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(GZ-21-2017) 
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Meisterhaft - Das Siegel für nachgewiesene Fachkompetenz

 

Deutsches Baugewerbe: „Meisterhaft” Bau-Guide, Publikation 2017

Durch die 2004 liberalisierte Handwerksordnung hat der Meistertitel stark gelitten. Die Abschaffung der Meisterpflicht für 53 von 94 Handwerken hat dazu geführt, dass es immer mehr Handwerksbetriebe gibt, die von unzureichend qualifizierten Inhabern geführt werden. Die Altgesellenregelung und das Kleinunternehmergesetz verwässern die mit dem Meistertitel verbundenen Kompetenzvorsprünge. In der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, als ob sich Angelernte innerhalb kürzester Zeit dieselben Kenntnisse aneignen können, wie Betriebsinhaber mit Meistertitel.

Die Antwort des Deutschen Baugewerbes auf die Novellierung der Handwerksordnung und die damit verbundene Herabsetzung des Meistertitels ist „Meisterhaft - Das Siegel für nachgewiesene Fachkompetenz am Bau“. Diese Initiative greift bundesweit vom Brunnenbauer bis zum Zimmerer und zeichnet die kontinuierliche Weiterbildung innerhalb eines Bauunternehmens aus. Nur die Fachbetriebe der Innungen erhalten dieses Siegel. Darüber hinaus muss das Unternehmen eine Meister- oder vergleichbare Qualifikation (z. B. Dipl.-Ing.) nachweisen und in die Handwerksrolle mit einem Vollhandwerk eingetragen sein. Dadurch ist sichergestellt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nach § 1, § 7, § 7 a bzw. § 8 der Handwerksordnung erfüllt sind.

Glasklare Vorgaben

Das Zertifizierungssystem beinhaltet glasklare Vorgaben, welche Anforderungen ein Baubetrieb zu erfüllen hat. Innerhalb des Siegels Meisterhaft kann ein Betrieb verschiedene Sterne-Klassen erreichen:

Betriebe der „Drei-Sterne-Klasse“ bilden sich regelmäßig auf besonderen Informationsveranstaltungen von Innung und Verband weiter. Dadurch sind sie immer auf dem neuesten Stand der Technik.

Für die „Vier-Sterne-Klasse“ haben sich die Unternehmen darüber hinaus zur ständigen Fortbildung und betrieblichen Eigenüberwachung verpflichtet. Sie besuchen Tagesseminare, um betriebliche Schwerpunkte gezielt zu vertiefen.

Die „Fünf-Sterne-Klasse“ setzt zusätzlich eine externe Fremdüberwachung durch unabhängige Prüfinstitute voraus.

Alle zwei Jahre werden die Aktualität von Status und Sternen der Meisterhaft-Betriebe überprüft. Überwacht wird das Qualifizierungsverfahrens durch die Zertifizierung Bau GmbH, eine der führenden unabhängigen Zertifizierungsstelle im Bauwesen mit Sitz in Berlin.

In Bayern beteiligen sich 638 Zimmerer- und Holzbaubetriebe an der Initiative. Davon tragen 335 Betriebe das Meisterhaft***-Zeichen, 242 Betriebe sind mit Meisterhaft**** ausgezeichnet und 61 Betriebe führen Meisterhaft*****. Eine Übersicht der zertifizierten Fachbetriebe ist im Meisterhaft-Bau-Guide aufgeführt.

Beilage in der GZ-21-2017

Der Bau-Guide ist 2017 bereits in 2. Auflage erschienen und richtet sich an private, gewerbliche und öffentliche Bauherren, Architekten und Baufinanzierungsinstitute. Auf 40 Seiten finden sie gut geschulte Betriebe, um diese bei der Ausschreibung von Bauleistungen und Bauvergabe besonders berücksichtigen zu können. Damit kann sich der Auftraggeber auf Partner verlassen, die die beauftragten Arbeiten stets entlang dem aktuellen Stand der Technik leisten und bis zum Abschluss des Bauvorhabens zuverlässig und kompetent ausführen. So wird die Innovationskraft des modernen Holzbaus gewährleistet.

Der Bau-Guide liegt der GZ-Ausgabe 21-2017 bei und ist zudem im GZ-Archiv der Sonderveröffentlichungen kostenfrei zum Download. Weitere gedruckte Exemplare können kostenfrei angefordert werden unter info@zimmerer-bayern.com

RED

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