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(GZ-22-2020)
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► Solarenergie:

 

Einspeisevergütungs-Stopp verhindern

 

Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger fordert alle Bürgerinnen und Bürger des Freistaats auf, ihre PV-Anlagen, die schon länger am Netz sind, bei der Bundesnetzagentur für das Marktstammdatenregister bis spätestens Januar 2021 zu registrieren, ansonsten drohe ein vorübergehender Stopp der Vergütung für den eingespeisten Strom ab Februar 2021.

Aiwanger: „Die Bundesnetzbetreiber und die Netzbetreiber weisen schon sehr aktiv auf die Registrierungspflicht hin. Ich mache auch nochmal deutlich: Registrieren Sie sich. Es ist relativ unkompliziert, nehmen Sie sich die Unterlagen mit den entsprechenden technischen Daten Ihrer Anlage zur Hand und gehen Sie auf die Seite der Bundenetzagentur im Internet.“

PV-Anlagen (inkl. Stromspeicher), die vor dem 31.01.2019 in Betrieb genommen wurden, müssen bis zum 31.01.2021 registriert sein. PV-Anlagen, die ab Februar 2019 in Betrieb gegangen sind, müssen sich innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme registrieren.

„In Bayern sind PV-Anlagen im niedrigen sechsstelligen Bereich noch nicht registriert, das betrifft viele Bürgerinnen und Bürger, die einen wertvollen Beitrag zur Energiewende leisten. Wir wollen ein böses Erwachen hinsichtlich vorübergehend eingehaltener Einspeisungsvergütungen ab Februar 2021 vermeiden“, erklärt der Staatsminister.

Das Marktstammdatenregister Web-Portal ist hier zu finden: www.marktstammdatenregister.de

Die VKU Landesgruppe Bayern weist darauf hin, dass auch andere Anlagen erneuerbarer Erzeugung sowie KWK-Anlagen registriert sein müssen, um nach dem 31.1.2021 ihren Anspruch auf Vergütungszahlungen zu erhalten.

Die Verteilnetzbetreiber haben die bei ihnen im Netz liegenden Betreiber ebenfalls aufgefordert, die Registrierung vorzunehmen. Ihnen ist sehr an einem reibungslosen Prozess gelegen, da nicht registrierte Anlagen einen erheblichen Mehraufwand bedeuten würden.

 

 

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