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(GZ-6-2021)
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► BaFin-Reform:

 

Verbände begrüßen Pläne

 

Als „Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR), der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) sowie der Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) den jüngst veröffentlichten Sieben-Punkte-Plan des Bundesministeriums der Finanzen zur Neuaufstellung der BaFin. Damit soll die Aufsichtsbehörde flexibler und schlagkräftiger aufgestellt werden.

Vorgesehen sind folgende konkrete Verbesserungen:

1. Für die Kontrolle komplexer Unternehmen wird eine Fokusaufsicht geschaffen, die alle Geschäftsbereiche der BaFin umfasst und Unternehmen noch enger beaufsichtigt als bisher. Damit wird die BaFin in die Lage versetzt, auf die teils rasante Entwicklung auf den Finanzmärkten rascher zu reagieren.

2. Eine neue, forensisch geschulte Taskforce soll eingerichtet werden, damit die BaFin künftig Ad-hoc- und Sonderprüfungen in Eigenregie und ggf. in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft vor Ort durchführen kann.

3. Das Bilanzkontrollverfahren wird grundlegend reformiert. Die BaFin erhält erheblich gestärkte Zugriffsrechte und mehr kompetentes Personal, insbesondere Wirtschaftsprüfer, um Bilanzen besser überprüfen zu können. Mit ihren ausgedehnten Zugriffsrechten wird die BaFin in die Lage versetzt, auf hoheitlicher Basis forensische Prüfungen vorzunehmen – mindestens auf dem Eingriffsniveau, das im Fall Wirecard im Ergebnis zur Aufdeckung des Bilanzbetrugs gesorgt hat. 

4. Der Austausch mit Marktteilnehmern soll intensiviert und die Erkenntnisse von Whistleblowern sollen systematisch erfasst und ausgewertet werden. Informationen aus dem Markt und von Whistleblowern sind für die Arbeit der BaFin besonders wertvoll. Die Bearbeitungsprozesse sollen und ein Monitoring eingeführt werden, damit Auffälligkeiten leichter erkannt werden.

5. Mit Verbraucher- und Anlegerschützern soll regelmäßig und intensiv der Austausch gesucht werden; die Erkenntnisse aus diesem Austausch sollen in die Aufsichtsarbeit einbezogen werden. Die Handlungsbefugnisse der BaFin werden gestärkt und die Instrumente für den proaktiven Anleger- und Verbraucherschutz ausgebaut.

6. Die Position des künftigen BaFin-Präsidenten wird gestärkt. Er erhält mehr Verantwortung in Fragen der zentralen Steuerung der BaFin. Damit können Entscheidungsprozesse auf Leitungsebene effizienter und effektiver getroffen werden. Der Präsident koordiniert neben der Modernisierung der BaFin auch die beiden neuen Einheiten Task Force und die Fokusaufsicht.

7. Eine zentrale Data Intelligence Unit (DIU) und ein digitales Aufseher-Cockpit sollen das Rückgrat einer IT-getriebenen Aufsicht des Finanzsektors bilden.

Zielführende Maßnahmen

Aus Sicht der Verbände sind vor allem die regulatorischen Maßnahmen zum Informationsaustausch zwischen den Aufsehern und zur Corporate Governance, die bereits im Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) angelegt sind, zielführend. Konsequent sei auch der Ansatz, schlankere Strukturen zu schaffen, die Position des Präsidenten zu stärken und den Austausch innerhalb der BaFin zu verbessern.

Bevor bei der BaFin neue Instrumente für den Anleger- und Verbraucherschutz geschaffen werden, sollte nach Angaben der Verbände zunächst einmal sichergestellt werden, dass in denjenigen Bereichen, in denen in den vergangenen Jahren Defizite festgestellt wurden, eine effektive Aufsicht stattfindet, so z.B. im sog. grauen Kapitalmarkt bzw. bei den Anlagevermittlern. Im Bereich der Bank- und Wertpapieraufsicht stünden der BaFin dagegen bereits heute sehr umfangreiche Eingriffsbefugnisse zur Verfügung.

„Bei aller Zustimmung zu den Plänen zur Stärkung der Finanzaufsicht sollte jedoch auch das Thema Finanzierung weiter im Fokus bleiben“, heißt es in der Stellungnahme.

Die neue Struktur dürfte erneut einen nicht unerheblichen Mehrbedarf an Personal bedeuten. Die Verbände weisen deshalb erneut darauf hin, dass grundsätzlich über eine Rückkehr zur Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der BaFin nachgedacht werden muss. Ihre Tätigkeit sei letztlich auch eine staatliche Aufgabe und sollte entsprechend finanziert werden.

DK

 

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