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(GZ-4-2021)
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► Gegen Geflügelpest:

 

Biosicherheitsmaßnahmen

 

Zum Schutz der bayerischen Geflügelhaltungen werden bayernweit verstärkte Biosicherheitsmaßnahmen für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Das hat das Bayerische Umweltministerium aufgrund der bei Wildvögeln vorliegenden Geflügelpestnachweise in Deutschland und Bayern veranlasst.

Erforderliche Maßnahmen werden von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden durch eine Allgemeinverfügung bekannt gegeben.
Darin werden abhängig von konkreten örtlichen Gegebenheiten Maßnahmen geregelt wie die Sicherung gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung sowie konsequente Reinigung und Desinfektion. Anordnungen erfolgen anhand einer für Bayern entwickelten Risikobewertung auf Grundlage bundeseinheitlicher Beurteilungskriterien.

Durch die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen soll der Kontakt zwischen Wild- Haus- und Nutzgeflügel vermieden und eine Einschleppung in die Geflügelhaltungen verhindert werden.

Ein Merkblatt mit Sicherheitsmaßnahmen sowie weitere aktuelle Informationen zur Geflügelpest in Bayern sind abrufbar unter:

https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/gefluegelpest/

 

 

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