Aus den Kommunenzurück

(GZ-10-2020)
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► Flexible Sonderstrukturen:

 

Gemeinsam gegen die Ausbreitung

Im LRA München arbeiten die Fachkräfte bereichsübergreifend an der Eindämmung der Pandemie

 

Seit fast acht Wochen gilt in Bayern nun der Katastrophenfall. Ausgangsbeschränkungen regeln weite Teile des öffentlichen und privaten Lebens. Nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, auch die Behörden im Freistaat befinden sich durch das Coronavirus in einer Ausnahmesituation.

Im Landratsamt München sind flexible Sonderstrukturen entstanden, um das Infektionsgeschehen im Landkreis bestmöglich zu kontrollieren.

Herzstück der Sonder-Organisationsstruktur Infektionsschutz ist der Koordinierungsstab. Er bildet die Schnittstelle, an der alle Informationen sowohl aus dem administrativ-organisatorischen als auch aus dem operativ-taktischen Bereich zusammenlaufen.

Die administrative Leitung des Gremiums obliegt der Referatsleitung Kommunales und Verbraucherschutz, in deren Zuständigkeitsbereich auch der Vollzug des Gesundheitsrechts liegt. Die medizinische Leitung liegt bei der ärztlichen Leitung des Gesundheitsamts.

Zu den weiteren Mitgliedern des Koordinierungsstabs gehören die Leitung der Führungsgruppe Katastrophenschutz, Vertreter der Bereiche Infektionsschutz (Vollzug), Personal und Organisation sowie der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Je nach Bedarf werden weitere interne und externe Experten hinzugezogen.

In diesem Gremium werden mehrmals wöchentlich die aktuelle Lage skizziert, notwendige Maßnahmen wie etwa die Beschaffung von Schutzausrüstung oder die Lage in den Teststationen besprochen und Aufgaben an die jeweiligen Verantwortlichen delegiert, um weitere Schritte in die Wege zu leiten.

Auf taktisch-operativer Ebene übernehmen darüber hinaus Gesundheitsamt, Infektionsschutz und Führungsgruppe Katastrophenschutz zahlreiche Aufgaben im eigenen Zuständigkeitsbereich. Wie im Koordinierungsstab gibt es auch hier zahlreiche Schnittstellen und Querschnittsfunktionen.

So kümmert sich das Gesundheitsamt unter anderem um die Betreuung der Pflegeeinrichtungen im Landkreis, leitet die Fallsteuerung, ermittelt aus den Rückmeldungen der Ärzte und Labore positive und negative Fälle, führt die Übersicht über das gesamte Infektionsgeschehen im Landkreis und beantwortet die zahlreichen Anfragen aus Kommunen, von niedergelassenen Ärzten und von Betroffenen. Zudem treffen die Ärzte des Gesundheitsamts medizinisch-fachliche Einschätzungen zu vorgeschlagenen Maßnahmen und Regelungen und beurteilen die Lage gegenüber Medien und Öffentlichkeit.

Unterstützt werden sie in ihren Aufgaben von den Kollegen aus dem gesundheitsrechtlichen Vollzug, die die operativen Aufgaben des Infektionsschutzes übernehmen. So koordinieren sie beispielsweise über den eigens installierten Versorgungsarzt die gemeindlichen Testzentren.

Daneben läuft auch die Beauftragung der 29 kreisangehörigen Kommunen zur Ermittlung der Kontaktpersonen der bestätigten Infektionsfälle im Landkreis München unter der Federführung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

Die Führungsgruppe Katastrophenschutz, die seit der bayernweiten Ausrufung des Katastrophenfalls auch im Landkreis München in voller Einsatzstärke zusammengetreten ist, kümmert sich neben den FüGK-typischen Aufgaben wie Dokumentation der Lage und deren Übermittlung an die übergeordneten Behörden derzeit unter anderem intensiv um die Beschaffung ausreichender Mengen an persönlicher Schutzausrüstung für Bedarfsträger des Gesundheitswesens sowie für weitere Bedarfsträger der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, wie z.B. die Feuerwehren.

Zudem bildet die FüGK des Landkreises auch die Schnittstelle zum Ärztlichen Leiter, der für Stadt und Landkreis München die Belegung und Auslastung der örtlichen Krankenhäuser steuert. Mehr als 80 Personen sind derzeit innerhalb dieser Organisationsstruktur überwiegend mit der Bewältigung der Pandemie auf Landkreisebene befasst.

Der gesamten Sonderorganisationsstruktur übergeordnet ist als politisch Verantwortlicher Landrat Christoph Göbel, der vom Nutzen der zeitlich begrenzten Sonderstrukturen überzeugt ist: „Natürlich ist das Wesen einer Behörde und auch ihre Stärke die klare Zuweisung von Zuständigkeiten. Im Tagesgeschäft funktioniert das auch wunderbar.

Aber in besonderen Lagen und noch einmal mehr in Krisensituationen wie der aktuellen Pandemie müssen viele Rädchen ineinandergreifen, damit wir den Herausforderungen effizient begegnen können. Über klar definierte Zuständigkeiten und direkte, unkomplizierte Abstimmung innerhalb der flexiblen Organisationsstruktur sind wir als Kreisverwaltungs-, sowie Untere Staatsbehörde auch in der aktuellen Ausnahmesituation in der Lage, schnell und agil auf sich ändernde Voraussetzungen und neue Entwicklungen zu reagieren.

Der regelmäßige Informationsaustausch erlaubt es uns darüber hinaus, mit dem nötigen Weitblick die Auswirkungen der aktuellen Situation so früh wie möglich zu erkennen und vorausschauend die nächsten Schritte in Angriff zu nehmen“, so der Landrat.

Aber auch abseits der konkreten Pandemie-Bewältigung haben sich in vielen anderen Arbeitsbereichen die Aufgabenschwerpunkte durch das Coronavirus verlagert, wie z.B. im Jobcenter oder in der Wirtschaftsförderung. Dennoch ist die Behörde selbstverständlich auch weiterhin zu den gewohnten Zeiten für die Bearbeitung regulärer Anliegen erreichbar – wenn auch derzeit bevorzugt telefonisch und per E-Mail.

 

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