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(GZ-17-2017)
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► Kreislauf- und Recyclingwirtschaft:

 
Verbändemanifest zur Bundestagswahl
 

Die Verbände der Kreislauf- und Recyclingwirtschaft, darunter BDSV, BDE, bvse und VBS, haben sich im Vorfeld der Bundestagswahl mit der Forderung an Politik und Öffentlichkeit gewandt, eine nachhaltige Kreislaufwirtschaft umzusetzen. „Die nächste Legislaturperiode entscheidet, ob unser Land kraftvoll in das Rennen um die modernsten Umwelttechnologien zurückkehrt. Es wird sich zeigen, ob der Recyclingweltmeister Deutschland seiner Rolle gerecht wird“, heißt es in dem Manifest.

„Obwohl die Potenziale, die noch gehoben werden könnten, bekannt sind, legt die deutsche Umweltpolitik den Akteuren Fesseln an. Die Kreislaufwirtschaft kämpft mit wettbewerbsfeindlichen Regelungen. Eine aggressive Staatswirtschaft frisst sich in das Fleisch der Unternehmen, die zusätzlich systematisch gegenüber Staatsbetrieben auf Kommunalebene benachteiligt werden“, betonen die Verbände.

An der Kreislaufwirtschaft hingen 250.000 Arbeitsplätze und eine Bruttowertschöpfung von 25 Milliarden Euro im Jahr. Deutschland habe die Chance, „dass Made in Germany bald nicht nur für Qualität, sondern auch für ökonomische und ökologische Vernunft steht“. Diese Chance gelte es zu nutzen.

Die Verbände fordern, dass Recyclingmaterialien weltweit am freien Warenverkehr teilhaben können. Nationale oder auch europäische Abschottungsmechanismen für Recyclingmaterialien seien wettbewerbs- und damit zugleich innovationsfeindlich. Für Sekundärrohstoffe müssten grundsätzlich die gleichen Marktvorgaben wie für Primärrohstoffe gelten.

Gefordert wird zudem ein europaweites Deponieverbot für unbehandelte Siedlungsabfälle.Deutschland habe das strikte Deponieverbot 2005 eingeführt. Damit die Erderwärmung nachhaltig gestoppt wird, müsse zumindest europaweit gelten, dass Siedlungsabfall nur nach Trennung sämtlicher Wertstoffe und Behandlung biogener Reste deponiert wird.

„Kreislaufwirtschaft muss Teil der Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern werden, deren Umweltschutz noch in den Kinderschuhen steckt“, lautet ein weiterer Appell. Damit fördere Deutschland den Export von Know-how und leiste einen wichtigen Beitrag zur globalen Nachhaltigkeitsstrategie.

Zudem gelte es, das Kreislaufwirtschaftsgesetz zu novellieren, „zumindest in den §§ 17 und 18, um gewerbliche Sammlungen nicht faktisch immer weiter zu verdrängen“. Auch sei das Elektrogesetz zu überprüfen.

Massive Einschränkung gewerblicher Sammlungen

Den Verbänden zufolge haben die bestehenden Regelungen in der Praxis die gewerblichen Sammlungen massiv eingeschränkt: Profiteure der behördlichen Untersagungen seien staatliche Entsorger. In Teilen Deutschlands hätten sie bereits flächendeckend die Sammlung aller Siedlungsabfälle an sich gezogen. Private Entsorger würden vom Markt ausgeschlossen. Im Geltungsbereich des Elektrogesetzes sei die geteilte Produktverantwortung gescheitert und hinter den Optierungen der Kommunen steckten bloße Deckungsbeitragssteigerungen.

Gefordert wird darüber hinaus die Abschaffung des Umsatzsteuerprivilegs für staatliche Entsorger, verschärfe dieses doch die wettbewerbliche Schieflage in der Kreislaufwirtschaft. Private Unternehmen können diesen unfairen Preisvorteil häufig nicht kompensieren.

Künftig soll es auch möglich sein, kommunale Abfall- und Wassergebühren durch das Bundeskartellamt zu überprüfen. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen müsse die Marktmissbrauchskontrolle auch bei öffentlich-rechtlichen Gebühren wieder ermöglichen.

Gefordert wird neben einer Mantelverordnung zum Umgang mit mineralischen Abfällen und Böden, „damit endlich die 16 unterschiedlichen Länderregelungen durch ein bundesweites, praktikables und nachhaltiges Regelwerk abgelöst werden“ auch eine Klarstellung der Abfallerzeugereigenschaften des Bauherren. Dieser müsse gemäß dem Verursacherprinzip die Informationspflicht gegenüber dem Auftragnehmer für aus seinem Besitz stammende gefährliche Stoffe in der Gebäudesubstanz erhalten.

Zudem soll das EU-Umweltzeichen dahingehend weiter entwickelt werden, die Recyclebarkeit und den Einsatz von Recyclingrohstoffen in Produkten auszuweisen. Darüber hinaus sollte auch der Bund mit gutem Beispiel vorangehen und verstärkt Recyclingprodukte einsetzen.

„Wir fordern eine von der Bundesregierung initiierte Konzeption hinsichtlich der grundlegenden Anforderungen an die Qualitätssicherung der Erfassung von Elektroaltgeräten“, heißt es weiter. Die zerstörungsfreie Erfassung sei eine Grundvoraussetzung für die hochwertige Abfallbehandlung.

Ferner soll laut Verbänden die Wirkweise von Humusdüngern im Düngerecht stärker berücksichtigt werden. Komposte aus getrennt erfassten Bioabfällen aus Haushalten müssten spezifische Regelungen beim Nährstoffvergleich, den Sperrzeiten und der Aufbringungsobergrenze bekommen. Die aktuellen Vorschläge in der Düngeverordnung sähen weitreichende Anwendungsbeschränkungen für organische Düngemittel vor, auch für die Humusdünger. Dabei werde allerdings zu wenig berücksichtigt, wie sich diese organischen Dünger verhalten und zu welchem Zweck sie eingesetzt werden.

DK

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