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(GZ-15/16-2021)
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► Trinkwasser:

 

Qualität sichern – aber wie?

 

Schutzgebiete und grundwasserschonende Landwirtschaft: Damit plant die Politik für kommende Generationen die Trinkwasserqualität in Bayern zu sichern. Impulse dazu, wie das gelingen kann, gaben Experten in einer Anhörung im Umweltausschuss des Bayerischen Landtags. Dabei wurde der Appell an die Kommunen laut, Stadtgebiete „wassersensitiv“ umzubauen. Auf ihrer Klausurtagung schrieb die CSU-Fraktion zudem eine staatliche Trinkwasser-Garantie im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU fest.

Die aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz ist ein Appell an alle Akteure, die Lebensgrundlagen der kommenden Generationen nachhaltig zu schützen. Dies schließt auch eine sichere öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung mit ein. Doch die Grundwasserbelastung in Bayern ist bereits seit einiger Zeit ein Problem – vor allem durch die Belastung durch Nitrat und Pflanzenschutzmittel. Im Rahmen einer Expertenanhörung diskutierten Abgeordnete, Wissenschaftler und Verbandsvertreter wie die Trinkwasserqualität in Bayern gewährleistet werden kann.

Wasserkreislauf entscheidend

Gunnar Braun, Geschäftsführer des Verbandes Kommunaler Unternehmen e. V., Landesgruppe Bayern führte in seiner Stellungnahme aus, dass die Qualität der Gewässer in der Fläche mit einem guten Zustand des Wasserkreislaufs beginne. Nur wenn der Wasserkreislauf intakt sei, könnten hochwertige und reichhaltige Wasserressourcen über die technische Infrastruktur einer Wassernutzung zugänglich gemacht werden. Zwar könne die Wasserqualität beispielsweise auch durch Wasseraufbereitungsanlagen technisch optimiert werden. Dies verursache aber hohe Kosten. Daher sei die Wasserwirtschaft grundsätzlich auf den Erhalt und die Funktionalität des natürlichen Wasserkreislaufs angewiesen, unterstrich Braun.

Kooperation zwischen Land und Stadt

Prof. Dr.-Ing. Frank Kolb, Dekan der Fakultät Umweltingenieurwesen der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, hob hervor, dass Wasserschutz nicht nur ländliche, sondern auch urbane Gebiete in den Fokus rücken müsse. So müssten Stadtgebiete „wassersensitiv“ umgebaut werden. Im ländlichen Raum könnten Kooperationsprojekte zwischen Landwirten und Wasserschutzinitativen gewünschte Effekte erzielen. Hierbei gelte das Minimierungsgebot: Die Vermeidung von stofflichen Einträgen in das Grundwasser durch Wasserschutzgebiete sei einer Aufbereitung von Wasser vorzuziehen.

Schutz der Böden

Prof. em. Dr. Dr. h.c. Alois Heißenhuber, ehem. Leiter des Lehrstuhls für Produktions- und Ressourcenökonomie an der Technischen Universität München-Weihenstephan unterstrich, dass ein wirksamer Schutz von Grundwasser und Oberflächenwasser ohne umfassenden Schutz der Böden nicht denkbar sei. Böden seien ein zentraler Baustein im Wasserkreislauf, minimierten als Filter und Puffer den Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser und seien zudem eine essenzielle Voraussetzung für den Wasserrückhalt in der Fläche. Gesunde Böden erleichtern nicht nur die Infiltration von Niederschlagswasser in den Untergrund, sondern ermöglichten auch nachhaltiges Pflanzenwachstum, machte Heißenhuber deutlich.

Wirksamer Grundwasserschutz

Dr. Marlene Gruber, Projektkoordinatorin Landwirtschaft/Grundwasserschutz des Wasserzweckverbands Rottenburger Gruppe, forderte beim Thema Grundwasserschutz „mehr staatliche Vorsorge, statt teurer Nachsorge“. Die Tatsache, dass in den vergangenen zwei Jahrzehnten in Bayern mehrere Brunnen hätten schließen müssen, verdeutliche die Notwendigkeit eines wirksamen Grundwasserschutzes. Insbesondere der ökologische Landbau sei geeignet, z. B. die Nitrateinträge zu verringern und so zu einem intakten Wasserkreislauf beizutragen: Denn ein geschlossener betrieblicher Nährstoffkreislauf sei eines der Kernprinzipien der Biolandwirtschaft.

Woher kommt die Nitratbelastung?

Prof. em. Dr.-Ing. Wolfgang Günthert, ehem. Leiter des Lehrstuhls für Siedlungswasserwirtschaft und Abfalltechnik der Universität der Bundeswehr, erklärte in diesem Zusammenhang, dass sich die Nitratbelastung des Grundwassers aus den Einträgen ergebe, wobei einerseits zwischen diffusen Einträgen aus der Landwirtschaft infolge von Düngung und Einträgen aus der Abwasserbeseitigung unterschieden werden müsse. Andererseits bestehen laut Günthert auch diverse punktuelle Einträge u. a. aus Kläranlagen. Dies gelte es bei der Diskussion um eine nachhaltige Wasserwirtschaft zu berücksichtigen.

Maximilian Zinnbauer vom Thünen-Institut gab zu bedenken, dass die Gründe für Nitratbelastungen von Grundwasser vielfältig seien. Neben menschlichen Ursachen würden derartige Belastungen in starkem Maße auch von hydrogeologischen und klimatischen Begebenheiten beeinflusst.

Inwiefern frei im Boden vorliegende Stickstoffmengen in das Grundwasser gelangen könnten, hinge nicht nur von der betriebenen Landwirtschaft, sondern auch vom jeweiligen Standort ab. Aufgrund von Abbauprozessen und klimatisch bedingten Verdünnungseffekten könnten daher gleiche Emissionsmengen an unterschiedlichen Standorten zu unterschiedlichen Nitratkonzentrationen im Sickerwasser führen. Eine Gesamtbeurteilung muss laut Zinnbauer daher unbedingt in Abhängigkeit vom Standort erfolgen.

Landwirtschaft setzt sich ein

Stefan Köhler, Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbandes, betonte, dass der Bayerische Weg beim Gewässerschutz erfolgreich sei. Als Beweis dafür führte er auf, dass die Qualität des Grundwassers in Bayern deutlich über dem Bundesdurchschnitt liege. Laut Köhler bestätige auch der bayerische Nitratbericht 2019 eine konstante bis leicht rückläufige Nitratbelastung im Rohwasser der Trinkwassergewinnung.

Mit Blick auf das deutsche Messnetz lagen im Zeitraum 2016 bis 2018 bundesweit rund 17 Prozent der Messstellen über 50 mg/l – im bayerischen Teilnetz seien es dagegen nur rund sechs Prozent, so Köhler. Dies zeige auch, dass die Landwirtinnen und Landwirte bereit seien, „Leistungen für Umwelt- und Naturschutz zu erbringen“.

Bereits heute würde jeder zweite Landwirt auf jedem dritten Hektar freiwillige Maßnahmen über die Agrarumweltprogramme „Bayerisches Kulturlandschaftsprogramm und Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm“ (KULAP und VNP) umsetzten.

Kritik an Planungssicherheit

Berthold Niehues, Leiter des Bereichs Wasserversorgung des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) ergänzte, dass ein erheblicher Teil der Wasserschutzgebiete oftmals nicht ausreichend groß bemessen sei:

Die bestehenden Wasserschutzgebiete seien häufig zu klein, um eine Resilienz gegen chemische und (mikro-)biologische Beeinflussungen bspw. durch die Landwirtschaft oder Starkregenereignisse zu entwickeln. Zum anderen dauere die Ausweisung von Wasserschutzgebieten schlichtweg zu lange, weil unter anderem die Verfahren zu komplex seien, so Niehues. Daraus resultiere, dass die bayerische Wasserversorgung oft ohne Planungssicherheit agieren müsse und damit dringende Investitionen oftmals nur verzögert oder nicht vorgenommen werden könnten.

Dr. rer. nat. Kai Zosseder, vom Lehrstuhl für Hydrogeologie der Technischen Universität München kritisierte die Personalreduzierung in der Verwaltung, worunter auch die Genehmigungspraxis in allen wasserwirtschaftlichen Fragen leide. Das wichtige Zukunftsthema Grundwasser müsse auch von Seiten der Verwaltung und der Genehmigungspraxis mit fachlich hoch qualifizierten Mitarbeitern ausgestattet sein. Darüber hinaus sprach sich Zosseder für ein künftig erweitertes Grundlagenforschungs- und Monitoring-Programm aus, das wichtige Zukunftsthemen im Grundwasserbereich in den Fokus nehmen solle.

CSU unterstützt kooperativen Umweltschutz

In der anschließenden Diskussion warf Patrick Friedl (Bündnis 90/Die Grünen) der Regierung vor, dass der Bayerische Weg beim Trinkwasserschutz aufgrund einer falschen Agrarpolitik gescheitert sei. Florian von Brunn (SPD) führte aus, dass eine Erweiterung von Wasserschutzgebieten gesetzlich vereinfacht werden müsse.

Eric Beißwenger (CSU), stellv. Ausschussvorsitzender, erläuterte, dass nachhaltiger Grundwasserschutz bedeute, Verunreinigungen erst gar nicht eintreten zu lassen. Um die „herausragende Qualität des bayerischen Trinkwassers zukünftig zu sichern“, brauche es in Wasserschutzgebieten und Trinkwassereinzugsgebieten eine besonders grundwasserverträgliche Bodennutzung. Deren Umsetzung sei bereits durch Wassergesetze, das Landesentwicklungsprogramm Bayern, die Wasserrahmenrichtlinie und die neue Grundwasserrichtlinie der EU gesichert.

Um Nitrat-Einträge zu verringern, seien daher keine pauschalen Beschränkungen für Stickstoffdüngung oder planwirtschaftliche Konzepte nötig. „Das funktioniert auch in anderen Bundesländern nicht und würde bei unseren unterschiedlichen Anbauverhältnissen in Bayern nicht passen“, fügte Beißwenger als Begründung hinzu.

Wesentlich für die CSU-Fraktion sei der kooperative Umweltschutz, sie setzt hier insbesondere auf Freiwilligkeit, die das Ordnungsrecht ergänzt. Hierzu gäbe es bereits rund 200 unterschiedliche Formen von Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten.

Staatliche Trinkwasser-Garantie

Auf der CSU-Klausurtagung wurde zudem eine rechtlich bindende „öffentliche Eigentums-Garantie für das Trinkwasser“ festgeschrieben. Denn die Kommunen lieferten den Bürgern seit Jahrzehnten Trinkwasser in Topqualität. Die CSU-Fraktion sieht die Trinkwasserversorgung bei der öffentlichen Hand gut aufgehoben, weil sie einerseits die Qualität sichere und andererseits Spekulationsgeschäfte ausschließe.

Claudia Ehrensberger, Vizepräsidentin der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) erklärte hierzu: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass auf der CSU-Klausurtagung die Trinkwasserversorgung in öffentlicher Hand in den Fokus gerückt wird. Das Thema ist aufgrund der Herausforderungen aktueller denn je und betrifft bundesweit die gesamte öffentliche Wasserwirtschaft. Vor allem muss der heutige Rechtsrahmen für die öffentliche Wasserwirtschaft gestärkt bzw. weiterentwickelt werden, damit die Zusammenarbeit und Kooperation in der öffentlichen Wasserwirtschaft, aber auch mit weiteren Akteuren wie Städte und Gemeinden finanziell verbessert und Organisationsformen der interkommunalen Zusammenarbeit möglich gemacht werden können.“

AöW-Positionspapier zu wasserpolitischen Forderungen

Zur diesjährigen Bundestagswahl hat die AöW ihre wasserpolitischen Forderungen in einem Positionspapier zusammengefasst. Im Kern der Forderungen stehen geeignete finanzielle Rechtsrahmen zur Unterstützung von Kooperationen in der öffentlichen Wasserwirtschaft, nachhaltige Ausrichtung der Gewässerpolitik sowie Klimapolitik mit der öffentlichen Wasserwirtschaft.

 

 

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