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(GZ-3-2021)
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► Trinkwasser:

 

Neue EU-Trinkwasserrichtlinie sichert Standards

 

Effizientere Überwachung der Wasserqualität, Qualitätsstandards auf dem neuesten Stand, bessere Verfügbarkeit, mehr Transparenz rund um das Trinkwasser: Dies sind die wesentlichen Ziele der überarbeiteten Trinkwasserrichtlinie, die das Europarlament Ende des vergangenen Jahres verabschiedet hat.

Nach Auffassung des VKU, dessen Mitglieder mehr als 90 Prozent aller Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser versorgen, schafft die EU mit der Revision der EU-Trinkwasserrichtlinie die Voraussetzungen dafür, „dass unsere Versorgung mit Trinkwasser auch in Zukunft sicher ist und Bürger europaweit auf ihr Lebensmittel Nr. 1 vertrauen können. Entscheidend ist die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht, aber auch in Brüssel ist noch eine Menge zu tun.“

Die EU-Trinkwasserrichtlinie

sieht eine Reihe neuer Aufgaben für kommunale Wasserversorger vor, die praxistauglich umgesetzt werden müssen. Ziel müsse es dabei sein, einen unverhältnismäßigen, bürokratischen Aufwand für die kommunalen Trinkwasserversorger zu verhindern. Denn dieser zahle nicht auf die Qualität und die Sicherheit der Trinkwasserversorgung ein.

Risikobasierter Ansatz

Sinnvoll ist aus VKU-Sicht der Ansatz, den gesamten Wasserkreislauf über einen neuen, sogenannten risikobasierten Ansatz stärker in den Blick zu nehmen. Um die Ressourcen wirksam zu schützen, müsse es wesentliches Ziel bei der nationalen Umsetzung sein, nicht nur mögliche Risiken zu identifizieren, sondern frühzeitig mit Maßnahmen gegenzusteuern. Dies erfordere eine enge Abstimmung von Bund, Ländern und Kommunen sowie deren Wasserversorgern. Der Schutz der Trinkwasserressourcen sei obendrein ein wichtiger Baustein für eine klimarobuste Wasserversorgung. Bei manchen Vorgaben, so der VKU, lasse die neue Trinkwasserrichtlinie den Mitgliedstaaten Spielräume für die Umsetzung in nationales Recht.

Auch hier kommet es auf eine praxisnahe Ausgestaltung für die kommunale Wasserwirtschaft in Deutschland an. Neben Vorgaben bestimmter Parameter für Pflanzenschutzmittel und Metaboliten betreffe dies beispielsweise Informationspflichten zu wirtschaftlichen Faktoren, wie den Kosten für die Verbraucher und der Leistungsfähigkeit der Wasserinfrastruktur.

Mehrwert durch Transparenz

Transparenz gegenüber ihren Kundinnen und Kunden sei gerade im Interesse der lokal und regional tätigen kommunalen Wasserversorger. Allerdings gelinge dies nur, wenn die zur Verfügung gestellten Informationen dem Verbraucher auch einen echten Mehrwert liefern. Beim reinen Vergleich von wirtschaftlichen Faktoren der Wasserversorgung sei dies allerdings häufig schwierig, da Infrastrukturen und Systeme der Wasserversorgung optimal zugeschnitten sind auf die lokalen Gegebenheiten wie Hydrologie, Topographie oder Siedlungsstruktur. Entsprechend unterschiedlich und nahezu unvergleichbar anhand einzelner Indikatoren seien die Kosten für den Verbraucher.

Zwar liegt mit der Verabschiedung der Ball jetzt bei den Mitgliedsstaaten, die Richtlinie entsprechend in nationales Recht umzusetzen. Doch auch in Brüssel ist die Arbeit laut VKU noch nicht getan: „Der europäische Grüne Deal muss Trinkwasserschutz und Gewässerschutz eng miteinander verzahnen. Das gilt vor allem mit Blick auf das Null-Schadstoff-Ziel für Wasser, Böden und Luft, dass die EU-Kommission anstrebt. Damit will sie den Schadstoffeintrag an der Quelle angehen. Nur so kann es uns gelingen, langfristig die Qualität des Trinkwassers sicherzustellen.“

„Nach fünfjährigen Verhandlungen ist nun endlich der Weg frei für die neue EU-Trinkwasserrichtlinie. Sie leistet einen wesentlichen Beitrag zum Gesundheitsschutz der Verbraucher und sorgt für mehr Transparenz über qualitative und wirtschaftliche Fakten zu Wasser. Als besonders erfreulich hervorzuheben sind die Regelungen bei den Kernelementen der Richtlinie. Hierzu gehört unter anderem der verbesserte Zugang aller EU-Bürger zu Trinkwasser“, betonte BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, Martin Weyand.

Positiv sei hier die Entscheidung, Trinkwasser in Kantinen, Restaurants oder an öffentlichen Stellen mit Trinkbrunnen zugänglich zu machen – ein wichtiges Bekenntnis zum Lebensmittel Nr. 1. Außerdem wurden EU-weit harmonisierte Regelungen zu Materialien und Werkstoffen erlassen, die in Kontakt mit Wasser für den menschlichen Gebrauch kommen. Damit werde der Gesundheitsschutz der EU-Bürger gestärkt.

Verknüpfung von EU-Trinkwasserrichtlinie und EU-Wasserrahmenrichtlinie

Darüber hinaus werde durch die Verknüpfung der EU-Trinkwasserrichtlinie mit der EU-Wasserrahmenrichtlinie die Notwendigkeit des Schutzes der Gewinnungsgebiete für die Versorgung mit Wasser für den menschlichen Gebrauch, des Schutzes der Wasserschutzgebiete und des Schutzes der Einzugsgebiete aufgezeigt, erläuterte Weyand. Durch die Einführung des risikobasierten Ansatzes mit Risikobewertung und Risikomanagement würden künftig auch die Verursacher bei der Festlegung von Vorsorge- und Abhilfemaßnahmen einbezogen.

Voraussetzung für diese verursachungsgerechten Lösungen sei die Zusammenarbeit von Behörden. „Oberstes Ziel dieses Ansatzes ist die Sicherheit der Wasserversorgung. Angesichts der Nitrat- und Pestizidbelastungen in vielen Einzugsgebieten ist dies ein seit langem überfälliger Schritt. Der BDEW hatte sich bei der Überarbeitung der Richtlinie erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Subsidiaritätsprinzip, die Organisationshoheit, sowie gesundheitliche Ziele der Richtlinie, das Vorsorgeprinzip und der Umwelt-Rechtsrahmen abgesichert werden.

Nachdem die EU-Trinkwasserrichtlinie nun auch vom Europäischen Parlament angenommen worden ist, muss die Bundesregierung jetzt zügig die Umsetzung in nationales Recht vorantreiben“, bekräftigte Weyand.

DK

 

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