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(GZ-14-2020)
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► Klimaschutz:

 

Verbleibendes CO2-Budget soll oberste Messlatte sein

Bayerische Wasserkraftverbände VWB und LVBW unterstützen Stellungnahme der LEE Bayern zum Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetzes

 

Nur noch 0,67 Milliarden Tonnen CO2-Ausstoß: So viel stehen dem Bundesland Bayern ab 2020 zur Verfügung, wenn die Erderwärmung auf maximal 1,5°C begrenzt werden soll. Diese Zahl basiert auf dem im Mai 2020 veröffentlichten Umweltgutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen der Bundesregierung. In ihrer Stellungnahme zum Entwurf des Bayerischen Klimaschutzgesetz appelliert die Landesvertretung Bayern des Bundesverbandes Erneuerbare Energie (LEE Bayern) an die Staatsregierung, dieses CO2-Budget als Messlatte für die Klimaschutzmaßnahmen im Freistaat zu nehmen und darauf basierend verbindliche und konkrete Maßnahmen und Vorgaben im Klimaschutzgesetz zu definieren.

Die Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern (VWB) e.V. und der Landesverband Bayerischer Wasserkraftwerke (LVBW) eG unterstützen die Stellungnahme, die zur Diskussion des Entwurfs des Klimaschutzgesetzes in den Ausschüssen in der zweiten Juni-Hälfte eingereicht wurde. Die Wasserkraft-Verbände hatten bereits in ihrer Stellungnahme von Januar die Notwendigkeit von mehr Verbindlichkeit im Klimaschutzgesetz sowie Priorisierung der CO2-Reduktion und Erzeugung von regenerativer Energie betont.

Hürden beseitigen

Die Landesverbände der regenerativen Sparten Wasserkraft, Solar-, Bio- und Windenergie sowie Geothermie, die in der LEE Bayern organisiert sind, fordern ein klares Bekenntnis zum 1,5 Grad Klimaschutz-Ziel, verbindliche Steuerungsmaßnahmen und eine transparente Überprüfung der Umsetzung. Die bisher vorgelegten Maßnahmen und Ziele seien nicht ausreichend für signifikanten Klimaschutz, so die LEE Bayern. Zudem sei die Entbürokratisierung und Erleichterung von Genehmigungsverfahren nötig. Hürden beim Ausbau der erneuerbaren Energien wie der Rückbau von Wehren an Wasserkraftstandorten sowie die 10-H-Regelung für Windenergieanlagen müssten beseitigt werden.

Zudem soll der Staat eine größere Vorbildfunktion übernehmen, Kommunen bei der Durchführung von Klimaschutzmaßnahmen finanziell unterstützen und Klimaschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe kommunizieren. Der Freistaat Bayern solle seine Vorbildfunktion auch dahingehend ausüben, dass staatliche Grundstücke, vor allem Wald- und Gewässergrundstücke, nicht nur der Zielerreichung einer klimaneutralen Verwaltung zur Verfügung stehen, sondern diese vorrangig zur Produktion von erneuerbarer Energie genutzt werden können.

Mit Bezug auf die Wasserkraft im Freistaat haben die Wasserkraftverbände VWB und LVBW in ihrer Stellungnahme von Januar zudem gefordert, dass die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), an denen derzeit gearbeitet wird, zügig mit den Klimazielen der Bundesregierung und der Bayerischen Staatsregierung abgestimmt werden. Außerdem sollten Machbarkeitsstudien und ökologische Gutachten förderfähig sein. Weiterhin fehle in dem Maßnahmenpaket der bayerischen Staatsregierung das im April 2012 angekündigte Förderprogramm für ökologische Verbesserungen an Wasserkraftanlagen.

Die Wasserkraft ist die älteste Erneuerbare Energien-Art in Bayern. Sie ist grund-, mittel- und spitzenlastfähig sowie speicherfähig. Sie liefert konstant und zuverlässig CO2-frei Strom und trägt zur Stabilität und Flexibilität der regionalen Netze bei. Rund 4.000 Wasserkraftwerke sind in Bayern in Betrieb. In den vergangenen Jahren trugen die Anlagen durchschnittlich zwischen 13 und 15 Prozent zur Bruttostromerzeugung im Freistaat bei.

 

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