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(GZ-19-2019)
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► Regionaler Planungsverband München:

 

Plädoyer für Flächennutzung mit Maß und Ziel

 

Eine Reihe von Forderungen für eine nachhaltige und zielgerichtete Flächeninanspruchnahme in Bayern hat der Regionale Planungsverband München (RPV) in seiner Planungsausschusssitzung in der Gemeinde Oberhaching unter der Leitung von RPV-Verbandsvorsitzendem und Erstem Bürgermeister Stefan Schelle beschlossen. Zudem wurde die Staatsregierung in einer Stellungnahme zur geplanten Änderung des Bayerischen Landesplanungsgesetzes gebeten, die im Forderungskatalog enthaltenen Vorschläge für eine nachhaltige Flächennutzung zu berücksichtigen.

Eine staatlich verordnete Flächenverbrauchsobergrenze mit Flächenzuweisungen an die Gemeinden wurde vom RPV bereits in der Planungsausschusssitzung vom Juni 2019 abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass sie den unterschiedlichen Bedarfen der Städte und Gemeinden nicht gerecht wird und gegen die kommunale Planungshoheit verstößt. Laut RPV wird in der Region München bereits mit besonderer Verantwortung flächensparend Stadt-, Orts- und Regionalentwicklung betrieben. Im neuen Regionalplan sei ein entsprechender effizienter und nachhaltiger Umgang mit Flächen normiert.

Der Umgang mit Flächennutzung dürfe nicht mittels eines einzigen Kriteriums, scheinbar einfach, geregelt werden. Ökologische Festlegungen, wirtschaftliche Bedarfe und soziale Aspekte seien gleichrangig und müssten in eine Regelung zur Flächennutzung auch gleichgewichtig eingehen.

Versiegelte Fläche als Maßstab

Um die Flächennutzung sinnvoll zu steuern, sei als Maßstab von der tatsächlich versiegelten Fläche auszugehen. Dafür sprächen auch Aspekte wie Hochwasserschutz, Auswirkungen des Klimawandels und Biodiversität. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche eigne sich nicht dafür. Sie enthalte Freiflächen wie Parks und Grünanlagen; dazu zähle beispielsweise der Englische Garten in München.

„Die Siedlungs- und Verkehrsfläche ist nicht das, was wir als Betonflut sehen, das ist viel Freifläche, auch die Streuobstwiese, die als Ausgleichsfläche, für den Kindergarten angelegt wurde“, erläuterte RPV-Verbandsvorsitzender Schelle. „Der Druck auf diese Grünflächen innerhalb bestehender Bebauung wird dann immer stärker.“ In Bayern sind lediglich 50 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt. „Wir regen an zu prüfen, ob für die Definition und Erfassung einer versiegelten Fläche die satellitengestützte Erfassung der Bodenversiegelung in Bayern, wie sie das Bayerische Landesamt für Umwelt in Zusammenarbeit mit der DLR erarbeitet hat (zuletzt 2017), geeignet ist“, heißt es weiter.

Wie der RPV zudem beschloss, darf die Inanspruchnahme von Flächen mit einer entsprechenden Versiegelung, auf die die kommunale Planung keinen bestimmenden Einfluss hat, nicht den Kommunen und auf mögliche Kontingente angerechnet werden.

Begrenzungen von Flächeninanspruchnahme gelten aus Sicht des Verbandes nicht für Siedlungs- und Verkehrsflächen in rechtswirksamen Flächennutzungsplänen. Die Kommunen hätten ihre Flächennutzungspläne im Rahmen ihrer Planungshoheit nach aufwändigen Anhörungen und intensiven Bürgerbeteiligungsverfahren beschlossen. Sie seien vom Freistaat Bayern genehmigt worden. Die Gemeinden müssten unbedingt für diese langfristig angelegten Zukunftsperspektiven einen Vertrauensschutz bekommen.

Kommunale Planungshoheit im Visier

Wie Stefan Schelle ausführte, sei die kommunale Planungshoheit sehr wichtig, weshalb den Kommunen nur die Planungen auf mögliche Kontingente angerechnet werden sollen, die sie tatsächlich verantworten. Außen vor bleiben müssten staatliche Planungen wie etwa Staatsstraßen, Schieneninfrastruktur, weiterführende Schulen oder privilegierte Vorhaben nach § 35 Baugesetzbuch wie Windräder oder Aussiedlerhöfe. Andernfalls stünden den Gemeinden zu geringe Flächenverbrauchskontingente zur Verfügung. 

Bei der künftigen Versiegelung von Flächen spricht sich der Planungsausschuss für eine Gewichtung aus, damit öffentliche Aufgaben und die Sicherheit gewährleistet sind. Für Gemeindebedarfsflächen wie etwa Kitas, Schulen, Radwege, den Nahverkehr oder Feuerwehreinrichtungen müsse ein niedrigerer Faktor gelten als etwa für den geförderten oder den allgemeinen Wohnungsbau. Den höchsten Faktor fordert der RPV für Gewerbeflächen. Zudem seien die städtebaulichen Strukturen der unterschiedlichen Kommunen zu beachten.

„Die genannten Bausteine müssen in einer einfachen Struktur umsetzbar gestaltet werden“, heißt es im Forderungskatalog. Dabei sei für Gemeinden ein Zeitfenster zur flexiblen Entwicklung kommender Flächennutzungen außerhalb ihrer bestehenden Flächennutzungspläne von mindestens fünf Jahren vorzusehen.

DK

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