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(GZ-7-2021)
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► Biotonnenpflicht:

 

Zu viele Haushalte haben keine Biotonne

Bundesweite Erhebung des NABU zur Umsetzung der Biotonnenpflicht

 

Bioabfall getrennt zu sammeln leistet einen wichtigen Beitrag zu Natur- und Klimaschutz. Doch trotz gesetzlicher Pflicht hinken zahlreiche Städte und Gemeinden hinterher, wie eine bundesweite Erhebung des NABU ergab. Häufig gibt es die Biotonne nur auf freiwilliger Basis oder sie wird überhaupt nicht angeboten.

Seit 2015 sind Städte und Gemeinden in Deutschland verpflichtet, ihren Bürgern ein System zur Getrenntsammlung von Bioabfällen, also von Küchen- und Gartenabfällen, bereitzustellen. Diese Pflicht ist notwendig, damit das wertvolle Biogut nicht in der Restmülltonne landet, sondern getrennt gesammelt und verwertet wird. Jährlich werden knapp fünf Millionen Tonnen Bioabfälle getrennt gesammelt. Aus NABU-Sicht ist hier noch viel Luft nach oben, das Potenzial wird auf über acht Millionen Tonnen geschätzt. Zu viel wertvolles Biogut landet in der Restmülltonne.

Niedriger Anschlussgrad

Laut Umweltbundesamt liegt der Anteil an Bioabfällen im Restmüll bei knapp 40 Prozent. Diese werden somit im Regelfall direkt verbrannt statt zunächst in eine energetische (Vergärung) und anschließend eine stoffliche Verwertung (Kompostierung) zu gehen. Die Biotonne ist die Grundvoraussetzung dafür, dass große Mengen Biogut getrennt gesammelt werden können. Schätzungen gehen jedoch von einem Anschlussgrad an die Biotonne von nur 55 bis 60 Prozent aus. Das bedeutet, dass knapp die Hälfte der Haushalte keine Biotonne hat, um Küchen- und Gartenabfälle zu entsorgen.

Sechs Jahre nach Einführung der gesetzlichen Pflicht lässt sich festhalten, dass die Getrenntsammlung oftmals gar nicht oder nur unzureichend umgesetzt wird. In 56 von 402 Landkreisen und kreisfreien Städten, also in fast jedem siebten Kreis, wird im Jahr 2020 keine flächendeckende Biotonne angeboten.

Laut Untersuchung gibt es in 15 Kreisen nach wie vor keine Getrenntsammlung der Bioabfälle aus den Haushalten. Weitere 28 Kreise und kreisfreie Städte kommen zwar der gesetzlichen Pflicht nach, bieten jedoch statt einer haushaltsnahen Biotonne nur ein wenig nutzerfreundliches Bringsystem an. Bei diesem müssen die Bürger ihre Bioabfälle zu einer zentralen Sammelstelle transportieren. Es ist naheliegend, dass dadurch deutlich weniger Biogut gesammelt wird als über eine bequeme Biotonne direkt vor dem Haus.

In sieben Kreisen wird zwar eine Biotonne angeboten, jedoch nicht für das gesamte Kreisgebiet, sondern nur in ausgewählten Gemeinden, Modellregionen oder Räumen mit höherer Bevölkerungsdichte. Weitere sechs Kreise haben zumindest zugesichert, eine Getrenntsammlung zeitnah einzuführen. Jedoch ist teilweise noch nicht entschieden, ob diese über eine Biotonne oder nur über ein Bringsystem erfolgen wird.

Unbegründete Vorbehalte

Die Gründe dafür, dass Kommunen ihrer Pflicht zur Getrenntsammlung nicht nachkommen, sind nach Angaben des NABU vielfältig. Die zahlreichen Vorbehalte gegenüber der Biotonne ließen sich allesamt entkräften. Vor diesem Hintergrund stellt die Naturschutzorganisation folgende Forderungen:

  • Deutschlandweit flächendeckende Getrenntsammlung von Bioabfall mittels Pflichttonne im „Holsystem“. „Bringsysteme“ für je nach Jahreszeit anfallenden Grünschnitt sind sinnvolle Ergänzungen, können aber die Biotonne nicht ersetzen.
  • Quersubventionierung der Biotonne über die Gebühren der Restmülltonne und Anreizsysteme für getrennte Bioabfallsammlung durch niedrigere Gebühren für kleinere Restmülltonnen.
  • Konsequenter Vollzug der etrenntsammelpflicht und ambitionierte Abfallwirtschaftsplanung durch die Bundesländer.
  • Steigerung der Sammelmengen (unter Berücksichtigung des Primats der Abfallvermeidung, also der Vermeidung von Lebensmittelabfällen).
  • Verbesserung und Vereinfachung der Abfallberatung, so dass alle Küchenabfälle künftig in der Biotonne und nicht im Restmüll landen.
  • Eigenkompostierung als einziger zulässiger Grund für keine oder nur eine sehr kleine Biotonne – ein gesundes Verhältnis von Kompostmenge und Gartenfläche vorausgesetzt. Ein gewisser Anteil an Haushalten mit Eigenkompostierung darf jedoch keine Ausrede für Kommunen sein, der Getrenntsammelpflicht von Bioabfällen nicht nachzukommen.

Stellungnahme des VBS

Nach Auffassung des Verbandes der Bayerischen Entsorgungsunternehmen e.V. (VBS) zeigt die bundesweite Erhebung des NABU einmal mehr bestehende Defizite bei der Erfassung von Bioabfällen auf. Somit sei ein konsequenter Vollzug des Kreislaufwirtschaftsgesetzes notwendig.

Der VBS kritisiert, dass die Verpflichtung, Bioabfälle getrennt zu erfassen, in manchen bayerischen Kommunen nicht konsequent umgesetzt bzw. gezielt umgangen wird. Häufig werde in diesen Landkreisen verlangt, dass die Bürger ihren Bioabfall zu zentralen Sammelpunkten bringen. Andere Städte und Kreise böten nur eine freiwillige Biotonne an, die von den Bürgern extra bestellt werden muss.

Die Staatsregierung sollte laut VBS einen einheitlichen Vollzug sicherstellen und Schlupflöcher verhindern, mit denen Kommunen geltendes Bundesrecht umgehen können, denn: „Bioabfälle getrennt zu sammeln ist echter Ressourcen- und Klimaschutz, denn aus einer Tonne Bioabfall lassen sich 350 bis 450 Kilogramm Kompost gewinnen, der Kunstdünger ersetzen kann. Zudem können durchschnittlich 110 Kubikmeter Biogas aus einer Tonne Bioabfall gewonnen werden, dies ersetzt 66 Liter Heizöl“, so VBS-Präsident Otto Heinz.

DK

 

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