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(GZ-14-2020)
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► „Was lange währt, wird endlich gut“

 

Bundestag verabschiedet Gebäudeenergiegesetz

 

Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) inklusive der Regelungen zu Windenergieabständen sowie zur Aufhebung des PV-Ausbaudeckels beschlossen. Wie Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier betonte, „geht es bei der Energiewende weiter voran“. Die Entscheidungen des Bundestages leisteten hierfür einen wichtigen Beitrag. Das GEG wird im Herbst in Kraft treten.

Konkret gilt für Neubauten künftig ein einheitliches Anforderungssystem, in dem Energieeffizienz und Erneuerbare Energien integriert sind. Zudem ist Strom aus erneuerbaren Energien künftig als anteilige Nutzung erneuerbarer Energien anrechenbar. Auch ist ein Mindestdeckungsanteil von 15 Prozent des Wärme- und Kältebedarfs erforderlich.

Ab 2026 wird ein Verbot von Neuinstallationen von Öl- und Kohlekesseln eingeführt. Ferner wird die Ausstellungsberechtigung für Energieausweise für Neubauten und Bestandsgebäude sowie für Wohn- und Nichtwohngebäude vereinheitlicht.

Demnach dürfen Absolventen einer gewerblichen Ausbildung im Baubereich (Techniker/Handwerksmeister) künftig Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen. Darüber hinaus müssen beim Verkauf oder bei umfangreichen Änderungen an bestehenden Ein- und Zweifamilienhäusern obligatorische Energieberatungen durchgeführt werden.

„Was lange währt, wird endlich gut“, kommentierte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing den Beschluss. Denn damit neige sich nicht nur das über mehrere Jahre dauernde Gesetzgebungsverfahren zur Gebäudeenergie einem positiven Ende zu, sondern es würden endlich auch lange strittige Fragen des Ausbaus der Erneuerbaren Energien gelöst.

Gerade für die zuletzt in den Gesetzentwurf aufgenommene Aufhebung des 52-GW-PV-Deckels sei es allerhöchste Eisenbahn. Mit dem Bundestagsbeschluss werde nun auch die Debatte um bundesweite pauschale Abstandsregelungen für die Windenergie beendet. Damit würden zwei Bremsklötze für den EE-Ausbau entfernt, die in der Vergangenheit für erhebliche Verunsicherung in der Branche gesorgt haben. Jetzt komme es zum einen darauf an, dass die Länder mit der Regelung verantwortungsvoll umgehen und dass wir den weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien zügig voranbringen.

VKU: Neue Potenziale bei der lokalen Umsetzung der Energiewende

Das Gebäudeenergiegesetz selbst enthält Regelungen, die kommunalen Unternehmen neue Möglichkeiten bei der Wärmewende einräumen. So wird etwa im Gesetz erstmalig die Grundlage geschaffen, um Anforderungen an eine effiziente und nachhaltige Wärmeversorgung von Gebäuden in Form von Quartierslösungen zu erfüllen. Damit wird Liebing zufolge der Blick vom Einzelgebäude auf das Quartier gerichtet. Durch diesen ganzheitlichen Ansatz können neue Potenziale bei der lokalen Umsetzung der Energiewende gehoben werden.

Gut sei auch, dass der Gesetzentwurf eine vernünftige Regelung zu den sogenannten Primärenergiefaktoren enthält. Frühere Entwürfe sahen eine Vorschrift vor, die für den aktuell erforderlichen Ausbau der Wärmenetze äußerst problematisch gewesen wäre. „Hiervon ist die Politik richtigerweise abgerückt“, meinte Liebing.

Aus VKU-Sicht ist auch die Einführung einer anlassbezogenen, verpflichtenden Energieberatung ein richtiger Ansatz. Nur wer über den energetischen Zustand seines Hauses Bescheid weiß, könne eine sachgerechte Entscheidung über die unterschiedlichen Sanierungsansätze treffen. Ob der Ansatz, dass eine Energieberatung nur dann obligatorisch ist, wenn auch vor Ort ein kostenfreies Angebot dafür vorhanden ist, der Sache dient, bleibe abzuwarten. Aus Sicht des VKU muss zeitnah evaluiert werden, inwieweit die Regelung ausreichend Anreize bietet, die ambitionierten Dekarbonierungsziele der Bundesregierung im Gebäudebereich voranzubringen.“

„Es ist gut, dass das GEG nun endlich verabschiedet wurde. Im Zusammenspiel mit BEHG und der Neuordnung der Förderlandschaft setzt es die zukünftigen Leitplanken für den Wärmemarkt und ist eine wichtige Grundlage für das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor“, stellte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, fest.

Besonders erfreulich sei, dass mit dem nun möglichen Einsatz von Biomethan in Brennwertkesseln die Anrechenbarkeit erneuerbarer Gase im Gebäudebereich verbessert wurde. Auch im Hinblick auf Wärme aus KWK-Anlagen beinhalte das Gesetz praxisgerechte Regelungen.

Eine Chance sei jedoch vertan worden, indem der Einsatz von grünem Wasserstoff im Rahmen der Innovationsklausel nur verhalten berücksichtigt wurde. Der BDEW hatte hierfür eine umfangreichere Erweiterung der Innovationsklausel vorgeschlagen, die erste Bewertungsgrundlagen für Wasserstoff auf Basis Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt vorsah. Anstatt der Umsetzung dieses innovativen Modellansatzes wird das Vorhaben vorerst verschoben.

Erfreulich sei, dass gemeinsam mit dem GEG laut Andreae auch die Aufhebung des Förderdeckels für die Photovoltaik gesetzlich festgeschrieben wurde. Diese sei schon lange überfällig gewesen. Für eine bessere Anrechenbarkeit von PV-Strom für Neubauten seien Vorschläge des BDEW umgesetzt worden, die mit neuen Kappungsgrenzen einen stärkeren Anreiz für den Einsatz dieser Technologien setzen.

BWP: Vertane Chance

Das Gebäudeenergiegesetz bleibt weit hinter seinem Potenzial zurück, hob Martin Sabel vom Bundesverband Wärmepumpe (BWP) hervor. So mache das GEG nun den aktuellen Effizienzhaus (EFH)-70-Standard zum europäisch geforderten Niedrigstenergiegebäude, obwohl Bauen auf einem EFH-55-Niveau spätestens durch die zwischenzeitlich beschlossene
CO2-Bepreisung längst wirtschaftlich ist.

„Das GEG ist leider eine vertane Chance. Wir brauchen höhere Anforderungen an Effizienz und Erneuerbare Energien, angesichts des entscheidenden Beitrags, den der Gebäudesektor zur Erreichung der Klimaziele leisten muss. Die Heizungsbranche steht bereit, ihren Beitrag zu leisten“, unterstrich Sabel. Wärmepumpen seien aktuell das bei Neubauten am häufigsten gewählte Heizsystem. Das neue Gebäudeenergiegesetz hätte auf diesem Erfolg weiter aufbauen müssen, auch um die Potenziale der Technologie noch besser zu nutzen.

DK

 

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