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(GZ-7-2021)
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► Digital.Campus Bayern:

 

Bayerns digitale Ausrufezeichen

 

Mit dem Digital.Campus Bayern bringt Digitalministerin Judith Gerlach nun auch die Qualifizierungsplattform zur Fort- und Weiterbildung in der digitalen Verwaltung auf den Weg: „Ganz entscheidend ist, dass wir die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unserer Verwaltung fit für die Herausforderungen der digitalen Welt machen. Denn sie sind die ersten Ansprechpartner vor Ort für unsere Bevölkerung. Wir wollen den Bürgerservice auch im Digitalen weiter verbessern. Mit dem Digital.Campus nehmen wir die Beschäftigten bei der Digitalisierung mit, vermitteln ihnen – individuell zugeschnitten – das passende Know-how und stärken ihr digitales Mindset.“

Der Digital.Campus Bayern ist eine Informations-, Buchungs- und Lernplattform, auf die alle Verwaltungsmitarbeiter Zugriff haben sollen. Die modularen Bildungsinhalte reichen von kurzen Lerneinheiten über Blended Learning Maßnahmen, Tagesseminaren, einer Ausbildung zum Digitallotsen (mehrere Wochen) oder zum Digitalwirt (einige Monate) bis hin zum berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Digitale Verwaltung. Hierfür sind 760.000 Euro im Haushalt eingeplant. Der Digital.Campus Bayern wird schrittweise aufgebaut. Der Start erfolgt mit Pilotprojekten an der Bayerischen Verwaltungsschule und der Hochschule Hof.

Registermodernisierung

Ein Riesensprung bei der Verwaltungsmodernisierung hierzulande wurde nunmehr mit der Zustimmung des Bundesrats zum Registermodernisierungsgesetz gemacht. Laut Judith Gerlach, die sich im Bundesrat für das Gesetz stark gemacht hatte, „fordern unsere Bürgerinnen und Bürger zu Recht serviceorientierte, digitale Behörden. Durch die Registermodernisierung ersparen wir ihnen beispielsweise den Aufwand, Nachweise wie etwa eine Geburtsurkunde, bei jedem Antrag erneut vorzulegen. Das ist dann möglich, wenn aktuelle Daten vorliegen und den Bürgerinnen und Bürgern zweifelsfrei zugeordnet werden können. Es freut mich sehr, dass wir im Bundesrat den Weg dafür bereiten konnten.“

Derzeit verfügt die deutsche Registerlandschaft über mehr als 375 Registertypen. Diese sind zum Teil zentral, aber auch dezentral geführt. Qualität und Aktualität der Daten sind über die verschiedenen Register hinweg sehr unterschiedlich. Für die klare Identifizierung einer Person wird künftig als zentrales Merkmal die Steueridentifikationsnummer verwendet. Durch das Gesetz wird damit ein registerübergreifendes Identitätsmanagement ermöglicht, um so die Verwaltungsdigitalisierung datenschutz- und verfassungskonform voranzutreiben.

Datencockpit schafft Transparenz

Gerlach zufolge ist für sie ein hohes Datenschutzniveau entscheidend, das durch das Registermodernisierungsgesetz erfüllt wird. Bei Datenübermittlungen über verschiedene Verwaltungsbereiche hinweg prüften unabhängige Stellen im Voraus, ob eine Abfrage und die dazugehörige Übermittlung gestattet sind. Die Bürger könnten zudem über ein sogenanntes Datencockpit nachträglich Auskunft erhalten, welche konkreten Daten zwischen Behörden übermittelt wurden. Dies schaffe Transparenz. „Wir nehmen zur Umsetzung der Registermodernisierung die Einwilligung und damit Beteiligung der betroffenen Bürgerinnen und Bürger klar in den Fokus. Das neue Registermodernisierungsgesetz erleichtert damit auch ihnen den Umgang mit ihren eigenen Daten.“

Pilotprojekt „Digitaler Werkzeugkasten“

Wie die Ministerin weiter mitteilte, wird das erfolgreiche Pilotprojekt „Digitaler Werkzeugkasten“ deutlich ausgeweitet. Insgesamt werden 24 Landratsämter aus allen bayerischen Regierungsbezirken an dem neuen Projekt „Digitaler Werkzeugkasten 2.0“ teilnehmen.

Dabei handelt es sich um Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Mühldorf am Inn, Neuburg-Schrobenhausen, Rosenheim, Starnberg, Weilheim-Schongau, Freyung-Grafenau, Passau, Cham, Neustadt a.d. Waldnaab, Regensburg, Tirschenreuth, Bayreuth, Kulmbach, Fürth, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen, Aschaffenburg, Bad Kissingen, Schweinfurt, Augsburg und Neu-Ulm.

Die Landratsämter erhalten jeweils 6.000 Euro zur technischen Umsetzung eines extra erstellten Leitfadens für die Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen, zur Qualitätssicherung der Angebote und zur Schulung von Mitarbeitern. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf Services für Unternehmen, da diese mit rund 200 Behördenkontakten pro Jahr wesentlich häufiger mit der Verwaltung zu tun haben als der einzelne Bürger. Alle Verfahren, die im Werkzeugkasten 2.0. digitalisiert werden, sollen auch den jeweils anderen Landkreisen sowie interessierten Städten und Gemeinden zur Verfügung gestellt werden.

DK

 

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