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(GZ-23-2020)
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► Kommunale Kläranlagen:

 

32. DWA-Leistungsnachweis

 

Die Anforderungen der europäischen Kommunalabwasserrichtlinie wurden 2019 durch die kommunalen Kläranlagen im bundesweiten Mittel erfüllt oder deutlich übertroffen. Das stellt die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) als eines der Ergebnisse ihres jährlich durchgeführten Leistungsnachweises kommunaler Kläranlagen fest. 2019 beteiligten sich bundesweit 5.310 Kläranlagen. Die Ergebnisse zeigen ein repräsentatives Bild ihrer Reinigungsleistung.

Besonders betrachtet wurde in diesem Jahr der Anfall von Klärschlamm auf den Kläranlagen und dessen Phosphorgehalt. Für DWA-Präsident Prof. Dr. Uli Paetzel sind die Ergebnisse des Leistungsnachweises durchaus positiv:

„Die Leistungen von Kläranlagen für die Bürgerinnen und Bürger, besonders aber für eine intakte Umwelt, werden in der Öffentlichkeit oft als allzu selbstverständlich hingenommen oder überhaupt nicht wahrgenommen. Dabei tragen die Kläranlagen im Land durch ihre sehr guten Reinigungsleistungen viel zu einer intakten Umwelt bei. Auch spiegeln sich hier die Leistungen des Personals wider, das die Anlagen betreibt. Diesem gilt in den Zeiten der Covid-19-Pandemie unser besonderer Dank.“

Die Abbaugrade für Verschmutzungen liegen weitestgehend konstant auf einem hohen Niveau. Regionale Unterschiede – besonders im Norden und Nordosten – dürften auf Trennsysteme (getrennte Rohre für Regen- und Schmutzwasser) zurückzuführen sein. Wird das Schmutzwasser nicht mit Niederschlagswasser vermischt, sind die Schmutzstoffkonzentrationen im Zulauf der Kläranlagen höher, und die Reinigungsleistung steigt. Kläranlagen mit Anschlussgrößen unter 1.000 Einwohnerwerten haben allerdings einen überproportionalen Anteil an den in die Gewässer eingeleiteten Phosphorfrachten.

Phosphorgehalt im Klärschlamm

Bei der Abwasserreinigung fällt auf den Kläranlagen Klärschlamm an. Die Masse des anfallenden Schlamms kann von Kläranlage zu Kläranlage sehr unterschiedlich sein. Mittelwerte liegen zwischen 15 und 18 kg pro Person im Jahr. Interessant ist der Phosphorgehalt im Klärschlamm, denn in den kommenden Jahren muss aufgrund der Klärschlammverordnung dieser Phosphor zurückgewonnen werden, sobald der Phosphorgehalt in der Klärschlammtrockenmasse zwei Prozent oder mehr beträgt. Wie die Daten des Leistungsnachweises zeigen, liegen die Phosphorgehalte im Klärschlamm bei Anlagen größer 1000 Einwohnerwerte bei rund 85 Prozent der Anlagen über zwei Prozent. Damit wären nur wenige Anlagen nicht von einer Pflicht, Phosphor zurückzugewinnen, betroffen.

Auf vielen Kläranlagen wird bereits Strom erzeugt. Die Eigenstromerzeugung beträgt insgesamt 1.282 GWh/a. An der erfassten Ausbaugröße von 129 Mio. E haben die Anlagen mit Eigenstromerzeugung einen Anteil von 63 %.

„Durch einen weiteren Ausbau einer Faulgasverstromung sind hier, jedoch abhängig von der in den Landesverbänden jeweils vorherrschenden Anlagenstruktur, noch Potenziale zu heben“, heißt es in dem Bericht.

Derzeit wird der für die Abwasser- und Schlammbehandlung auf den Kläranlagen benötigte Strom bundesweit bilanziert schon zu 40 % durch Eigenstromerzeugung abgedeckt.

Ein genereller weiterer Handlungsbedarf auf den Kläranlagen könnte in den kommenden Jahren durch gesetzliche Auflagen zum Bau einer vierten Reinigungsstufe für die Entfernung von Spurenstoffen aus dem Abwasser ausgelöst werden. Derzeit werden auf diesem Gebiet umfangreiche Untersuchungen vorgenommen.

DK

 

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