Fachthemazurück

(GZ-6-2022)
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► Staatsminister Albert Füracker:

 

Verbraucher dauerhaft entlasten!

Bayern fordert eine umfassende Übergangsregelung bei Vorsteuerabzug zugunsten von Kurortgemeinden. Da diese aufgrund ihrer Abhängigkeit vom Tourismus von den Auswirkungen der Corona-Pandemie mit am härtesten getroffen worden seien, werde sich der Freistaat mit Nachdruck weiter dafür einsetzen, dass die Kurorte für öffentliche Investitionen nicht nachträglich mit Umsatzsteuernachzahlungen belastet werden, teilte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker mit. Die Kurorte benötigen Planungssicherheit.

Laut Füracker wurde erst Anfang 2021 mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums die Rechtsprechung aus dem Jahre 2017 umgesetzt. Eine für die Vergangenheit unbegrenzte Anwendung wäre aus seiner Sicht eine unbillige Benachteiligung der Kurortgemeinden und würde zudem das Vertrauen in die Verlässlichkeit der Finanzverwaltung schwächen. „Die im Ergebnis vorgesehene Rückzahlung der Umsatzsteuer auch für Altinvestitionen vor 2018 lehnen wir strikt ab. Ich werde dieses Thema erneut im März in der Finanzministerkonferenz vorbringen“, so der Minister.

Bei weitem nicht weit genug greifen nach Fürackers Auffassung die angekündigten Maßnahmen der Ampel-Koalition zur Entlastung der Verbraucher hinsichtlich steigender Energiekosten:

„Die massiv steigenden Energiepreise erfordern bereits jetzt eine gezielte und auch künftig dauerhafte Entlastungspolitik für die Menschen. Durch die geplante Erhöhung der Pendlerpauschale lediglich ab dem 21. Entfernungskilometer bleiben die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den gestiegenen Fahrtkosten sitzen – wir wollen deshalb eine Entlastung ab Kilometer 1! Die Abschaffung der EEG-Umlage wird erst ab Jahresmitte für Verbraucherinnen und Verbraucher vielleicht eine tatsächliche Wirkung entfalten. Ebenso werden die weiteren Maßnahmen oftmals erst mit Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2022 einen spürbaren Effekt haben.“

Energiesteuern reduzieren

Gerade für Familien mit geringem und mittlerem Einkommen seien die enormen Energiekosten eine erhebliche finanzielle Belastung. „Wir müssen daher bereits jetzt alle verfügbaren Möglichkeiten ausreizen und schnellstmöglich umsetzen“, unterstrich Füracker: „Deutschlands Haushalte zahlen ohnehin europaweit die höchsten Strompreise. Wir brauchen zusätzlich eine Reduzierung der Energiesteuern und der Mehrwertsteuer auf Erdgas, Elektrizität und Fernwärme sowie eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer auf das europäische Mindestmaß.“

Die Ampel-Koalition hat eine Abschaffung der EEG-Umlage ab 1. Juli in Aussicht gestellt. Daneben sollen die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer rückwirkend ab Januar 2022 auf 38 Cent angehoben und der Werbungskostenpauschbetrag auf 1.200 Euro erhöht werden. Zusätzlich soll der Grundfreibetrag ebenfalls rückwirkend ab 1. Januar 2022 um 363 Euro auf 10.347 Euro steigen. Bayern wird sich mit Nachdruck für die notwendigen weiteren Entlastungsmaßnahmen auf Bundesebene einsetzen.

DK

 

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