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(GZ-14-2021)
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► Wohn­ort­na­he Ver­sor­gung:

 

Kran­ken­häu­ser dürfen sich nicht aus der Fläche zu­rück­zie­hen

 

Am Sonntag, 4. Juli hat der Vor­sit­zen­de des Ge­mein­sa­men Bun­des­aus­schus­ses (G-BA) Prof. Josef Hecken in der Frank­fur­ter All­ge­mei­nen Sonn­tags­zei­tung gesagt, dass von den derzeit 1.900 Kran­ken­häu­sern in Deutsch­land 700 ent­behr­lich seien. Darauf ent­geg­ne­te der Prä­si­dent des Deut­schen Land­kreis­ta­ges Landrat Rein­hard Sager: „Die Politik hat es sich auf die Fahnen ge­schrie­ben, gleich­wer­ti­ge Le­bens­ver­hält­nis­se im Bun­des­ge­biet zu er­rei­chen. Das be­deu­tet auch, die me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung in länd­li­chen Räumen zu ver­bes­sern. Gerade dort geht es um die Si­cher­stel­lung einer wohn­ort­na­hen Ver­sor­gung. Diesem Ziel läuft ein neu­er­lich pro­kla­mier­ter ein­sei­ti­ger Rückzug der Kran­ken­häu­ser aus der Fläche zuwider. Das würde ganze Land­stri­che von me­di­zi­ni­scher Ver­sor­gung prak­tisch ab­kop­peln. Das sollte un­be­dingt ver­hin­dert werden.“

Würden 700 Kran­ken­häu­ser ver­schwin­den, so wären die ver­blei­ben­den Kran­ken­häu­ser umso mehr in grö­ße­ren Städten an­ge­sie­delt, wo­hin­ge­gen Stand­or­te in der Fläche schlie­ßen müssten, so Sager weiter.

Richt­schnur: wohn­ort­na­he Ver­sor­gung

Er führt weiter aus: „Über die Hälfte der Men­schen lebt aber in länd­li­chen Land­krei­sen und Ge­mein­den. Das Ziel einer wohn­ort­na­hen Ver­sor­gung überall in Deutsch­land muss nach wie vor Richt­schnur sein. In struk­tur­schwä­che­ren länd­li­chen Räumen sieht man, dass die am­bu­lan­te me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung von den Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gun­gen nicht mehr voll­stän­dig ge­währ­leis­tet werden kann. In manchen Land­krei­sen findet kas­sen­ärzt­li­cher Not­dienst kaum noch statt. Diese Löcher müssen zu­nächst ge­stopft werden.“

Dabei lasse der Vorstoß einen we­sent­li­chen Punkt außer Acht: „Alles, was un­ter­halb der Not­fall­ver­sor­gung exis­tiert, sei keine sta­tio­nä­re Ver­sor­gung und mithin über­flüs­sig. Das Ge­gen­teil ist richtig: Die Länder müssen ihre Pla­nungs­ver­ant­wor­tung wieder wahr­neh­men. Sie dürfen sich auch keinen schlan­ken Fuß machen, wenn es um die Si­che­rung einer sach­ge­rech­ten In­ves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­rung der Kran­ken­häu­ser in der Fläche geht.“

 

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