Fachthemazurück

(GZ-5-2018) 
gz fachthema

 ► Stadtratsmitglieder im Aufsichtsrat der Stadtwerke:

 

Interessenkonflikt bei Konzessionsvergaben Strom/Gas?

Gemeinden und Städte schreiben die Vergabe von Strom- und Gaskonzessionen nach §§ 46 ff. EnWG aus. Meist beteiligen sich an diesen Ausschreibungsverfahren auch die eigenen Stadt- und Gemeindewerke oder neu zu gründende kommunale Unternehmen.

Oft sind im Aufsichtsrat der kommunalen Versorgungsunternehmen gerade auch kommunale Mandatsträger, die somit auf beiden Seiten des Verfahrens sitzen. Hierbei besteht die Gefahr von Interessenkollisio-
nen und das Risiko der Nachprüfung durch unterlegene Bieter.

Auch wenn das OLG Stuttgart (OLG U 66/16) am 05.01.2017 zum Ergebnis kam, dass diese Mandatsträger nicht automatisch befangen seien, sondern konkrete Tatsachen vorliegen müssten, sollten derartige Klagerisiken strukturell vermieden werden.

Detig: RSW empfiehlt beispielsweise die Gründung eines beschließenden Konzessionsvergabeausschusses nach Art. 32 Abs. 2 Satz 1 GO in Erwägung zu ziehen, dem gerade keine Aufsichtsratsmitglieder angehören.

r

GemeindeZeitung

Fachthema

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung