(GZ-6-2022) |
► Landkreis Rosenheim: |
Landtagspräsidentin Ilse Aigner zu Besuch bei den Bürgermeistern
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Nachdem die alljährliche Klausurtagung in den letzten beiden Jahren Corona-bedingt ausfallen musste, war heuer das Interesse riesengroß: Fast alle Landkreisbürgermeisterinnen und -bürgermeister nahmen an der vom Kreisverband Rosenheim des Bayerischen Gemeindetages organisierten Veranstaltung teil. Schließlich ging es nicht nur darum, von erfahrenen Referenten der Geschäftsstelle des Bayerischen Gemeindetags Insider-Wissen zu erhalten, auch Landrat Otto Lederer war mit seinen Abteilungsleitern im Landratsamt zu Gast und konnte insbesondere zur Ukraine-Krise aus einem Gespräch mit Innenminister Joachim Herrmann von den neuesten Entwicklungen aus erster Hand berichten. Dr. Andreas Gaß informierte über Aktuelles aus dem Kommunalrecht, u. a. zu Bürgerversammlungen, Gemeinderatssitzungen, Gemeinde- und Landkreiswahlen aber auch zur Umsetzung des neuen Grundsteuergesetzes. Erkennbar war bei vielen Nachfragen, wie sehr den Beteiligten der persönliche Austausch in letzter Zeit gefehlt hat. Die stellv. Geschäftsführerin der Geschäftsstelle des Bayerischen Gemeindetages Dr. Juliane Thimet referierte u. a. über die Herausforderungen für die Kommunen, die ausgelöst durch den Klimawandel insbesondere bei Starkregenereignissen oder Sturzfluten zu bewältigen sind. Auch grundsätzliche Fragen der Trinkwasserversorgung als wesentlicher Bestandteil der Kommunalen Daseinsvorsorge, die bei der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms diskutiert werden müssen, wurden dabei erörtert. Kommunale Interessen berücksichtigen Mit Landtagspräsidentin Ilse Aigner wurde diskutiert, dass aus Sicht der Kommunalpolitiker kommunale Interessen bei den Gesetzgebungsverfahren im Landtag zu wenig berücksichtigt werden. Die Einbindung der Kommunalen Spitzenverbände bei der Entwicklung fachlicher und rechtlicher Vorgaben, sowie bei der Ausgestaltung staatlicher Förderprogramme muss dabei stärker berücksichtigt werden. Die Städte, Märkte und Gemeinden müssen auch in ihrer Verschiedenheit auf der staatlichen Ebene wahrgenommen werden und Möglichkeit haben, die verfassungsmäßig zugesicherte kommunale Selbstverwaltung auch in der Praxis uneingeschränkt umzusetzen, so die Forderungen der Bürgermeister. |
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