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(GZ-22-2021)
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► Wasserkraftanlagen:

 

Forderung nach Rückbau läuft ins Leere

Als bewährte Säule des Klimaschutzes und der Energiewende leisten Wasserkraftanlagen einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Artenschutz: Ein Kommentar des Bundesvervands Deutscher Wasserkraftwerke und regionaler Wasserkraftverbände sowie -Arbeitsgemeinschaften bzgl. des Memorandums des Leibniz-Instituts.

In dem am 4. November 2021 veröffentlichten „Memorandum zum politischen Zielkonflikt Klimaschutz versus Biodiversitätsschutz bei der Wasserkraft“ wird die Beendigung der Förderung der Stromerzeugung aus kleinen Wasserkraftanlagen gefordert. Dem entgegnet Hans-Peter Lang, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Wasserkraftwerke (BDW) e.V.: „Klimaschutz ist die Grundvoraussetzung für Umwelt- und Artenschutz. Die rund 8.300 deutschen Wasserkraftanlagen sind eine bedeutende Säule des Klimaschutzes, sie leisten einen wichtigen Beitrag zur CO2-Reduktion und zur versorgungssicheren Energiewende.“

In Bayern 16 Prozent

Der prozentuale Anteil der im Memorandum genannten 3,3 Prozent an der Stromerzeugung in Deutschland ist differenziert zu betrachten. In einigen Bundesländern liegt er deutlich höher, so z.B. in Bayern, wo die Wasserkraftanlagen 16 Prozent des im Bundesland benötigten Stroms erzeugen. Daneben kommt es gerade nicht auf das absolute Maß der Stromeinspeisung an, sondern auf die Diversifizierung und Dezentralisierung der Energieerzeugung als Vorbeugung gegen den Klimawandel. „Die Wasserkraft hat mit ihrer grundlastfähigen, zuverlässigen und planbaren Produktion eine hohe Lieferqualität, was für eine erfolgreiche Energiewende unerlässlich ist“, betont Lang.

Intention nicht nachvollziehbar

Der bloße Blick auf Leistung und Kilowattstunde wird der Bedeutung der Wasserkraft für die qualitativen Aspekte wie Netzstabilität und Systemdienstleistungen nicht gerecht. Tatsächlich ist die Intention des Memorandums nicht nachvollziehbar. An gerade einmal 13 Prozent aller Querbauwerke in der Bundesrepublik findet eine Wasserkraftnutzung statt. Die Fokussierung auf die kleine Wasserkraft lässt die komplexen Einflüsse der seit Jahrhunderten bestehenden urbanen Überprägung der deutschen Flüsse völlig außer Betracht. Auch die Wasserrahmenrichtlinie bezweckt nicht die Herstellung vollkommen unbeeinflusster Gewässer, sondern fordert eine standörtliche und ausgewogene Gewässerbewirtschaftung.

Selbst bei der Entfernung einer Wasserkraftanlage bleibt das Querbauwerk in den meisten Fällen aus Gründen des Hochwasserschutzes und der Gewässerregulierung erhalten. Die Forderung nach Abriss der Wasserkraftanlagen läuft daher praktisch ins Leere.

Auf das Memorandum kann hier zugegriffen werden: https://t1p.de/mar4

 

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