konzentriert wird, weil das Aufsichts- und Kassenpersonal dann besser ausgelastet ist. Für besondere Besuchergruppen sei es ratsam, flexible Führungstermine zu vereinbaren.

Insbesondere für kommunale Archive, Musik und Volkshochschulen biete sich „eine gemeinsame Trägerschaft durch benachbarte Gemeinden“ an. Beim Betrieb kommunaler Musikschulen sei zu beachten, dass es freiberuflich tätige Musiklehrer und freie Musikschulen gibt. Eine Konkurrenz durch subventionierte kommunale Angebote müsse vermieden werden.

Volkshochschulen sollten sich auf ihren Bildungsauftrag konzentrieren, so der BdSt. „Kurse, die der Freizeitgestaltung dienen, sollten nur dann angeboten werden, wenn sie eine volle Kostendeckung erzielen.“ Zudem sollten sich Stadtbüchereien mit digitalen Medien und Fernleihe-Angeboten an den aktuellen Bedarf anpassen. Sie böten sich auch als geeignete Orte für kulturelle Veranstaltungen sowie Kurse der Musik und Volkshochschulen an.

Ein weiterer Ratschlag: „Dorfgemeinschaftshäuser sollten in die Trägerschaft privater Vereine und Organisationen übergehen.“ Außerdem sei bei der Suche von Sponsoren für Kultur- und Bildungsaufgaben darauf zu achten, dass es sich tatsächlich um privatwirtschaftliche Gelder handelt und nicht der Gebührenhaushalt von öffentlichen Einrichtungen (zum Beispiel der eigenen Stadtwerke) belastet wird.

DK

 

Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?

Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!

 

GemeindeZeitung

Fachthema

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung