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(GZ-13-2021)
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► Mantelverordnung und Altpapier-Kreislauf:

 

bvse fordert Optimierung

 

Vor kurzem hat der Bundesrat die vorliegende Mantelverordnung verabschiedet. Den Kern des Vorhabens bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung und die Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung. Im Zusammenhang damit werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Anforderungen für den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken sind in der Ersatzbaustoffverordnung enthalten. Mit dieser sollen die Ziele der Kreislaufwirtschaft gefördert und die Akzeptanz für den Einsatz von Ersatzbaustoffen verbessert werden.

Aus Sicht des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung haben die inhaltlichen Diskussionen und Beratungen gezeigt, dass auf alle Beteiligte noch einiges an Arbeit wartet. Um den Herausforderungen des Ressourcenschutzes und der Kreislaufwirtschaft in der Baubranche gerecht zu werden, gleichzeitig die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen zu fördern und Stoffstromverschiebungen in die Deponien zu vermeiden, seien unbedingt noch weitere Anstrengungen nötig, hob bvse-Hauptgeschäftsführer Eric Rehbock hervor.

„Wir stellen zwar Verbesserungen der nun vorliegenden Mantelverordnung gegenüber den ersten Entwürfen fest. Es ist jedoch auch keine Überraschung, dass wir bei allen erzielten Fortschritten noch erhebliche Kritikpunkte sehen, die in nächster Zeit angegangen werden müssen. Die Notwendigkeit einer stetigen Weiterentwicklung ist auch ganz bewusst in der Mantelverordnung angelegt worden“, erklärte Rehbock.

Schwachstellen

So müsse erreicht werden, dass mineralische Ersatzbaustoffe, die einer strengen Qualitätskontrolle unterliegen, aus dem Abfallregime entlassen werden. Schon jetzt gibt es in weiten Teilen Deutschlands laut bvse entsprechende Regelungen für einen Produktstatus von Recyclingbaustoffen: in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Hessen, Sachsen und auch in Bayern. Im Sinne einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft wäre es völlig kontraproduktiv, wenn die Politik hier scheitern sollte.

Eine weitere Schwachstelle, die es bis zum Inkrafttreten der Verordnung noch auszubessern gilt, ist Rehbock zufolge insbesondere auch die Implementierung eines einheitlichen Analyseverfahrens für Recycling, Verfüllung und Deponierung von mineralischen Abfällen und Reststoffen. Dies sei eine Grundvoraussetzung für einen praktikablen Umgang mit der Mantelverordnung und damit auch die Basis für ihren Erfolg. Nur so könne gewährleistet werden, dass die Ersatzbaustoffverordnung künftig einen wesentlichen Beitrag zum Ressourcenschutz und zur Kreislaufwirtschaft leisten kann, das Recycling von Bauabfällen befördert und massive Stoffstromverschiebungen in die Deponien vermieden werden.

Vor immer neue Herausforderungen sehen sich auch die mittelständischen Altpapierunternehmen gestellt. Aussichtsreiche Zukunftsstrategien sind nach Ansicht von bvse-Präsidiumsmitglied Henry Forster gefragt, um den Altpapier-Kreislauf erfolgreich auf Kurs zu halten.

Die mittelständisch geprägte private Entsorgungswirtschaft habe den Altpapiermarkt über Jahrzehnte hinweg aufgebaut und erfolgreich in einen wachsenden globalen Warenverkehr integriert. Entscheidende Stellschrauben wurden seitdem verändert und können die Windrichtung des Marktes vehement drehen. Sammel- und Recyclingquoten stagnieren oder sind rückläufig. Input-Qualitäten verschlechtern sich.

Bedrohung des Mittelstands

„War der Altpapiersammler in der Vergangenheit noch Besitzer und Händler des Altpapiers und nahm entscheidend Einfluss auf die Qualität der Sammlung, wird heute der Versuch unternommen, seine Funktion über Ausschreibungen mehr und mehr auf die des Logistikers zu reduzieren“, erklärte Forster. Nach seiner Beobachtung bedrohen große Entsorger den Mittelstand.

Die Papierindustrie, mit der über Jahre vertrauensvolle Geschäftsbeziehungen aufgebaut wurden, wende sich in Teilen immer mehr direkt an Kommunen. Diese bestimmten hoheitlich über ihre Sammelsysteme in einem inhomogenen Markt und nähmen durch ihre Gebührengestaltung durchaus Einfluss darauf, ob hochwertige Fasern im Recyclingkreislauf landen oder in der Hausmülltonne verloren gehen. Zudem optimierten Inverkehrbringer von Verpackungen ihre vertikalen Prozessketten.

Gestützt durch eine Anti-Kunststoff-Symbolpolitik schlichen sich zudem vermehrt neue, schlecht recycelbare Materialien und Verbunde in die Altpapier-Sammelsysteme.

Kunststoffbashing führe dazu, dass die Verpackungsindustrie mittlerweile auch hier in faserbasierte Verpackungen drängt, wo es wenig sinnvoll ist und später das Recycling behindert. Auch gehe der Glaube an die Produktverantwortung der Hersteller immer mehr verloren. Diese würde zunehmend und ungerechtfertigt an den Entsorger und an einen Teilnehmer der Prozesskette delegiert, der sich am wenigsten damit auskennt, nämlich den Verbraucher, kritisierte das Präsidiumsmitglied. Der Konsument sei jedoch angesichts der Verpackungs- und Materialvielfalt mit der korrekten Trennung schlichtweg überfordert.

„Unsere Unternehmen müssen sich dieser Gegenwart stellen und zum Architekten ihrer Zukunft werden, nicht zu ihrem Opfer“, forderte Forster, der die Altpapierbranche als ein extrem volatiles Geschäft charakterisierte. Diejenigen, die die Partnerschaft mit dem erfahrenen Mittelstand pflegen, seien besser für Stürme gewappnet. Corona habe wieder gezeigt, dass ohne die Leistungskraft und Schnelligkeit der mittelständischen Altpapierunternehmen der Altpapier-Kreislauf schweren Schaden genommen hätte.

Mantelverordnung: Bewährte Regelung in Bayern

In Bayern existiert bereits ein Regelwerk, das die Interessen des Umweltschutzes und der Baupraxis sinnvoll ausgleicht. Daher hat sich der Freistaat stets für eine Länderöffnungsklausel in der von der Mantelverordnung mitumfassten Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung eingesetzt. Mit dem Beschluss im Bundesrat ist klar: Bayern kann seine Regelungen beibehalten.

Ohne die Länderöffnungsklausel hätte in Bayern die bewährte Praxis, bestimmte mineralische Stoffe unter strengen Voraussetzungen im Weg der Verfüllung von ausgebeuteten Gruben, Brüchen und Tagebauen zu verwerten, eingestellt werden müssen. Diese Gruben entstehen in der Regel durch den Abbau von Baustoffen, wie zum Beispiel Sand oder Kies, die sonst nicht geschlossen werden könnten und als Wunde in der Landschaft verbleiben müssten.

DK

 

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