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(GZ-7-2018) 
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Datenschutzreform 2018

Start einer neuen Informationsreihe auf der Homepage des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz Vierzig Jahre nach dem Inkrafttreten des ersten Bayerischen Datenschutzgesetzes kommt es im Jahr 2018 zu einer weitreichenden Datenschutzreform: Die europäische Datenschutz-Grundverordnung wird ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union – und damit auch im Freistaat Bayern – unmittelbare Geltung beanspruchen und die bisherige allgemeine europäische Datenschutz-Richtlinie ersetzen.

Sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene sind bereits die ersten Gesetzgebungsverfahren angelaufen, um das nationale Recht mit dem neuen europäischen Datenschutzrechtsrahmen umfassend in Übereinstimmung zu bringen. Im Bereich der bayerischen öffentlichen Verwaltung sind insbesondere die staatlichen und kommunalen öffentlichen Stellen selbst für die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung verantwortlich. Dies ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Zur Unterstützung stellt der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Prof. Dr. Thomas Petri, daher künftig zu ausgewählten Themenbereichen des neuen Datenschutzrechts fortlaufend Informationen und Hilfestellungen bereit. Startzeitpunkt ist heute – ein Jahr vor dem Geltungsbeginn der Datenschutz-Grundverordnung.

Die einzelnen Veröffentlichungen dieser Informationsreihe sind in der Rubrik „Datenschutzreform 2018“ unter https://www.datenschutz-bayern.de im Internet abrufbar. Sie können darüber hinaus mittels eines eigens eingerichteten RSS-Feeds abonniert werden.

Prof. Dr. Petri: „Ich hoffe, dass mein neues Informationsangebot den bayerischen öffentlichen Stellen bei der Umstellung auf das neue Datenschutzrecht hilfreich sein kann. Daher ermuntere ich alle bayerischen Behörden, Gerichte und sonstigen öffentlichen Stellen, dieses Angebot anzunehmen. Besonders würde ich mich freuen, wenn meine neue Informationsreihe auch bei den übrigen Besuchern meiner Homepage, insbesondere bei den bayerischen Bürgerinnen und Bürgern, auf Interesse stößt.“

Arbeitshilfen zur praktischen Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, der Richtlinie (EU) 2016/680 (Richtlinie zum Datenschutz bei Polizei und Justiz) und des neuen Bayerischen Datenschutzgesetzes für bayerische öffentliche Stellen:

https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/sus/datensicherheit/arbeitshilfen_stand_28_2_2018_neu.pdf

RED

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