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(GZ-1/2-2021)
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► Elektromobilität:

 

Gipfeltreffen zum Ausbau der Ladeinfrastruktur

 

Vertreter der Energiewirtschaft, der kommunalen Unternehmen und der Automobilindustrie kamen auf Einladung der Bundesminister Peter Altmaier und Andreas Scheuer zu einem Spitzengespräch zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zusammen. Sie bekräftigten, dass nur durch eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller Akteure eine weitere erfolgreiche Verbreitung von Elektrofahrzeugen im Markt gelingen kann. Aus Sicht des DStGB bedarf es jetzt auch einer gezielten Unterstützung der Kommunen, um kommunale Elektromobilitätsmanager zu installieren, die den Ausbau der Ladeinfrastruktur vor Ort vorantreiben und koordinieren.

Als wichtiger Schritt wurde vom Bundeswirtschaftsministerium insbesondere die Schaffung eines einheitlichen, nutzerfreundlichen Bezahlsystems angekündigt. Dieses soll auch grenzüberschreitendes Laden in der EU ermöglichen. Durch einheitliche technische Standards sollen das Ladeerlebnis, aber auch die Netzintegration verbessert werden. Angekündigt wurde zudem ein vereinfachtes Abrechnungsverfahren im Zuge der EEG-Umlage.

Neues Förderprogramm

Das Bundesverkehrsministerium erläuterte u.a., dass ein neues Förderprogramm für die öffentliche Ladeinfrastruktur Anfang 2021 mit einem Volumen von 400 Millionen Euro aufgelegt wird. Für den Ausbau der gewerblichen Ladeinfrastruktur sollen 350 Millionen Euro in einem Förderprogramm ab Frühjahr 2021 investiert werden. Das anvisierte Schnellladenetz mit 1.000 Standorten soll an großen Verkehrsachsen und Kommunen ausgeschrieben werden. Hierzu wird derzeit ein Schnelllade-Gesetz erarbeitet.

Angesichts rasant wachsender Zulassungszahlen bei Elektrofahrzeugen, warnen einzelne Akteure vor fehlenden Lademöglichkeiten im öffentlichen Raum. Laut Deutschem Städte- und Gemeindebund ist unstrittig, dass den Kommunen beim Aufbau der Ladeinfrastruktur eine Schlüsselstellung zukommt. Damit sie beim Auffinden neuer Flächen, aber auch bei den notwendigen Genehmigungsprozessen vor Ort den Markthochlauf in der gebotenen Geschwindigkeit unterstützen können und nicht zum Flaschenhals werden, benötigten sie die Unterstützung von Bund und Ländern.

Das schon lange formulierte und richtige Ziel, 1 Million Ladepunkte in Deutschland bis 2030 zu schaffen, wird aus Sicht des DStGB nur erreicht, wenn auch die Kommunen entsprechend ausgestattet werden. Neben den übergeordneten Koordinierungsstellen von Bund und Ländern brauche es gerade vor Ort Expertise und Personal für die Standortfindung, Genehmigung und Errichtung von Ladeinfrastruktur. Daher bedürfe es gesonderter Förderprogramme seitens Bund und Land, um so genannte Elektromobilitätsmanager flächendeckend zu verankern.

Genehmigungsverfahren vereinfachen

Da einzelne Ladesäulen am Straßenrand den zu erwartenden Bedarf an Lademöglichkeiten nicht decken werden, sei eine Priorisierung auf Schnellladeparks an Autobahnen und Hauptverkehrsstraßen ebenso notwendig wie eine zeitnah zu erreichende Versorgungsauflage für Tankstellen.

Damit Elektromobilität flächendeckend verfügbar wird, müssten alle Akteure ihren Beitrag leisten, Automobilindustrie, Energiewirtschaft aber auch der Handel und die Arbeitgeber. Neben den Förderprogrammen sollte der Blick zudem auf eine Vereinfachung der Prozesse und Genehmigungsverfahren gerichtet werden, damit nach gleichem Muster Ladeinfrastruktur schneller und bürokratiearm entstehen kann.

Laut VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing ist der Ausbau der Ladeinfrastruktur entscheidend für die Verkehrswende. Die Stadtwerke hätten in den vergangenen Jahren dazu einen erheblichen Beitrag geleistet.

„Klar ist: Stadtwerke werden auch in Zukunft maßgeblich den Ausbau der Ladeinfrastruktur voranbringen. Damit wir die notwendigen Investitionen tätigen können, müssen jedoch bestehende Hemmnisse zügig abgebaut und die Rahmenbedingungen für den Ausbau der privaten und öffentlichen Ladeinfrastruktur optimiert werden.“

„Wir benötigen schleunigst Flächen für den Ausbau der privaten und öffentlichen Ladeinfrastruktur. Darauf muss der Rechtsrahmen für die Elektromobilität ausgerichtet werden. So sollte etwa das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG), das sich gerade im parlamentarischen Verfahren befindet, sinnvoll erweitert werden und zum Beispiel auch Kunden- und Besucherparkplätze in gewerblichen Gebäuden und Quartierslösungen mit in den Blick nehmen“, fuhr Liebing fort.

Entscheidend sei, dass alle Akteure, die Zugriff auf Flächen haben, an einem Strang ziehen. Benötigt werde daher ein nationaler Stakeholderdialog, der über den Ladegipfel hinausgeht. Kommunen, Energiewirtschaft, Automobilwirtschaft, Handel und Wohnungswirtschaft müssten an einen Tisch.

Liebing zufolge ist kundenfreundliches Laden das A und O. Dabei gehe es weniger um ein einheitliches Bezahlsystem als vielmehr um einfache und flexible Bezahlmöglichkeiten für Kunden. Nur Einheitlichkeit aus Prinzip schränke die Möglichkeiten der Kunden ein und nehme den Betreibern von Ladesäulen Flexibilität und Innovationsspielräume.

Von ca. 32.000 öffentlichen Ladepunkten in Deutschland sind fast 17.500, also 54 Prozent der Ladepunkte, in kommunaler Hand. Lag der kommunale Anteil 2010 noch bei 35 Prozent, stieg er bis 2014 bereits auf 46 Prozent.

„Das belegt: Die kommunalen Unternehmen sind die treibende Kraft beim Ausbau öffentlicher Ladepunkte“, betonte der VKU-Hauptgeschäftsführer. Dies gelte gerade auch für den ländlichen Raum, wo der Anteil der Ladepunkte, die sich in kommunaler Hand befinden, sogar bei 57 Prozent liegt.

DK

 

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