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(GZ-6-2022)
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► Städtebauförderungsprogramme:

 

Regierung von Unterfranken bewilligt Zuwendungen

Mit der Städtebauförderung unterstützen Bund und Freistaat die bayerischen Städte, Märkte und Gemeinden bei der städtebaulichen Erneuerung. Aus diversen Städtebauförderungsprogrammen mit jeweils unterschiedlichen Schwerpunkten hat die Regierung von Unterfranken nun hohe Zuwendungen für die Städte Würzburg und Kitzingen sowie für die Gemeinden Gerbrunn, Margetshöchheim und Großostheim bewilligt.

Aus dem Sonderfonds „Innenstädte beleben“ im Bayerischen Städtebauförderungsprogramm erhält die Stadt Würzburg für die Umgestaltung des Bereichs „Beim Grafeneckart“ zwischen dem Brückenkopf der Alten Mainbrücke und den Rathaus-Arkaden eine Zuwendung in Höhe von 1.271.000 Euro. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 1.728.300 Euro. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 1.679.800 Euro entspricht die Höhe der Förderung einem Fördersatz von 80 %.

Die Stadt Würzburg will den Bereich zwischen dem Brückenkopf und den Rathaus-Arkaden durch die Umgestaltung der Freiflächen und die Pflanzung von drei Bäumen gestalterisch aufwerten. Dadurch soll die Aufenthaltsqualität erhöht werden. Gleichzeitig gilt es, Konflikte durch die geänderte Verkehrsführung zu reduzieren. Darüber hinaus wird das Mikroklima in der sonst stark versiegelten innerstädtischen Situation durch die geplanten Großbäume und die Grünflächen entlang der Brückenrampe nachhaltig verbessert. Mit der geplanten Umgestaltung erfährt auch das städtebauliche Umfeld des umliegenden Einzelhandels und der Gastronomie eine deutliche Aufwertung. Der Baubeginn ist für Oktober 2022 geplant.

Ebenfalls aus dem Sonderfonds „Innenstädte beleben“ wird der Stadt Würzburg für die Neugestaltung des Kirchplatzes St. Albert im Stadtteil Lindleinsmühle eine Zuwendung in Höhe von 1.203.300 Euro bewilligt. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 1.889.100 Euro. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 1.852.600 Euro entspricht die Höhe der Förderung einem Fördersatz von 80 %.

Mit der Neugestaltung des Kirchplatzes als Schlüsselprojekt des ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) soll das Quartierszentrum im Stadtteil Lindleinsmühle gestärkt und sowohl funktional als auch gestalterisch aufgewertet werden. Zur Ideenfindung wurde 2020 eine Planungswerkstatt durchgeführt. Der 1. Preis soll jetzt umgesetzt werden.

Geschaffen wird ein funktional vielseitiger und hochwertig gestalteter Platz, der alle umliegenden öffentlichen und privaten Nutzungen wie Kindergarten, Quartierszentrum, Hotel oder Einzelhandel aktiv mit einbezieht. Gleichzeitig werden die Belange der Barrierefreiheit berücksichtigt. Mit dem Konzept zur Regenwasserspeicherung nach dem Prinzip einer „Schwammstadt“ wird die Neugestaltung des Kirchplatzes zudem als Modellprojekt genutzt, um mit den Anforderungen des Klimawandels umzugehen. Der Baubeginn ist für September 2022 vorgesehen.

Stadt Kitzingen

Die Stadt Kitzingen erhält aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ für den zweiten Bauabschnitt zur Neugestaltung des Oberen Mainkai eine Zuwendung in Höhe von 960.000 Euro. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 1.608.000 Euro. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 1.600.000 Euro entspricht die Höhe der Förderung einem Fördersatz von 60 %.

Die Stadt Kitzingen hat einen Rahmenplan zur Neugestaltung des Oberen Mainkai von einem Verkehrsraum zu einem Freiraum mit hoher Aufenthaltsqualität entwickelt. Nachdem im ersten Bauabschnitt die Kaimauer neu errichtet wurde, soll nun im zweiten Bauabschnitt die Mainpromenade der Stadt vervollständigt und ein Übergang von urbaner Promenade zum naturnahen Mainufer geschaffen werden. Ebenso wird die Beziehung von Innenstadt zum Main gestärkt, in dem der Zugang zum Wasser ermöglicht wird. Das Ende der Bauarbeiten ist für das 2. Quartal 2022 geplant.

Gemeinde Gerbrunn

Aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Lebendige Zentren“ wird der Gemeinde Gerbrunn (Landkreis Würzburg) für den vierten Bauabschnitt zur Neugestaltung der Ortsmitte eine Zuwendung in Höhe von 643.400 Euro zuteil. Die Gesamtkosten der Maßnahmen betragen 922.000 Euro. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 899.000 Euro entspricht dies einem Fördersatz von rund 71 %.

Die Umsetzung zur Neugestaltung der Ortsmitte befindet sich derzeit im dritten Bauabschnitt und soll sukzessive weiter umgesetzt werden. Der nun folgende vierte Bauabschnitt mit dem Kulturhof, der Alten Gasse und dem Schulweg bildet einen der Schwerpunkte für die geplanten Entwicklungen. Die Alte Gasse und der sich dort befindende Parkplatz unter den Platanen sollen aufgewertet und einer multifunktionalen Nutzung zugeführt werden, um damit zu einem lebendigeren und kulturell geprägten Ortszentrum beizutragen. Der Baubeginn ist für Juni 2022 vorgesehen.

Gemeinde Margetshöchheim

Über eine Zuwendung in Höhe von 714.400 Euro aus dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ für den ersten Bauabschnitt zur Neugestaltung der Mainpromenade darf sich die Gemeinde Margetshöchheim (Landkreis Würzburg) freuen. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen 944.900 Euro. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 893.000 Euro entspricht die Höhe der Förderung einem Fördersatz von 80 %.

Das Sanierungsgebiet „Margetshöchheim Süd“ wurde vor dem Hintergrund der Verlagerung des Mainstegs nach Süden festgesetzt, um auf die damit verbunden städtebaulichen Chancen und Probleme zielgerichtet reagieren zu können: Nach Abriss der Spindel des Mainstegs soll dort zwischen Altortbebauung und Main erstmals ein attraktiver Dorfplatz gestaltet werden. Allerdings entsteht der neue Steg ca. 600 Meter mainaufwärts vom Altort entfernt; eine Wegstrecke, die es attraktiv zu gestalten gilt. In einem 1. Bauabschnitt soll dieser Weg zur Verbesserung der Potenziale des Freizeit- und Tourismusangebots am Main genutzt werden. So sieht der Entwurf einzelne Spielzonen vor, wo örtlich spezifische Themen wie Obst- und Gartenbau oder „Wasser“ aufgegriffen werden. Der Beginn der Maßnahme ist für das 1. Quartal 2022 geplant.

Markt Großostheim

Dem Markt Großostheim (Landkreis Aschaffenburg) wird aus dem Bund-Länderprogramm „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ eine Zuwendung in Höhe von 180.000 Euro für die Sanierung eines Kleinspielfeldes an der Welzbachhalle bewilligt. Bei zuwendungsfähigen Kosten von 200.000 Euro entspricht dies einem Fördersatz von 90 %. Die veranschlagten Gesamtkosten der Maßnahme betragen 202.800 Euro.

Im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungsprogramms hat die Bundesregierung 2020 den „Investitionspakt Sportstätten“ als ergänzendes Programm der Städtebauförderung auf den Weg gebracht. In Großostheim wird mit der Sanierung des Kleinspielfeldes an der Welzbachhalle eine Sporteinrichtung geschaffen, die öffentlich zugänglich ist und die Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglicht. Treffpunkt, Sport und Integration aller Bevölkerungsgruppe und Generationen stehen hier im Vordergrund und stellen einen ergänzenden Baustein im Sanierungsprozess der Marktgemeinde dar.

DK

 

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